Vorlage - VO/2019/07828
|
Beschlussvorschlag
1) Der Jahresabschluss 2011 mit einem Jahresüberschuss von 469.649,68 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.
2) Die negative Ergebnisrücklage in Höhe von 12.170,92 € wird aufgrund von Korrekturen an der Eröffnungsbilanz gem. § 56 Abs. 2 GemHVO-Doppik zum 31.12.2010 mit der Allgemeinen Rücklage (Stiftungskapital aus Bilanzierungsunterschied) verrechnet.
3) Dieser Jahresüberschuss wird anteilig (= 187.859,87 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckrücklage (= 281.789,81 €) zugeführt. Die Berechnung ist in der Begründung erläutert.
4) Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprüfungsaausschuss am 06.06.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/07648) wird zur Kenntnis genommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
|
|
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein, da nicht betroffen. |
Begründung: |
|
|
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch GO S-H: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Freie Rücklage beträgt nach Verwendung des Jahresergebnisses 2011 (nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) dann im Jahr 2012: 817.346,29 € (Vorjahr 629.486,42 €). Die Freie Rücklage erhöht sich um einen Wert von 187.859,87 €. Der verbleibende Anteil des Jahresergebnisses soll nach Beschlussfassung der Zweckrücklage zugeführt werden.
Nach Beschlussfassung der Verwendung des Jahresergebnisses 2011 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck soll der Zweckrücklage ein anteiliger Betrag in Höhe von 281.789,81 € (verbleibendes Jahresergebnis nach Zuführung zur Freien Rücklage) zugeführt werden. Die Zweckrücklage wird dann im Jahr 2012 mit einem Betrag von 395.012,41 € (Vorjahr: 113.222,60 €) ausgewiesen.
Aufgrund einer nicht zutreffenden Pauschalabrechnung im Wirtschaftsjahr 2010 sind die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu hoch ausgewiesen. Daraufhin ist im Wirtschaftsjahr 2011 aufgrund einer Rückzahlungsvereinbarung zwischen der Stiftungsverwaltung und dem Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu den Jahren 2010 (622.572,01 €) und 2011 (-147.228,83 €) in Höhe von 475.343,18 € gebildet worden, der im Wirtschaftsjahr 2012 wieder aufgelöst wurde. Im Wirtschaftsjahr 2011 ergeben sich die durch die Bildung dieses Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens eine Erhöhung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von 147.228,83 € durch den Verbrauch sowie ein außerordentlicher Ertrag von 622.572,01 €.
Anlagen
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Stiftung VT JA 2011 mit Prüfb (7827 KB) |