Vorlage - VO/2019/07786  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des BM Antje Jansen (GAL) gem. §16 GO: Schulkinderbetreuung an den Förderzentren/ Schulkinderbetreuung für Kinder mit besonderem Förderbedarf (VO/2019/07586)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Rieper, Sonja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
29.08.2019 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage des BM Antje Jansen (GAL) gem. § 16 GO: Schulkinderbetreuung an den Förderzentren/ Schulkinderbetreuung für Kinder mit besonderem Förderbedarf (VO/2019/07586)

 

 


Begründung

1. Welche Formen der Schulkindbetreuung gibt es an den Lübecker Förderzentren für die dortigen Grundschüler*innen? Ich bitte um Angaben

 1.1 pro Förderschulstandort unter

 1.2 Nennung des jeweiligen Trägers der Schulkindbetreuung

1.3. Angabe der Betreuungsform (Ganztag an Schule oder Betreute Grundschule)

1.4 Zahl der maximal betreubaren Kinder

1.5 Zahl der derzeit betreuten Kinder

1.6 Betreuungszeiten

1.7 Betreuungskosten

 

Antwort:

Alle Förderzentren sind anerkannte offene Ganztagsschulen (OGS). Für offene Ganztagsschulen ist Voraussetzung, dass der Ganztagsbetrieb an mindestens 3 Tagen stattfindet und gemeinsam mit dem Unterricht täglich jeweils 7 Zeitstunden umfasst. In diesem Rahmen werden unterschiedliche AG-Angebote angeboten, aber eine verlässliche Schulkindbetreuung nach dem Konzept Ganztag an Schule bzw. Betreute Grundschule – wie an den Grundschulen – besteht an den Förderzentren nicht.

 

Schulstandort

Träger Offene Ganztagsschule

Berend-Schröder-Schule (LSE)

KinderWege gGmbH

Astrid-Lindgren-Schule (LSE)

Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V.

Maria-Montessori-Schule (GE)

Mixed pickles e.V.

Schule Wilhelmshöhe (GE)

Schulverein

Matthias-Leithoff-Schule (KME)

Vorwerker Diakonie

 

Betreuungsbedarfe werden z.Zt. allein durch die offene Ganztagsschule abgedeckt. Eine Datenlage zum Betreuungsbedarf für die Kinder in der Primarstufe der Förderzentren liegt nicht vor (s. Frage 1.4 und 1.5).

Im Rahmen der aktuellen Maßnahmenplanung zum Teilhabeplan der Hansestadt Lübeck ist jedoch die inklusive Weiterentwicklung der Nachmittagsangebote an Schulen aufgeführt und ein Modell zur Schulkindbetreuung gemeinsam mit dem Fachbereich Soziale Sicherung am Förderzentrum Maria-Montessori-Schule mit dem Träger mixed pickles e.V. angedacht. Das Konzept beruht darauf, den Kindern der Primarstufe ein verlässliches Betreuungsangebot an 4 Tagen in der Woche anzubieten.

 

 

2. Wie viele Kinder mit besonderem Förderbedarf/ Integrationsstatus/ I- Kinder werden derzeit in „Regelgrundschulen“ in Lübeck unterrichtet?

Antwort:

In den Grundschulen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck werden gem. aktueller Schulstatistik 446 SchülerInnen (SuS) mit anerkanntem Förderbedarf beschult. Dies sind 6 % aller GrundschülerInnen (s. http://bildung.luebeck.de/files/familie_und_bildung/Bildungsplanung/Bildungsmonitoring/Schulstatistik_18_19.pdf).

Dies sind vor allem SchülerInnen mit Förderbedarf „Lernen“ und „Sprache“ (61% der Kinder mit Förderbedarf). In dieser Zahl sind auch 20 SchülerInnen eingerechnet, die eine der zwei an Regelschulen angesiedelten Sprachheilklassen besuchen. 17% der Integrationskinder in der Grundschule haben einen Förderbedarf „sozial-emotionale Entwicklung“. Zum Teil besuchen diese die Lerngruppe Erziehungshilfe.

Die folgende Abbildung stellt die Anteile der Förderschwerpunkte in den Grundschulen dar.

 

 

 

3. Wie viele Kinder mit besonderem Förderbedarf sind in den betreuten Grundschulen/ Ganztag an Schule der regulären Grundschulen betreut? Wir bitten um Angaben unterteilt

 a. je nach Grundschulstandort

 

Antwort:

 

4 % der SchülerInnen in der Schulkindbetreuung bzw. dem Ganztagsangebot haben einen Förderbedarf – bei einem Anteil von 6 % Kindern mit Sonderpädagogischem Förderbedarf in der Grundschule.

Die folgende Tabelle zeigt die Anteile der Teilnahme am Nachmittag:

 

* Aufgrund der Bestimmungen zum Datenschutz dürfen nicht für alle Standorte Angaben erfolgen, da sonst Rückschlüsse auf die betroffenen Kinder möglich sind.

 

Schulen

I-Kinder

I-Kinder im Nachmittag

Anteil

Besonderheiten

Albert-Schweitzer-Schule

11

6

55%

Ganztag plus, Soziale Gruppe

Baltic-Schule

18

0

0%

Ganztag plus, Soziale Gruppe

Bugenhagen-Schule

*

0

0%

 

Dom-Schule

9

7

78%

Ganztag plus 

Gotthard-Kühl-Schule

22

22

100%

 Ganztag plus

GGemS St. Jürgen

14

10

71%

 

Grundschule am Koggenweg

33

27

82%

Ganztag plus, Soziale Gruppe

Grundschule Eichholz

15

15

100%

Ganztag plus, LEH; Soziale Gruppe

Grundschule Groß Steinrade

0

0

-

 

Heinrich-Mann-Schule

16

*

31%

Ganztag plus, LEH

Julius Leber Schule

27

13

48%

Ganztag plus, LEH; Soziale Gruppe

Kahlhorst-Schule

10

*

30%

 

Kaland-Schule

8

0

0%

 

Luther-Schule

*

*

100%

 

Marien-Schule

15

6

40%

 

Mühlenweg-Schule

22

7

32%

 Ganztag plus

Paul-Gerhardt-Schule

25

19

76%

 Ganztag plus

Paul-Klee-Schule

11

10

91%

 

Pestalozzi-Schule

25

15

60%

Sprachheilklasse

Rangenberg-Schule

*

*

25%

 

Schule am Meer

*

*

0%

 

Schule am Stadtpark

*

*

100%

 

Schule an der Wakenitz

*

*

40%

 

Schule Falkenfeld

10

*

50%

Ganztag plus 

Schule Grönauer Baum

13

10

77%

LEH; Soziale Gruppe

Schule Lauerholz

30

14

47%

Ganztag plus, Sprachheilklasse; Modellprojekt Integration im Ganztag

Schule Marli

20

12

60%

Ganztag plus 

Schule Niendorf

*

*

0%

 

Schule Roter Hahn

14

*

36%

Ganztag plus, LEH; Soziale Gruppe

Grundschule Schönböcken

*

*

0%

 

Schule Tremser Teich

23

16

70%

 

Schule Utkiek

*

*

33%

 

Stadtschule Travemünde

9

6

67%

 

Trave-GGemS

6

*

17%

 

Willy-Brandt-Schule

13

13

100%

 

 

446

259

58%

 

 

 

 

Mit dem Modul Ganztag plus wird die Regelbetreuung personell verstärkt, um vor allem Kinder, die sozial-emotional auffällig sind zu unterstützen und den Übergang zum offenen System zu begleiten. Der Ausbau des Moduls wird ab dem Schuljahr 2019/20 flächendeckend erfolgen. An 7 Grundschulstandorten werden zusätzlich am Nachmittag Soziale Gruppen in Zusammenarbeit mit dem Bereich Familienhilfen angeboten, die Kinder mit besonderen sozialen Schwierigkeiten betreuen.

 

Die Gründe für die Nicht-Teilnahme am Nachmittagsangebote können vielfältig sein – von nicht vorhandenem Bedarf / Interesse über eingeschränkte Kondition der Kinder / Überforderung bei längerer Teilnahme bis hin zur Nutzung anderer Betreuungsformen.

 

Bei der Betrachtung der Zahlen ist außerdem zu beachten, dass Kinder mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten verschiedenen Unterstützungsbedarf haben und die Förderschwerpunkte an den Schulen auch ungleich verteilt sind. Einzelne Schulen haben besonders hohe Anteile an Kindern mit sozial-emotionalem, geistigem oder Sprach-Förderbedarf.

 

b. nach den Betreuungszeiten der betreuten Kinder mit besonderem Förderbedarf an den Regelschulen

 

 

Antwort:

 

Im Bereich Schule und Sport liegen Daten über die Betreuungsplätze insgesamt vor. Eine differenzierte Erhebung zu den Betreuungszeiten der betreuten Kinder mit besonderem Förderbedarf erfolgt nicht.


Anlagen