Vorlage - VO/2019/07477-01  

Betreff: Antwort zur Anfrage von BM Katjana Zunft (DIE LINKE) gem. §16 GO: Budgetgespräche
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherBezüglich:
VO/2019/07477
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jürgensen, Klaus-Peter
Beratungsfolge:
Senat
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
20.06.2019 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Katjana Zunft (DIE LINKE) gem. §16 GO: Budgetgespräche

 

 


Begründung

Zu 1. Wie ist der Ablauf der Budgetgespräche (zeitlich/organisatorisch)?

 

Bis Ende der Sommerpause werden belastbare Ergebnisse aus dem Kita-Reformprozess erwartet. Sinnvollerweise sind diese abzuwarten, bevor in die Budgetgespräche eingestiegen wird. Deshalb ist geplant, die Gespräche im Herbst 2019 aufzunehmen, mit dem Ziel einen Bürgerschaftsbeschluss vor der Sommerpause 2020 herbeizuführen.

 

Zu 2. Wie wird verbindlich geregelt, dass die Reduzierung der Schließtage in Kita / Schulkindbetreuung auch von den freien Trägern gemäß Bürgerschaftsbeschluss spätestens ab 2020 verbindlich eingehalten wird?

Die Zuschussverträge mit den freien Trägern sind bis zum 31.12.2020 vereinbart. Während der Vertragslaufzeit hat die Hansestadt Lübeck nur die Möglichkeit, einvernehmliche Einzelfallregelungen mit Trägern zu vereinbaren. Diese konnten bereits mit mehreren, insbesondere den großen Trägern, vereinbart werden, so dass bereits jetzt 96 der 130 Kindertageseinrichtungen 235 Öffnungstage anbieten.

Mit den Verhandlungen zum nächsten Budgetierungszeitraum ab dem 01.01.2021 wird die HL diese Position in die Budgetverhandlungen einbringen.

 

Zu 3. Wie wird verbindlich geregelt, dass die Gelder aus der Kita-Reform speziell für die Reduzierung des Fachkräftemangels/Fortbildung des Personals auch von den freien Trägern in Lübeck explizit hierfür verwendet werden?

Es bleibt abzuwarten, welche Regelungen das reformierte Kita-Gesetz hierzu enthalten wird. Ergebnisse werden spätestens Ende des dritten Quartals 2019 erwartet.

 

Zu 4. Wie wird verbindlich mit den freien Trägern geregelt, dass die Kita-Gebühren für die Eltern in gleicher Höhe garantiert bzw. bestenfalls reduziert werden? Also, dass keine Erhöhung bis zur Maximalgrenze erfolgt, nur weil es evtl. möglich wäre.

Die freien Kita-Träger müssen dafür Sorge tragen, dass ein auskömmlicher Betrieb der Einrichtungen gegeben ist. Dies ist Voraussetzung für eine solide Betriebsführung und Gewähr für den dauerhaften Betrieb der Einrichtung. Ist dies nur durch eine Erhöhung der Elternbeiträge bis zur Maximalgrenze möglich, liegt dies in der Eigenverantwortung der freien Träger.

 

Zu 5. Wird bei der Kalkulation der Kosten eines durchschnittlichen Kitaplatzes auf die Modell-Kita zurückgegriffen, die die Basis für die Kita-Reform des Familienministers S-H bildete?

Es bleibt abzuwarten, wie das Land die künftige Kita-Finanzierung konkret ausgestalten wird.

Ziel die Frage auf die Kalkulation eines Trägers ab, so erfolgt diese individuell unter den jeweiligen personellen/organisatorischen/infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Trägers.

 

Zu 6. Wie setzen sich die Elternbeiträge zusammen? Welche einzelnen Posten sind bei der Kalkulation enthalten? Sind diese trägerübergreifend einheitlich gestaltet?

Wie zu Frage 4 ausgeführt, obliegt es dem Träger die Elternbeiträge festzusetzen, welche einzelnen Posten dabei welche Berücksichtigung finden, ist individuell.

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2019/07477   Anfrage von BM Katjana Zunft (DIE LINKE) gem. §16 GO: Budgetgespräche   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Anfrage
VO/2019/07477-01   Antwort zur Anfrage von BM Katjana Zunft (DIE LINKE) gem. §16 GO: Budgetgespräche   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich