Vorlage - VO/2019/07671  

Betreff: Evaluation Pilotphase zentrale IT-Infrastruktur an Lübecker Schulen und Umsetzung Digitalpakt
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Stahl, Tobias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
21.11.2019 
11. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode (2018-2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kurzbericht Pilotphase
Digitalpakt Reihenfolge
Ausstattungskonzept
Digitalpakt Budgetübersicht
Zielbild Schul IT

Beschlussvorschlag

Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2016 zur VO/2016/04082 - Bericht IT-Infrastruktur an

Lübecker Schulen

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Umsetzung des Pilotprojekts gemäß Ziffer 7.2.2 des Konzepts zur IT-Ausstattung an Lübecker Schulen im ersten Quartal 2017 zu beginnen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Gremien im ersten Halbjahr 2017 eine Beschlussvorlage mit einer konkreten Zeitplanung zur weiteren Umsetzung des Konzepts vorzulegen.

 

Dieser Bericht stellt den derzeitigen Stand im Lichte des Digitalpaktes dar.

 


Begründung

 

 

Zentralisierte IT-Infrastruktur der Lübecker Schulen

In Bezug auf die sich weiterentwickelnden technischen Möglichkeiten und pädagogischen Anforderungen der Schulen hat der Bereich Schule und Sport Ende 2016 mit VO/2016/04082 IT-Infrastruktur an Lübecker Schulen“ ein Konzept der Universität zu Lübeck zur Zentralisierung der IT-Infrastruktur der Schulen vorgelegt, das landesweit Beachtung gefunden hat.

 

Das Konzept beinhaltet den Aufbau einer einheitlichen IT-Infrastruktur an Schulen. Das bedeutet u.a. standardisierte Netzwerke, Präsentationstechnik und zentralisierte Dienste wie Benutzerverwaltung, E-Mail, Dateiablagen für Unterrichtsdateien, digitale Lernbereiche sowie die Verwaltung von Endgeräten. Für die Beschaffung von Hard- und Software wird ein einheitlicher „IT-Warenkorb“ entwickelt.

Die mit VO/2016/04082 von der Bürgerschaft am 24.11.2016 beauftragte Pilotphase zur Testung des von der Uni vorgeschlagenen Konzeptes wurde Ende 2017 an 3 Lübecker Schulen (Stadtschule Travemünde, Schule an der Wakenitz, Oberschule zum Dom) gestartet und endete nun zum 30.06.2019.

Ein Zwischenbericht wurde mit VO/2018/05668 im September 2018 in die Gremien gegeben. Das Resümee zur Pilotphase schließt positiv ab. Details hierzu können dem anliegenden Kurzbericht des Institut für Softwaretechnik und Programmiersprachen der Universität zu Lübeck entnommen werden. Die drei Pilotschulen sind zum 01.07.2019 in den regulären Betrieb übergegangen.

Im nächsten Schritt wird das Konzept nun, gefördert durch die Mittel des Digitalpaktes, gemäß Einführungsplan sukzessive auf alle Lübecker Schulen ausgerollt.

Das vom Land geplante und im Aufbau befindliche „Schul-Portal-SH“ wird hierbei berücksichtigt und fügt sich, gemäß Empfehlung des Bildungsministeriums und des IQSH in die Gesamtheit der IT-Infrastruktur ein (Siehe Anlage „Zielbild Schul-IT“). Da die technische Basis der geplanten Schulserver identisch mit der technischen Basis des Schul-Portal SH ist, werden viele Datenschutz und IT-Sicherheitstechnische Grundlagen für den Betrieb bereits vom IQSH und dem ULD geschaffen.

 

Status Digitalpakt und Förderrichtlinie

Der Digitalpakt ist ein Infrastrukturpaket des Bundes mit Unterstützung der Länder zur Verbesserung der IT-Infrastruktur an Schulen.

Hierzu gehören neben den klassischen kabelgebundenen Netzwerken auch kabellose WLANs sowie Präsentationstechnik, z.B. in Form von großflächigen Displays/Fernsehern.

Darüber hinaus soll der Digitalpakt für die Schaffung zentraler Infrastrukturen verwendet werden um Dienste wie Benutzerverwaltung, E-Mail, Dateiablagen für Unterrichtsdateien, digitale Lernbereiche sowie die Verwaltung von Endgeräten umzusetzen.

Die maximale Fördersumme für die Hansestadt Lübeck liegt bei  7.406.175,56 Euro über 5 Jahre (für allgemeinbildende Schulen). Berufsbildende Schulen erhalten eine ähnliche Förderung in Höhe von maximal 3.816.597,40 Euro. Bei finanzschwachen Städten, zu denen die Hansestadt Lübeck zählt, entfällt der Eigenanteil von 10% (bzw. 15% in Schleswig-Holstein).


Die Fördermittel des Digitalpaktes sind als Schulträgerbudget zu verstehen. Ein Anspruch auf Förderungen für einzelne Schulen ist nicht gegeben. Die Beantragung der Fördermittel unterliegt einer, durch die Förderrichtlinien vorgegebenen, Reihenfolge. So dürfen erst Anträge für Präsentationstechnik gestellt werden, wenn alle Schulen eines Schulträgers vollständig mit LAN und WLAN in jedem pädagogisch genutztem Klassenraum ausgestattet sind oder die Fördermittel hierfür beantragt wurden. Identisch verhält es sich mit der Investition in mobile Endgeräte. Eine Beantragung von Fördermitteln aus dem Digitalpakt für mobile Endgeräte ist erst möglich, sofern alle Schulen des Schulträgers mit Präsentationstechnik in jedem pädagogisch genutztem Raum ausgestattet sind oder eine Beantragung hierfür vorliegt (Siehe Anlage „Digitalpakt Reihenfolge“). Auf Basis der aktuellen Budgetplanung (Siehe Anlage „Grobplanung Digitalpakt Budget“) ist daher davon auszugehen, dass keine Fördermittel des Digitalpaktes für Endgeräte zur Verfügung stehen werden. Sollten aufgrund von Einsparungen im Bereich LAN/WLAN, Präsentationstechnik oder Serverinstallationen Restmittel zur Verfügung stehen, werden diese zur Beschaffung von Endgeräten eingesetzt.

Die Antragstellung hat zudem Auflagen, die für den Schulträger Hansestadt Lübeck zu erhöhten konsumtiven Ausgaben und zusätzlichem Personalbedarf führen. Hierzu gehören unter anderem, aber nicht abschließend:

-          Sicherstellung von Wartung und Support der Schul-IT, insbesondere der Endgeräte

-          Betrieb der Netzwerkinfrastruktur und Schulserver

-          Unterstützung und Beratung der Schulen bei der Erstellung der für die Antragsstellung nötigen Unterlagen (technisch-pädagogisches Konzept, Ausstattungsplanung, Fortbildungsplanung)

-          Koordination und Unterstützung der umsetzenden Dienstleister und Überwachung der einzuhaltenden Standards

-          Laufende Dokumentation und Qualitätssicherung

Um diese Anforderungen kurzfristig erfüllen zu können, werden sowohl die Umsetzung, als auch der laufende Betrieb, die Wartung und der Support an externe Dienstleister vergeben und die Vergabe an einen Generaldienstleister angestrebt. Dem verwaltungstechnischen, sowie planerischen Mehraufwand wird durch die in den Bereichen Schule und Sport und Informationstechnik in der Besetzung befindlichen bzw. bereits besetzten Stellen Rechnung getragen.

Erst nach Einarbeitung dieser Stellen und Erfahrung im Hinblick auf die Höhe des zu erwartenden Mehraufwandes kann korrekt eingeschätzt werden ob und falls ja in welcher Form weiterer Personalbedarf entsteht.

Es ist an dieser Stelle zu betonen, dass aufgrund der in den vergangenen Jahren geleisteten Vorarbeit (z.B. im Bereich LAN/WLAN Ausbau) der Schulträger Hansestadt Lübeck sowohl konzeptionell, als auch infrastrukturell bereits sehr gut aufgestellt ist und zeitnah die Mittel aus dem Digitalpakt in Anspruch nehmen wird.

 

Weiterer Ablauf

Bis Ende des Jahres werden die Digitalpakt-Anträge für die restlichen LAN und WLAN Installationen gestellt und die Umsetzung beauftragt.

Parallel wird der für die Beantragung benötigte Support- und Wartungsumfang in Form eines Leistungsverzeichnisses definiert und ausgeschrieben.

 

Gemäß Vorgabe der Förderrichtlinie folgt anschließend die Beantragung der Fördermittel für die Ausstattung mit einheitlicher Präsentationstechnik, sowie der Schulserver.

Bis zum Abschluss der Beantragung für LAN/WLAN, Präsentationstechnik und Schulserver können keine Anträge für mobile Endgeräte gestellt werden.

 

Zur Vereinfachung der Antragstellung, der Beschaffung und der laufenden Wartung wird ein standardisierter IT-Warenkatalog für die Lübecker Schulen erstellt.

 

Die Anbindung der Lübecker Schulen an das Glasfasernetz wird vom Land SH fortlaufend vorangetrieben.

 

Die intensive Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium, dem IQSH und anderen Schulträgern in Schleswig-Holstein wird in Form Regelmäßiger Netzwerktreffen weiter vorangetrieben.

 

Als wichtiges und bei der Einführung von neuer Technik unterstützendes Werkzeug wird die Schaffung einer Lübecker Medienwerkstatt weiter vorangetrieben.

 

Das Ziel ist, mit Ende des Digitalpaktes (31.12.2024) einen einheitlichen Standard in der IT-Ausstattung der Lübecker Schulen zu erreichen (Siehe Anlage Ausstattungskonzept).

 


Anlagen

1 – Kurzbericht zur Pilotphase der Universität zu Lübeck

2 Digitalpakt Reihenfolge

3 Ausstattungskonzept

4 Budgetübersicht Digitalpakt

5 Zielbild Schul-IT

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Kurzbericht Pilotphase (111 KB)    
Anlage 3 2 öffentlich Digitalpakt Reihenfolge (17 KB)    
Anlage 5 3 öffentlich Ausstattungskonzept (335 KB)    
Anlage 1 4 öffentlich Digitalpakt Budgetübersicht (25 KB)    
Anlage 4 5 öffentlich Zielbild Schul IT (138 KB)