Vorlage - VO/2019/07480  

Betreff: Bericht Ganztag an Schule:
Kommunale Förderung in der SEK I und an Förderzentren in der Hansestadt Lübeck

Jugendorientierte Ganztagsschulentwicklung in Kooperation von Schule und außerschulischen Partnern
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Rieper, Sonja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss
02.05.2019 
7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zurückgestellt   
19.09.2019 
10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Schul- und Sportausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
16.05.2019 
7. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zurückgestellt   
19.09.2019 
Sitzung des Schul- und Sportausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

 

 


Begründung

 

 

 

 

 

1. Einleitung

Mit dem Bericht Ganztag an Schule soll die konzeptionelle Weiterentwicklung der Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I und den Förderzentren aufgezeigt werden. Als Grundlage wurden zwei Fachtage und verschiedene Workshops mit Schulen, freien Trägern und der Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt.

 

An allen 17 Lübecker Schulen mit weiterführendem Zweig (Sekundarstufe I) sowie den 5 Förderzentren werden ergänzende Angebote außerhalb des Unterrichts im Rahmen offener Ganztagsschule angeboten.[1]

In Schleswig-Holstein basiert die Arbeit der offenen Ganztagsschulen auf der Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen des Bildungsministeriums. Die Richtlinie wurde erlassen, um den Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags und bei der Öffnung gegenüber ihrem Umfeld zu unterstützen. Konkret ist die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren außerschulischen Partnern benannt. Ziel und Grundsatz Offener Ganztagsschulen ist, dass ergänzend zum planmäßigen Unterricht die Bildungschancen junger Menschen erhöht, deren individuellen Fähigkeiten und Interessen gefördert und Benachteiligungen abgebaut werden sollen (vgl. Amtsblatt Nr. 52; Ausgabe Dezember 2016).

 

Voraussetzung ist, dass der Ganztagsbetrieb an mindestens drei Wochentagen stattfindet, die Teilnahme allen Schüler/innen offensteht und grundsätzlich freiwillig ist. Allerdings sollte eine Anmeldung verbindlich für mindestens ein Schulhalbjahr erfolgen. Außerdem ist sicherzustellen, dass ein warmes Mittagessen eingenommen werden kann.

 

Von Anfang an ging in der Lübecker Bildungsplanung mit der Öffnung der Schulen als Ganztagsschulen der Grundgedanke einher, die Ressourcen des Sozialraums in die Angebote der Ganztagsschule (unabhängig davon, ob in offener oder gebundener Form) einfließen zu lassen, um neben der formalen Bildung des Unterrichts auch Wege des informellen bzw. non-formalen Lernens zu bestreiten. Dazu wurden Kooperationen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Vereinen, Verbänden oder Ehrenamtlichen etc. gezielt gefördert.

 

 

2. Ziele einer jugendorientierten Ganztagsschulentwicklung

 

In der Ganztagsgestaltung der Sekundarstufe I geht es in der Hauptsache nicht mehr um verlässliche Betreuung, sondern vielmehr um eine Mischung aus vielfältigen Angeboten, die darauf abzielen, den Bildungsauftrag von Schule zu ergänzen, individuelle Fähigkeiten zu fördern bzw. soziale Kompetenzen zu stärken. Dies gilt für alle Schüler/innen, aber insbesondere diejenigen, die nicht über einen stützenden Hintergrund in ihrer Familie verfügen, sind auf einen gut aufgestellten Ganztagsbereich angewiesen.

 

Eine besondere Herausforderung ist jedoch, Jugendliche überhaupt für die Teilnahme an den Angeboten der Ganztagsschule zu motivieren. Erfahrungen zeigen, dass Jugendliche mit zunehmenden Alter ihre Freizeit eigenständig und außerhalb von Schule planen. Die Wahrnehmung der Ganztagsschule ist dann eher abhängig von Faktoren wie der Attraktivität der Angebote und eigenem Wohlempfinden, weil es Spaß bringt, sich hier mit Freunden oder in der Peer-Group zu treffen. Dieser bundesweite Trend wurde durch eine Befragung von ca. 1.000 Lübecker Schüler/-innen der Klassen 5-9 aus dem Jahr 2016 bestätigt.

 

Will Ganztagsschule also auch in der SEK I Jugendliche für sich gewinnen und erfolgreich sein, müssen unbedingt jugendspezifische Aspekte und die Beachtung der Interessen der Jugendlichen mit einbezogen werden. Schule sollte dafür auch als ein Ort wahrgenommen werden können, der andere Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten – unabhängig von Notengebung - eröffnet, im Erwachsenwerden unterstützt und die Verselbständigung fördert (vgl. 15. Kinder- und Jugendbericht, Drucksache 18/11050; 2017).

 

Hieraus ergibt sich eine enge Schnittstelle zur offenen Kinder- und Jugendarbeit als zentralen Kooperationspartner für Schule ab der 5. Klasse. Freizeit- bzw. projektorientierte Module, die unter Beteiligung der Jugendlichen entwickelt wurden, eignen sich im Besonderen, um junge Menschen in der Sekundarstufe I anzusprechen und den Weg zur sozialen und beruflichen Handlungsfähigkeit zu begleiten.

 

Viele Jugendliche bewältigen die Herausforderungen im Jugendalter ohne größere Schwierigkeiten, aber für andere ist der Weg erschwert, da sie sich in ihrer individuellen Lebenssituation benachteiligt fühlen, Angst haben zu scheitern und nicht fähig sind für sich zu handeln.

Damit einhergeht häufig ein Scheitern an Schule, die Lübecker Quote der Schüler/-innen, die keinen Abschluss erreichen oder die Zahlen zum Absentismus sind alarmierend. Um auch diese Jugendlichen zu erreichen, ist ein enges Zusammenwirken zwischen Ganztagsschule, Schulsozialarbeit und der Kinder - und Jugendhilfe erforderlich.

 

Das Lübecker Konzept sieht daher vor, die Ganztagsschule in der SEK I/ den FÖZ qualitativ zu stärken, indem gezielte unterstützende Module durch außerschulische Kooperationspartner eingebunden werden. Dies reicht von einer Lernförderung bis hin zur Vermittlung in weitere Hilfen, z. B. zur Jugendberufsagentur, zu Beratungsstellen oder ähnlich.

 

Neben einem pädagogischen Konzept mit einer prägenden Leitidee zur jugendorientierten Ganztagsschule sollen sich die Angebote in der SEK I/ in den Förderzentren aus einer Basisversorgung und verschiedenen Modulen zusammensetzen.

 

 

3. Module der Ganztagsschule in der Sekundarstufe I/ an den Förderzentren

 

A) AG-Angebote als Grundmodul/ Basisversorgung

 

Zum Grundmodul bzw. zur Basisversorgung von offener Ganztagsschule gehört neben der Möglichkeit, ein Mittagessen und eine Hausaufgabenbetreuung wahrzunehmen, ein Spektrum aus verschiedenen AG-Angeboten, die als erweiterte Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten wirken, z.B. Sport-Angebote, aus dem musisch-kulturellem oder auch lebenspraktischem Bereich wie Kochen, Handwerkliches oder ähnlich.

 

Die Organisation und Durchführung des Grundmoduls wird von einem geeigneten Träger verantwortet, mit dem eine entsprechende Kooperationsvereinbarung durch den Schulträger geschlossen wird. Die finanzielle Gesamtverantwortung incl. der Beantragung der Landesmittel und weiterer Vertragsgestaltung, z.B. mit Honorarkräften oder Ehrenamtlichen, obliegt dem Träger.

 

Für die Ausgestaltung des jeweils schuljahresbezogenen AG-Angebots ist eine Abstimmung mit der Schulleitung bzw. den schulischen Ganztagsgremien erforderlich, dies betrifft auch die Einbindung von weiteren Kooperationspartnern wie z.B. Vereine, Kinder- und Jugendarbeit oder ggf. Förderern. Konkret wird dies schulstandortbezogen in einem gemeinsamen Konzept zur Ganztagsschule in der SEK I/ im FÖZ geregelt.

 

Nicht für alle Kinder ist jedoch der Übergang in die weiterführende Schule und damit in ein offenes Nachmittagssystem ohne feste Bezugspersonen unproblematisch, vor allem Kinder mit einem besonderen Förderbedarf benötigen Unterstützung, sich im Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I zurechtzufinden. Darüber hinaus wird zunehmend gerade von berufstätigen und alleinerziehenden Elternteilen der Bedarf an einer verbindlichen Nachmittagsbetreuung in der Klassenstufe 5 formuliert. Dies betrifft auch die Förderzentren.

 

Dieser Bedarf wird aufgegriffen, in dem künftig vorgesehen ist, an bestimmten Gemeinschaftsschulstandorten eine feste Betreuungsgruppe als Schülerclub für die Klassenstufen 5/6 einzurichten.  Die Gruppe wird durch feste Bezugspersonen begleitet und zielt darauf ab, die Kinder in ihrer Selbständigkeit zu fördern und eine Überleitung in den offenen AG-Bereich zu erreichen. Voraussetzung sind zum einen die Sozial- und Integrationsfaktoren des Standorts und zum anderen die Einbindung von Rhythmisierungsmodellen der Schulen, die auch den Einsatz von Lehrerstunden am Nachmittag vorsehen.

 

Hierfür wird maximal eine Ganztagsgruppe (20 Kinder) nach den Förderbedingungen der Grundschule (Ganztag an Schule) gewährt und entsprechende Elternbeiträge erhoben. Z.Zt. werden an folgenden Standorten Schülerclubs angeboten: Albert-Schweitzer-, Julius-Leber-Schule, St. Jürgen- und Trave-Gemeinschaftsschule.

 

B) Lernförderung als Ergänzungsmodul

 

Das klassische Angebot einer offenen Ganztagsschule beinhaltet eine Hausaufgabenbetreuung, die mit zunehmendem Alter aber immer weniger von Schüler/-innen wahrgenommen wird. Gleichzeitig steigen die schulischen Anforderungen und sind gerade dann schwerer zu bewerkstelligen, wenn Lernstoff nicht grundlegend im Unterricht verinnerlicht wurde bzw. Lücken nicht aufgeholt werden konnten. In der Folge kann es zu mangelnder Lernmotivation führen, Unterricht wird versäumt (Absentismus), Bildungsverläufe drohen zu scheitern bis hin zur Gefährdung des Schulabschlusses.

 

Um diese Gruppe von Schüler/-innen aufzufangen, ist daran gedacht, ein Ergänzungsmodul zur Lernförderung in der Ganztagsschule fest zu integrieren. Hier soll es vor allem um eine Grundlagenvermittlung in den Fächern Mathe/ Deutsch und Englisch gehen. Das Angebot soll sich an diejenige Schüler/-innen richten, die gezielt daran arbeiten wollen, Lücken im Lernstoff aufzuholen und an der Verbesserung des Lernerfolgs zu arbeiten.

 

Die Einrichtung des Lernförderangebots bezieht sich in erster Linie auf Gemeinschaftsschulen und basiert auf den Sozial- und Integrationsdaten des Standorts. Das Angebot wird in Kooperation von Schulträger, dem Jobcenter und der sozialen Sicherung mit der Volkshochschule durchgeführt. Finanzierungsgrundlage sind Mittel aus dem Paket für Bildung und Teilhabe zur Lernförderung. Eine enge schulische Zusammenarbeit mit den Lernförderkräften wird vorausgesetzt. Die Lernförderung findet bereits an folgenden Standorten statt: Heinrich-Mann-, Gotthard-Kühl- und Schule an der Wakenitz.

 

Darüber hinaus sollten weitere Bestrebungen erfolgen, ein flächendeckendes, qualifiziertes  Lernförderangebot für den Ganztag an Schule in der SEK I auszubauen - unabhängig von einem Bezug von Sozialleistungen, um die Chance auf eine erfolgreiche Bildungsteilhabe für alle zu öffnen. Dies könnte z.B. durch die Einrichtung von Lernbändern erfolgen, die durch den Einsatz von Lehrkräften der Schule kompetent ergänzt werden. Da z.Zt. jedoch keine zusätzlichen Lehrerstunden für spezielle Förderangebote im Ganztag zur Verfügung stehen, sind hier vorerst die weiteren Rahmenbedingungen mit dem Land zu klären.

 

 

C) Zusatzmodul: Kooperation mit außerschulischen Partnern

 

Die Kooperation mit außerschulischen Partnern verhilft der Ganztagsschule zu einem weiteren Qualitätsmerkmal und erweitert das Nachmittagsangebot durch unterschiedliche Projekte, die sich von der unterrichts- und fächerbezogenen Schulpädagogik abheben und auf die  lebensweltlichen Aspekte aufwachsender Jugendlicher abzielt. Gedacht ist hier vor allem an Kurse, die Jugendliche in ihrem Prozess an Selbstpositionierung und Verselbständigung unterstützen und richtet sich vor allem an die Schüler/-innen der Klassen 5-8.

 

Als zentraler Kooperationspartner seien die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit genannt. Durch die Arbeitsformen der Kinder- und Jugendarbeit werden nicht nur sozialpädagogische Kompetenzen eingebracht, sondern es kann auch Raum gegeben werden für die Berücksichtigung jugendspezifischer Belange wie z.B. im Rahmen von Freizeitgestaltung, Treffen von Freunden oder sozialem Engagement. Für ältere Jugendliche (ab der 8. Klasse) ist dann eine gezielte Überleitung in die Einrichtungen zur weiteren Unterstützung möglich.

 

 

Beispiel für einen Stundenplan einer Ganztagsschule mit ergänzenden Modulen:

 

Zeit

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

 

Unterricht

Unterricht

Unterricht

Unterricht

Unterricht

 

Unterricht

Unterricht

Unterricht

Unterricht

Unterricht

 

Mittagsband/ Lernzeiten

Mittagsfreizeit durch Jugendfreizeiteinrichtung*

Mittagsband/ Lernzeiten

Mittagsband od. -freizeit

AG´s

 

Sport-AG´s; Filme- und Medien AG

Computer; Kochen und Backen; Kletter-AG

Mädchen- oder Jungengruppe*

Musical; Tanzen; Theater

AG´s

 

Rudern; Spiele-AG

Schach; Sport; Projekt JULEICA*

Sport-AG´s

Tea&Talk Mitbestimmung und Beteiligung*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* Diese Angebote können je nach Standort ergänzend auch als Module durch die Kooperationspartner der Jugendarbeit angeboten werden, ggf. in deren eigenen Räumlichkeiten. Der Einsatz ist abhängig von den jeweiligen Ressourcen vor Ort.

 

Ein mögliches Repertoire von Kooperationspartnern bzw. deren Angebote für einen Modulkoffer können sein:

 

 

-  Kinder- und Jugendarbeit: z.B. JULEICA, Mädchen- und Jungenarbeit, politische Bildung

 

-  Kinder- und Jugendschutz: Angebote soziales Lernen

 

-   Museen, Musik- und Kunstschulen, Bibliotheken: als außerschulische Lern- und Erfahrungsorte

 

-                      Vereine: z.B. Lesementoren, Pfadfinder

 

-                      Feuerwehr/ Sanitätsdienste

 

-                      Agentur für Arbeit/ Jobcenter: Berufsberatung/ -orientierung/ Bewerbungstraining

 

-                      Beratungsstellen: z.B. Jugendberufsagentur, ProFamilia

 

-                      Senioreneinrichtungen: generationsübergreifende Projekte


 

 

Basis - Versorgung

Kooperationspartner

Mittagsfreizeit

OGS-Träger/Jugendarbeit

Hausaufgaben / Lernzeiten

Schule/ Honorarkräfte

Grund – Module: AG – Angebote, u.a. auch verbindliche Betreuungsangebote für 5./6. Klasse („Schülerclub“)

Schule / Träger/ Vereine

Ergänzungs – Module: Lernförderung ,  Angebote Berufsorientierung, Bewerbungstraining /Coaching/ Berufseinstiegsbegleitung (Bereb) u.ä.

VHS / Jobcenter/ BA

Freies Spiel (z.B. Schülerclub mit eigenständigen Gestaltungsmöglichkeiten)

OGS-Träger/ Jugendarbeit

 

 

Zusätzliche Module in Kooperation mit außerschulischen Partnern

Kooperationspartner

z.B.

Mädchen-/ Jungengruppe

Jugend-/ Schulsozialarbeit

Soziales Lernen (z.B. Teamgeist/ Selbstbehauptung/ soziale Kompetenz ...)

Kinder- u. Jugendschutz

Partizipationsprojekte/ offene Angebote/ JuLeiCa

Jugendarbeit

 

Alle außerschulischen Kooperationspartner, die für Angebote an Schulen zur Verfügung stehen und projektorientierte Kurse anbieten, werden anhand eines Modulkoffers aufgeführt, um die entsprechenden Kontakte herstellen zu können. Für die Rahmenvereinbarungen mit den Kooperationspartnern sorgt der Bereich Schule und Sport übergreifend, vorab sollten jedoch die gegenseitigen Erwartungen geklärt und Regeln zur verbindlichen Zusammenarbeit an der Schule festgelegt werden. Kosten entstehen für diese Module nicht, sondern sind im Rahmen der Regelangebote abgegolten.

 

 

 

 

 

4. Förderung

 

Grundsätzlich liegt einer Förderung von SEK I/ FÖZ - Angeboten im Ganztag ein gemeinsames pädagogisches Konzept von Schule und einem Träger der Ganztagsschule zugrunde. Die Erarbeitung erfolgt in Abstimmung mit der vor Ort zuständigen Schulsozialarbeit und dem Schulträger/ Schulrat unter Berücksichtigung der jugendspezifischen Aspekte. Die kontinuierliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen soll sich auch im Rahmen des Ganztagskonzepts wiederfinden, um gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement einüben zu können.

 

Das Konzept beinhaltet neben der prägenden Leitidee und den pädagogischen Zielsetzungen, Vereinbarungen zur Ausgestaltung der Kooperationen, Teilnahme an Gremien im Sozialraum und Umsetzung der Verzahnung von Vor- und Nachmittag. Für externe Anbieter (Honorarkräfte), die einzelne, ergänzende AG´s durchführen, werden Qualitätskriterien festgelegt.

 

Anhand des Konzepts und eines Förderantrags wird für das Schuljahr ein Budget bewilligt, das zusätzlich zur Landesfinanzierung zur Verfügung steht und die erforderliche Komplementärfinanzierung abdeckt.

 

Grundlage für die finanzielle Ausstattung in der SEK I/ FÖZ ist ein Budget, das anhand der Schülerzahlen ermittelt wird.

 

SEK I (Klassen 5-8) Schülerzahlen x 50€

 

Gymnasien/ geb. Gemeinschaftsschulen (Klassenzahlen 5-8) x 25€

 

FÖZ 5.000€ Sockelbetrag / ab 100 SchülerInnen (SuS) jd. weitere SuS x 50€

 

Im Schuljahr 2018/19 wurde eine Projektförderung in Höhe von insgesamt 243.600,00€ an die Träger der Ganztagsschulen im Rahmen der Umwandlung Ganztag an Schule ausgezahlt.

Für feste Betreuungsangebote in der 5./6. Klasse, sogenannte Schülerclubs, wird bei nachgewiesenem Bedarf eine Ganztagsgruppe gewährt.

 

 

5. Evaluation

 

Das Angebot Ganztag an Schule in der SEK I/ FÖZ wird jährlich ausgewertet und zwischen Schule und Träger weiterentwickelt.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist fester Bestandteil des Ganztagsangebots.

 

 

 


[1] Ausgenommen sind hier die drei gebundenen bzw. eine teilgebundene Ganztagsschule, die einen verpflichtenden Unterrichtsteil auch am Nachmittag vorhalten (Baltic-, Geschwister-Prenski-, Willy-Brandt-Schule und Holstentor-Gemeinschaftsschule).


Anlagen