Vorlage - VO/2019/07434
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Beschlussvorschlag
- Die Einnahme- und Ausgaberechnungen aller Lübecker Freiwilligen Feuerwehren werden für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in der Form der Plan-Ist-Vergleiche zur Kenntnis genommen.
- Den beigefügten Einnahme- und Ausgabeplänen aller Lübecker Freiwilligen Feuerwehren wird für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zugestimmt (2020 ohne Freiwillige Feuerwehr Schönböcken).
Die vorstehenden Beschlussvorschläge beziehen sich auf die folgenden Freiwilligen Feuerwehren:
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Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein, da besondere Belange von Kindern |
Begründung: |
| und Jugendlichen nicht berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 2 a Abs. 3 und 5 des |
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| Brandschutzgesetzes S.-H. (BrSchG) |
Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Durch die Änderung der Gemeindeordnung (GO) und des Brandschutzgesetzes (BrSchG) wurden die Sondervermögen für Kameradschaftspflege im Bereich der freiwilligen Feuerwehren (Kameradschaftskassen) aus den allgemeinen Vorschriften für Sondervermögen herausgenommen. In der Folge wurden die für jede Freiwillige Feuerwehr inhaltsgleich erforderlichen „Satzungen für Sondervermögen der Hansestadt Lübeck für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck“ (Satzung) am 30.11.2017 von der Bürgerschaft beschlossen (VO/2017/05379).
Die Finanzmittel dieser Kameradschaftskassen dienen ausschließlich der Kameradschaftspflege.
Nach § 2 der Satzung bestehen Einnahmen der Kameradschaftskassen aus Zuwendungen der Gemeinde, Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, aus Einnahmen aus der Durchführung von Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren sowie aus sonstigen Einnahmen und Beiträgen der fördernden Mitglieder. Die Ausgaben sind nach § 1 der Satzung ausschließlich für die Pflege der Kameradschaft zweckgebunden zu verwenden.
Nach § 2 a Abs. 2 und 3 BrSchG / § 4 Abs. 3 der Satzung wird vom Wehrvorstand jeder Freiwilligen Feuerwehr ein Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr aufgestellt und von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt nach Zustimmung der Bürgerschaft in Kraft. Die in den Anlagen 1 bis 4 beigefügten Einnahme- und Ausgaberechnungen (2017 und 2018) und Einnahme- und Ausgabepläne (2019 und 2020) wurden von den Mitgliederversammlungen der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren beschlossen.
Zu Beschlussvorschlag 1
Nach Abschluss des Haushaltsjahres wird vom Wehrvorstand jeder Freiwilligen Feuerwehr gem. § 2 a Abs. 5 BrSchG / § 10 der Satzung eine Einnahme- und Ausgaberechnung aufgestellt und auf Antrag der Kassenprüfer*innen von den Mitgliederversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren beschlossen. Die Prüfung der Kameradschaftskasse erfolgt nach § 10 Abs. 3 der Satzung jährlich durch zwei Kassenprüfer*innen, die von den Mitgliederversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren aus ihrer Mitte gewählt werden. Die Einnahme- und Ausgaberechnungen sind der Bürgerschaft vorzulegen.
Mit dieser Vorlage werden erstmalig die Einnahme- und Ausgaberechnungen seit der gesetzlichen Neuregelung in der Form von Plan-Ist-Vergleichen vorgelegt. Aufgrund der erstmaligen Vorlage werden die Plan-Ist-Vergleiche für die bereits abgelaufenen Haushaltsjahre 2017 und 2018 zur Kenntnisnahme beigefügt, aus denen sowohl die Einnahme- und Ausgabeplanungen, als auch die Einnahme- und Ausgaberechnungen jeder Freiwilligen Feuerwehr ersichtlich sind.
Zu Beschlussvorschlag 2
Die Einnahme- und Ausgabepläne der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren werden für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zur Zustimmung durch die Bürgerschaft vorgelegt. Mit der Zustimmung treten die Einnahme- und Ausgabepläne in Kraft (§ 4 Abs. 3 der Satzung) und für das Haushaltsjahr 2019 endet die vorläufige Haushaltsführung (§ 6 der Satzung).
Lediglich der Einnahme- und Ausgabeplan der Freiwilligen Feuerwehr Schönböcken für das Jahr 2020 ist nicht beigefügt, da er von der Mitgliederversammlung noch nicht beschlossen wurde. Er wird mit den Einnahme- und Ausgaberechnungen für das Jahr 2019 und den Einnahme- und Ausgabeplänen für das Jahr 2021 vorgelegt werden. Geplant ist die Mai-Sitzung der Bürgerschaft 2020. Bis zur Zustimmung durch die Bürgerschaft gilt für die Freiwillige Feuerwehr Schönböcken im Haushaltsjahr 2020 die vorläufige Haushaltsführung.
Anlagen
Anlage 1 – Einnahme- und Ausgaberechnungen (Plan-Ist-Vergleich) für 2017
Anlage 2 – Einnahme- und Ausgaberechnungen (Plan-Ist-Vergleich) für 2018
Anlage 3 – Einnahme- und Ausgabepläne für 2019
Anlage 4 – Einnahme- und Ausgabepläne für 2020
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1: Plan-Ist-Vergleiche 2017 (914 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2: Plan-Ist-Vergleiche 2018 (886 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3: Einnahme- und Ausgabepläne 2019 (1072 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 4: Einnahme- und Ausgabepläne 2020 (1150 KB) |