Vorlage - VO/2019/07120  

Betreff: Die Unabhängigen: Austauschvorlage zur VO/2018/06866: Sanierung Betreute Grundschule Niederbüssau bzw. zu VO/2018/06913 Bauausschuss
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Burgdorf, Claudia
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
04.02.2019 
10. Sitzung des Bauausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Für die Herrichtung von Räumlichkeiten der ehemaligen Hausmeisterwohnung für die betreute Grundschule an der Schule Niederbüssau werden 100.000,- € als Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen im Haushalt geordnet. Die Planung und Baudurchführung erfolgt durch den Mieter der ehemaligen Hausmeisterwohnung (Stadtteilverein) und wird in Kooperation mit dem Träger der betreuten Grundschule (Elternverein) durchgeführt.

 

 


Begründung

Ein wesentlicher Teil der denkmalgeschützten Grundschule in Niederbüssau ist zurzeit ungenutzt und dem Verfall preisgegeben. Die Baumängel sind gravierend und deren Behebung im Rahmen einer durchgreifenden Sanierung dringend geboten. Bauzustand und Handlungsbedarf werden vom GMHL bestätigt.

Der Stadtteilverein Niederbüssau hat die betreffenden Räume von der Stadt Lübeck angemietet. Eine Nutzung dieser Räume ist aufgrund des baulichen Zustandes zurzeit nicht möglich. Nach der Sanierung sollen sie von dem Stadtteilverein und der Betreuten Grundschule genutzt werden. Die Sinnhaftigkeit einer Nutzung durch die Betreute Grundschule wurde im Schulausschuss am 17.01.2019 ausdrücklich bestätigt.

Die Baukosten wurden auf der Grundlage einer Kostenberechnung des Stadtteilvereins und des Vereins Betreute Grundschule über Massen und Einheitspreisen ermittelt. Sie betragen ca. 200.000 Euro und sollen zu gleichen Teilen von der Hansestadt Lübeck und dem Stadtteilverein (Spenden und Eigenleistung) finanziert werden. Die notwendigen Maßnahmen sind mit der Denkmalpflege abgestimmt und werden von dieser begleitet. Die Anforderungen des Brandschutzes werden berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist bedeutsam, dass sich der 2. Fluchtweg der Grundschule in dem zu sanierenden Gebäudetrakt befindet und insofern gleichermaßen dem Verfall des Gebäudeteiles ausgesetzt ist.

Die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudeteils muss umgehend in Angriff genommen werden. In der Verantwortung steht hier die Hansestadt Lübeck. Die Erhaltung und Nutzung ihrer Denkmäler ist deren oberste Pflicht, und der Einsatz der Stadt zur Pflege dieser Kulturgüter beispielgebend für alle Denkmäler in privater Hand.

 

Hier bietet sich der Hansestadt Lübeck die Gelegenheit durch eine moderate Bezuschussung der Sanierungsmaßnahmen, durchgeführt von einem gemeinnützigen Stadtteilverein, die Erhaltung und angemessene Nutzung eines denkmalgeschützten Gebäudes ins Werk zu setzen.

 


Anlagen