Vorlage - VO/2019/07095  

Betreff: Antwort auf eine Anfrage des BM Oliver Prieur (CDU) und BM Thomas Rathcke (FDP) zu VO/2018/06337: Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektronischer Anlagen (E-Check)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Babendererde, Arnd
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
26.02.2019 
11. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Oliver Prieur (CDU) und BM Thomas Rathcke (FDP) vom 28.08.2018 zu VO/2018/06337: Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektronischer Anlagen (E-Check)

 

Im letzten Ausschuss für Schule und Sport wurde bekannt, dass die Hansestadt die empfohlenen Fristen für die wiederkehrende Prüfung von ortsfesten elektronischen Anlagen in Schulen nicht einhält.

 

  1. Aus welchem Grund hält die Hansestadt die Fristen für den E-Check an Schulen nicht ein?
  2. Welche Folgen und Gefahren ergeben sich aus der Missachtung der empfohlenen Fristen?
  3. Welche Maßnahmen hat die Hansestadt getroffen, dass zukünftig die Fristen für den E-Check der Schulen eingehalten werden?
  4. Welche weiteren regelmäßigen Prüfungen (Brandschutz, Gas etc.) führt die Hansestadt nicht in den empfohlenen Intervallen durch?
  5. Welche Schule wurde wann zuletzt überprüft? (Liste: E-Check, Brandschutz etc.)
  6. Welche Risiken entstehen, wenn die Intervalle nicht eingehalten werden für Schüler und Lehrpersonal?
  7. Wie muss das Personal qualifiziert sein, das den E-Check und anderes durchführt?
  8. Verfügt die Stadt über ausreichend qualifiziertes Personal, um diese Überprüfungen selber durchzuführen?
  9. Sollte die Stadt nicht über ausreichend eigenes qualifiziertes Personal verfügen, warum werden die Dienstleistungen dann nicht so extern vergeben, dass die empfohlenen wiederkehrenden Intervalle eingehalten werden?
  10. Warum werden die Intervalle in den Schulen nicht eingehalten, während sie in anderen städtischen Gebäuden eingehalten werden?
  11. In welchen städtischen Gebäuden werden die empfohlenen Prüfinterwallen eingehalten und in welchen nicht, bzw. wann wurde die letzte Überprüfung in den unterschiedlichen Gebäude durchgeführt? (Aufstellung in Liste)

 

 

 


Begründung

Zu 1.

Aus welchem Grund hält die Hansestadt die Fristen für den E-Check an Schulen nicht ein?

 

In der Bewirtschaftung durch das GMHL/Objektservice befinden sich derzeit ca. 800 Gebäude der Hansestadt Lübeck mit ca. 2.000 Elektroverteilungen, ca. 40.000 Stromkreisen, ca. 100.000 Leuchten und ca. 200.000 Steckdosen. Der technische Zustand ist grundsätzlich und im Besonderen bei den elektrotechnischen Anlagen durch den jahrzehntelangen Reparaturstau stark instandsetzungsbedürftig. Das Gebäudemanagement versucht, im Rahmen der Verkehrssicherheitsbegehungen und regelmäßigen, technischen Prüfungen an den Gebäuden der Betreiberverantwortung nachzukommen. Durch die Unterstützung durch zwei zusätzliche E-Techniker in 2014 und 2017 sowie durch Bearbeitungen nach Prioritäten konnten dabei in der Vergangenheit erforderliche Standortschließungen abgewendet werden. Zudem wurde in 2014 ein Instandhaltungsmanagement eingeführt, welches sich anfangs mit einer und seit 2018 mit zwei Ingenieuren der Planung von Instandsetzungsbedarfen und Abarbeitung nach Prioritäten annimmt.

 

Um dem vorgenannten Aufgabenumfang angemessen nachkommen zu können, wurden in 2018 zwei zusätzliche Stellen für Elektrotechniker für den Stellenplan 2019 angemeldet.

 

Durch Unterstützung externer Firmen wird die Bearbeitung der E-Checks in den Standorten nunmehr kurzfristig in den notwendigen, regelmäßigen Prüfzyklus überführt.

 

Die Koordinierung der Abarbeitung der attestierten Mängel wird nach der Besetzung des Team „Objektservice“ mit dann zwei Fachingenieuren für Elektrotechnik und insgesamt sechs Elektrotechnikern dann schrittweise erfolgen. Der Umfang der Mängel erfordert hier eine sehr langfristige und nach Prioritäten geordnete Bearbeitung.


Zu 2.

Welche Folgen und Gefahren ergeben sich aus der Missachtung der empfohlenen Fristen?

 

Die Einhaltung der Prüffristen zur Schadensermittlung sowie deren Abstellung dient der Personen-, Sach- und Brandschadensicherheit. Die zeitliche Verschiebung der Mängelbeseitigung wirkt sich entsprechend nachteilig aus. Zudem kann sich der Objektversicherungsschutz einschränken oder entfallen.

 

Zu 3.

Welche Maßnahmen hat die Hansestadt getroffen, dass zukünftig die Fristen für den E-Check der Schulen eingehalten werden?

 

Durch interne Umstrukturierungen wurde die Gruppe „Instandhaltungsmanagement“ im Objektservice im März 2018 um einen Elektroingenieur aus dem Team Neubau/TGA verstärkt. Die Leistung zur Durchführung der E-Checks wurde bezirksweise ausgeschrieben und beauftragt. Die Einhaltung der Fristen für die Durchführung der E-Checks wird nunmehr zeitnah sichergestellt.

 

Für die Abarbeitung der attestierten Schäden sind für das „Instandhaltungsmanagement“ zwei zusätzliche Elektrotechnikerstellen für 2019 angemeldet. Drei weitere Architekten/Inge-nieure werden in der zweiten Jahreshälfte 2019 im „Instandhaltungsmanagement“ die Schadensaufnahme von Gebäuden vornehmen. Dabei werden von ihnen auch Elektrofachplaner und Elektrofachbetriebe eingebunden, um Zustandsfeststellungen als Grundlage für eine elektrotechnische Sanierung vorzunehmen. Es wird anschließend Ende 2019/Anfang 2020 zu bewerten sein, ob weiteres, technisches Personal für die Beseitigung von Mängeln an den elektrotechnischen Anlagen erforderlich sein wird.

 

Zu 4.

Welche weiteren, regelmäßigen Prüfungen (Brandschutz, Gas etc.) führt die Hansestadt nicht in den empfohlenen Intervallen durch?

 

Wie bei der Prüfung, Schadensaufnahme und Abarbeitung der Elektroanlagen wird das GMHL im Team „Objektservice“ auch folgende, wiederkehrende Prüfungen, insbesondere durch den weiteren Ausbau des vor zwei Jahren eingerichteten Instandhaltungsmanagements, deutlich intensiver nachkommen können:

 

-          Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Raumlufttechnische Anlagen, Rauch- u. Wärmeabzugsanlagen

-          Untersuchungen des Trinkwassers nach Trinkwasserverordnung

 

Wie in 1. beschrieben wird die Vielzahl der Objekte dabei durch Ermittlung und Bewertung der jeweiligen Gefährdungspotentiale und Bearbeitung nach Prioritäten berücksichtigt. Ende 2019/2020 wird die Personalbesetzung des Instandhaltungsmanagements hinsichtlich Auskömmlichkeit evaluiert.


Zu 5.

Welche Schule wurde wann zuletzt überprüft? (Liste: E-Check, Brandschutz etc.)

 

Diese Angaben führt das Gebäudemanagement in einer Datenbank, die wegen des Umfanges nicht in Papierform vorgelegt werden kann. Eine Einsichtnahme ist im Gebäudemanagement jederzeit möglich.

 

Zu 6.

Welche Risiken entstehen, wenn die Intervalle nicht eingehalten werden für Schüler und Lehrpersonal?

 

Siehe Antwort Nr. 2.

 

Zu 7.

Wie muss das Personal qualifiziert sein, das den E-Check und anderes durchführt?

 

Wiederkehrenden Prüfungen der Elektroanlagen können durch qualifizierte Elektrofachkräfte, Elektromeister, Elektroingenieure oder Elektro-Sachverständige durchgeführt werden.

 

Zu 8.

Verfügt die Stadt über ausreichend qualifiziertes Personal, um diese Überprüfungen

selber durchzuführen?

 

Die Qualifikation ist bei entsprechend wiederkehrenden Fortbildungen gegeben. Um die Personalkapazitäten für die notwendige Koordinierung der Schadensbehebung einzusetzen, sind externe Firmen mit der Durchführung der E-Checks beauftragt worden (siehe Antwort 1, 3, 9).

 

Zu 9.

Sollte die Stadt nicht über ausreichend eigenes qualifiziertes Personal verfügen, warum werden die Dienstleistungen dann nicht so extern vergeben, dass die empfohlenen wiederkehrenden Intervalle eingehalten werden?

 

Die Kapazitäten zur Durchführung der E-Checks durch eigene Mitarbeiter sind nicht gegeben, da jeder Elektrotechniker des GMHL derzeit ca. 100 Gebäude in der Verkehrssicherheit, Wartung und Reparatur betreut. Aus diesem Grund wird die Beauftragung externer Firmen zur Durchführung der E-Checks bereits langzeitig praktiziert. Durch Umstrukturierungen in 2018 wird die Einhaltung der Prüffristen für E-Checks nunmehr kurzfristig erzielt (siehe auch Antwort Nr. 1, 3).

 

Zu 10.

Warum werden die Intervalle in den Schulen nicht eingehalten, während sie in anderen städtischen Gebäuden eingehalten werden?

 

Schulgebäude und Kindertagesstätten werden, infolge der Nutzung durch Kinder und Jugendliche, vorrangig bei der Umsetzung von sicherheitsrelevanten Auflagen behandelt (siehe auch Antwort Nr. 11).

 

Zu 11.

In welchen städtischen Gebäuden werden die empfohlenen Prüfintervalle eingehalten und in welchen nicht, bzw. wann wurde die letzte Überprüfung in den unterschiedlichen Gebäuden durchgeführt?

 

Die Prüfintervalle für E-Checks werden kurzfristig für alle Gebäude eingehalten.

 

Die Abarbeitung attestierter Schäden und Mängel wird, wegen des Aufgabenumfanges an insgesamt 800 Gebäuden (siehe Antwort Nr. 1), vom Gebäudemanagement mit der Einführung der Gruppe „Instandhaltungsmanagement“ in 2014 sowie insbesondere mit der deutlichen, personellen Aufstockung in 2019 in dieser Gruppe nach Prioritäten erfolgen, um dann zukünftig alle Gebäude in einen ordnungsgemäßen, technischen Zustand zu überführen.

 

Da sich aus dieser Aufarbeitung durch den jahrzehntelangen Reparaturstau insbesondere bei den zuerst nach der Prioritätenliste zu bearbeitenden Gebäuden zum Teil weitreichende Mängelabarbeitungen ergeben, wird es noch weiterhin Verzögerungen geben, bis alle Gebäude einen ordnungsgemäßen Zustand der technischen Anlage aufweisen und nur noch übliche Mängel im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen zu bearbeiten sind.

 


Anlagen