Vorlage - VO/2019/07054  

Betreff: Fortführung der Maßnahme Vorwerker Hafen, Anleger 4, Erneuerung der Kaimauer
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Rostalski, Nadja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.02.2019 
11. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
26.02.2019 
11. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

Mit der Maßnahme Vorwerker Hafen, Anleger 4, Erneuerung der Kaimauer wird fortgefahren.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Allgemeines

 

Die im Jahr 1963 erstellte Liegewand am Anleger 4 im Vorwerker Hafen soll durch Vorrammung einer neuen Spundwand auf ganzer Länge ertüchtigt und die landseitigen Kranbahnfundamente sollen verstärkt werden.

 

Am 26.09.2017 erfolgte der Beschluss des Hauptausschusses für die Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Vorwerker Hafen, Anleger 4, Erneuerung der Kaimauer (Vorlage Nr. VO/2017/05198). Entsprechend der Vorlage beliefen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme auf 1.900.000 EUR. Davon standen für das Haushaltsjahr 2017 400.000 EUR auf dem Produktsachkonto 552001 144.7852000 – Vorwerker Hafen, Anleger 4, Erneuerung der Kaimauer zur Verfügung. Für 2018 waren 1.500.000 EUR angemeldet.

 

Anlass für diese Vorlage

 

Nach § 1 Nr. 1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20 % oder um mehr als 175.000 EUR netto überschritten werden. Diese Entscheidung ist erforderlich, da die Kosten um voraussichtlich 900.000 EUR steigen werden. Diese Kostensteigerung ergibt sich aus der überarbeiteten Kostenberechnung vom August 2018 (s. Anlage 2), welche auf der weiter konkretisierten Planung und auf dem Ausschreibungsergebnis basiert. Die Gesamtkosten betragen 2.800.000 EUR.

 

Die Kostenberechnung im Zuge der Ausführungsplanung vor der Ausschreibung wies 1.565.000 EUR Baukosten und ca. 335.000 EUR für Planung und Sonstiges aus. Die Gesamtkosten betrugen 1.900.000 EUR.

 

Begründungen zur Höhe der Kostensteigerung

 

Im August 2018 erfolgte die Submission für die Baudurchführung. 7 Bieter haben ein Angebot abgegeben. Die Preise lagen nach der rechnerischen Prüfung zwischen 1.925.522 EUR und 2.323.545 EUR netto. Basierend auf den eingegangenen Angeboten wurde ein Mittelpreis von rd. 2.100.000 EUR für die Baukosten ermittelt, was einer Kostensteigerung von rd. 34 % entsprach. Da somit kein wirtschaftliches Angebot vorlag, wurde die Ausschreibung aufgehoben.

 

Nach der auf der Basis des Submissionsergebnisses überarbeiteten Kostenberechnung vom August 2018 ergibt sich eine Kostensteigerung der Baukosten, d. h. ohne Planungskosten, im Mittel von 535.000 EUR.

 

Deckung der Preissteigerung

 

Bei voraussichtlichen Gesamtkosten von 2.800.000 EUR (Summe der Planungskosten, Baukosten und Baunebenkosten) ergibt sich eine Finanzierungslücke von rd. 900.000 EUR. Die Deckung der Gesamtkosten erfolgt durch Neuanmeldung von 1.700.000 EUR für 2019 und 500.000 EUR für 2020 sowie aus einem Rest aus 2018 in Höhe von 600.000 EUR.

 

Für die Maßnahme sind Fördermittel nach GRW und LPW unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung beantragt worden. Unter Zugrundelegung einer Förderquote von 50 % von den förderfähigen Kosten sind für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 600.000 EUR Fördermittel eingeplant worden.

 

 

Begründungen zur Fortführung der Maßnahme

 

Die Kaimauer hat mit einer Standzeit von 54 Jahren das Ende der Lebensdauer erreicht. Bei Bauwerksinspektionen wurden erhebliche Schäden an der Spundwand festgestellt, die bereits zum Austritt des anstehenden Bodenmaterials, Hohlraumbildungen und Versackungen in der Verkehrsfläche geführt haben, sodass die Verkehrssicherheit erheblich eingeschränkt ist. Mittlerweile wurde eine Fläche hinter der Spundwand auf einer Breite von 10,0 m auf der gesamten Länge der Kaianlage (190 m) gesperrt und der Anleger 4 kann nur noch ein-geschränkt genutzt werden.

 

Es besteht dringender Handlungsbedarf zur Umsetzung der Baumaßnahme, um zum einen die Verkehrssicherheit wiederherzustellen und zum anderen uneingeschränkte Nutzung der Umschlagsflächen zu gewährleisten.

 

Falls weitere Versackungen in der Verkehrsfläche eintreten, muss der Anleger ggf. komplett gesperrt werden und ein ordnungsgemäßer Hafenbetrieb ist hier nicht gewährleistet. Damit ist eine Abwicklung von Projekt- bzw. Schwergutverladung im Vorwerker Hafen nicht mehr möglich und der Betrieb der LHG dahingehend gestört. Vor dem Hintergrund, dass die Investition vollständig durch die LHG refinanziert wird, wird diese Alternative seitens der LPA nicht empfohlen.

 

 

Vorschlag

 

Mit der Baumaßnahme Vorwerker Hafen, Anleger 4, Erneuerung der Kaimauer wird fortgefahren.

 

Es ist vorgesehen, nach Beschluss des Hauptausschusses die Maßnahme neu auszuschreiben. Um wirtschaftliche Angebote zu erzielen, soll den Baufirmen eine lange Kalkulationsfrist gewährt werden. Zudem können die Arbeiten entsprechend der Auslastung der Baufirmen ab Oktober 2019 ausgeführt werden. Ziel dieses Vorgehens ist es, eine möglichst hohe Zahl an Angeboten zu erhalten, welche deutlich im Bereich der neuen Kostenberechnung bzw. möglichst darunter liegen.

 


Anlagen

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (74 KB)