Vorlage - VO/2019/07037
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Beschlussvorschlag
Mit der Umgestaltung der Moislinger Allee im Abschnitt Lindenplatz bis Lachswehrallee in dem unten beschriebenen Umfang wird begonnen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung 5.660 Stadtgrün und Verkehr zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Belange der Kinder sind durch die Durchführung der Maßnahme nicht betroffen. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: LBV-SH |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Der Ausbau der Moislinger Allee wurde aufgrund der Sperrung der Finkenstraße vorgesehen. Die vorhandene Ausführungsplanung (Finkenstraße zusammen mit der Moislinger Allee 1. + 2. BA) aus dem Jahr 2005 (vierstreifige Variante), welcher eine Förderung zugesagt wurde, ist nach Einführung der RASt in SH nicht mehr regelkonform. Die Nebenanlagen im Bestand und in der alten Planung entsprechen nicht mehr den Mindestabmessungen gemäß den aktuellen Richtlinien und sind somit nicht mehr vollständig förderfähig. Daher wurde eine entsprechende Umplanung vorgenommen, die bereits im Bauausschuss Anfang 2018 vorgestellt wurde. Mit dem Bau des 2. Bauabschnittes muss im Jahr 2019 begonnen werden, da sonst zugesagte Fördermittel entfallen bzw. für den bereits fertiggestellten 1. Bauabschnitt zurückgezahlt werden müssten.
Darstellung des Vorhabens
Am 05.02.2018 wurde die Maßnahme bereits im Bauausschuss vorgestellt. Die Moislinger Allee (Lachswehrallee bis Lindenplatz) ist Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes der Hansestadt Lübeck, als L332 eingestuft und hat zwischen dem Knotenpunkt Lachswehrallee/Moislinger Allee (Baubeginn Moislinger Allee Hausnr. 15a, 20b) und dem Lindenplatz eine Länge von ca. 390 m.
In die Moislinger Allee münden drei untergeordnete Straßen: Die Dornestraße (Einbahnstraße in Richtung Meierstraße), die Karpfenstraße (Einbahnstraße in Richtung Moislinger Allee) und die Nebenhofstraße (Einbahnstraße in Richtung Lindenstraße).
Mit der Baumaßnahme wird der Streckenabschnitt auf eine regelkonforme Verkehrsführung umgebaut. Auf dem gesamten Abschnitt werden die Fahrbahnen und die Nebenanlagen (Längsparkstreifen, Radwege und Gehwege) neu geordnet und richtlinienkonform gemäß der StVO, VwV-StVO, HBS, RASt 06, ERA und der EFA ausgebaut. Ebenso wird eine Neu-planung des Anschlusses an den Lindenplatz in die Planung mit einbezogen.
Beschreibung der Baumaßnahme
Die Gehwege sollen gemäß RASt 06 durchlaufend mit einer Breite von 2,50 m in Plattenbauweise ausgeführt werden. Die Radwege sollen gemäß den RASt 06 durchlaufend eine Breite von 2,00 m aufweisen und in Asphaltbauweise ausgeführt werden. Zwischen Radweg und Parkstreifen ist ein 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen geplant. Auf beiden Straßenseiten wird ein Parkstreifen mit einer durchlaufenden Breite von 2,10 m angeordnet. Je Fahrtrichtung wird ein Fahrstreifen mit einer Breite von 3,25 m geplant.
Zwischen den beiden Richtungsfahrstreifen wird ein 3,00 m breiter Mehrzweckstreifen angeordnet. Dieser soll zum Linksabbiegen vor den Grundstücksüberfahrten und zu den Nebenstraßen dienen.
Die Überfahrten der anliegenden Nebenstraßen Dornestraße, Karpfenstraße und Nebenhofstraße werden so ausgebildet, dass die Nachrangigkeit dieser Straßen deutlich wird. Dafür werden Sinussteine an den Fahrbahnen angelegt. Die Radwege werden durchlaufend ausgebildet.
Die letztjährige (2018) Sitzung der Unfallkommission am 13.12.2018 zieht eine Änderung der Planung nach sich. Thematisiert wurde die Einfahrt der Moislinger Allee in den Kreisverkehrsplatz. Diese zweispurige Einfahrt stellt laut der Unfallkommission einen extremen Unfallschwerpunkt dar und bedarf daher einer Anpassung. Um eine Verbesserung der Sicht- und Einfahrverhältnisse zu schaffen, wird die Planung auf eine einspurige Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz geändert. Dafür wird der Mehrzweckstreifen bis zur Verkehrsinsel am Lindenplatz herangezogen. Der Parkstreifen auf der östlichen Seite wird bis zur Fußgängerfurt verlängert. Die Einfahrt für Radfahrer in den Kreisverkehr wird dementsprechend angepasst.
Zeitplan:
Derzeit werden seitens der Entsorgungsbetreibe bereits die Entwässerungsleitungen im Bereich des 2. Bauabschnittes verlegt. Ab 01.04.2019 übernimmt der Bereich Stadtgrün und Verkehr das von den EBL hergestellte Provisorium, damit Lübeck Netz seine Leitungen (Trinkwasser, Hausanschlüsse und Gasleitungen) in diesem Bereich verlegen kann. Ab 01.08.2019 soll dann der Straßenbau in diesem Abschnitt beginnen. Die Gesamtmaßnahme soll im Jahr 2021 beendet werden, wobei in weiteren Teilabschnitten jeweils Netz Lübeck seine Leitungen verlegen wird und der Straßenbau nachfolgen wird.
Die Verkehrsregelung wird, wie derzeit auch, während der gesamten Bauzeit jeweils mit einer Fahrspur je Richtung aufrechterhalten.
Finanzielle Auswirkungen
Eine Kostenberechnung aus dem Jahr 2018 hat Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 3,7 Mio. Euro ergeben.
Diese setzen sich somit wie folgt zusammen:
• Baukosten in Höhe von ca. 2,5 Mio. Euro
• Planungs – und Ingenieurleistungen in Höhe von ca. 0,2 Mio. Euro
• Baunebenleistungen (Grunderwerb, private Nebenan-
lagen, Schallschutz, Leitungsumverlegungen etc.) ca. 1,0 Mio. Euro
Gesamtkosten ca. 3,7 Mio. Euro
Für die Gesamtmaßnahme (1. + 2. BA) besteht eine Förderzusage in einer Gesamthöhe von ca. 4,751 Mio. Euro bei einer Gesamtsumme von 8,135 Mio. Euro für das Projekt. Bislang wurden vom Fördergeber bereits ca. 2,5 Mio. Euro an die Hansestadt Lübeck ausbezahlt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen auf dem Produktsachkonto 544001.043.7852000 Moislinger Allee, 2. BA für die Jahre 2018 - 2020 zur Verfügung. Zur Erteilung des Gesamt-Bauauftrages in 2019 wurde eine entsprechende Verpflichtungserklärung in den Haushaltsplan 2019 zu Lasten 2020 aufgenommen.
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 – Vorläufiger Zeitplan
Anlage 3 – Visualisierung
Anlage 4 – Lagepläne
Anlage 5 - Querschnitt
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (73 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Vorläufiger Zeitplan (33 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3 - Visualisierung (1315 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 4 - Lagepläne (2422 KB) | ||
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5 | öffentlich | Anlage 5 - Querschnitt (907 KB) |