Allgemeines
Die technische Sicherungsanlage des BÜ Am Waldsaum aus Anfang der 60er Jahre war abgängig und musste erneuert werden, damit die Hansestadt Lübeck (HL) als Eisenbahninfrastrukturunternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 Allgemeines Eisenbahngesetz nachkommt, ihre Eisenbahninfrastrukturanlagen u.a. in betriebssicherem Zustand zu halten. Die gesamte Bahnübergangsanlage wurde an die neuen gesetzlichen und regelwerkstechnischen Anforderungen angepasst. Zur Maßnahme gehörten neben dem Ersatzneubau der Technischen Sicherungsanlagen bestehend aus der Eisenbahnsignalanlage einschließlich Steuerung und Kabelanlagen sowie Schrankenanlage und Lichtzeichen für den Straßenverkehr der Ersatzneubau der Straße im Bereich der Räumstrecken, die Erneuerung des Gleises und der Bahnübergangseindeckung sowie zugehörige Geländer und Zäune. Es handelt sich um eine Maßnahme gemäß §§ 3 und 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz, d.h. die Kosten werden zwischen dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen (HL, Lübeck Port Authority), dem Straßenbaulastträger (HL, Bereich Stadtgrün und Verkehr) und dem Land Schleswig-Holstein gedrittelt. Außerdem erhält der Straßenbaulastträger auf seinen Anteil eine Förderung von 85% gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und das Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Förderung auf sein Drittel gemäß § 17 Allgemeines Eisenbahngesetz von 50% der Baukosten.
Am 26.09.2017 erfolgte der Beschluss des Hauptausschusses für die Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme „Ersatzneubau BÜ Am Waldsaum (Volksfestplatz)“ (Vorlage Nr. VO/2017/05193). Der Auftrag für die Technische Sicherungsanlage erfolgte am 27.12.2017, da der Fördergeber die Förderung noch von einer Vergabe im Jahr 2017 abhängig gemacht hat. Die Vergabe der Straßen- und Gleisbauarbeiten erfolgte im Januar 2018, um einen zügigen Baubeginn gewährleisten zu können. Mit der Bauausführung wurde Ende Januar 2018 begonnen, die Maßnahme wurde Ende Mai 2018 bis auf die Ausgleichsmaßnahmen (Pflanzen von vier Bäumen) abgeschlossen.
Anlass für diese Vorlage
Nach § 1 Nr. 1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20% oder um mehr als 175.000 EUR netto überschritten werden. Bereits bei Vergabe der Aufträge hatten sich aufgrund der sehr guten Konjunkturlage Mehrkosten ergeben, die allerdings unter 20% lagen und entsprechend nicht erneut der Entscheidung des Hauptausschusses bedurften. Im Zuge der laufenden Baumaßnahme zeichneten sich aufgrund von Mehrmengen und Umplanungen weitere Mehrkosten ab, deren Größenordnung sich zunächst nicht beziffern ließ. Nachdem jetzt die Schlussrechnungen und Nachtragsangebote vorliegen, die geprüft und berechtigt sind, wird eine Entscheidung erforderlich, da die Kosten insgesamt um ca. 210.000 EUR netto überstiegen werden. Der Anteil der HL an den Kosten liegt gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz bei ca. zwei Drittel (entspricht etwa 140.000 EUR netto). Da der Fördergeber mündlich in Aussicht gestellt hat, auch die entstandenen Mehrkosten gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz zu fördern, kann sich der Anteil der HL an den Mehrkosten noch auf ca. 46.000 EUR netto verringern.
Begründungen zur Höhe der Kostensteigerung
Die Vorlage mit Gesamtkosten von ca. 520.000 EUR netto basierte auf der Entwurfsplanung und auf den zum damaligen Zeitpunkt aktuellen Preisen.
Allgemeine Preissteigerung
Für die Umsetzung der Baumaßnahme wurden zwei Ausschreibungsverfahren, eines für die Technische Sicherungsanlage und eines für den Straßen- und Gleisbau, durchgeführt. Für die Technische Sicherungsanlage ging nur ein Angebot ein. Das Angebot lag bei der Submission mit ca. 283.000 EUR netto bereits ca. 36.000 EUR über der Kostenberechnung. Das Angebot des Erstplatzierten der Ausschreibung für den Straßen- und Gleisbau lag mit 225.000 EUR netto bereits ca. 57.000 EUR netto über der Kostenberechnung.
Maßgebend für die Kostensteigerung ist die gute Konjunkturlage, die bundesweit zahlreichen Investitionsprojekte der DB Netz AG sowie die eingeschränkte Anzahl von drei Herstellern für Technische Bahnübergangssicherungsanlagen.
Bauen im Bestand / Unvorhergesehenes
Im Rahmen der Bauausführung wurden aufgrund vorgefundener, vorab nicht erkennbarer Hindernisse Umplanungen erforderlich, die weitere Gleisquerungen und eine Änderung von Schächten sowie den zusätzlichen Bau von Geländern erforderlich werden ließen.
Im Bereich des Straßen- und Gleisbaus ergaben sich aufgrund des vorgefundenen Bodens vor allem Mehrmengen an diversen Baustoffen. Außerdem wurde der Einsatz einer Stopfmaschine erforderlich, um eine bessere Haltbarkeit des Oberbaus im Bahnübergangsbereich zu erreichen.
Zudem wurden weitere Gutachten, Umbauten im angrenzenden Gleisbereich und der Umbau der Stromversorgung von Freileitung auf Erdkabel in einem größeren Umfang als ursprünglich eingeplant notwendig
Die Nachtragsprüfung ist dem Grunde und der Höhe nach abgeschlossen.
| Ausgabe – Soll in EUR | Ausgabe – Ist in EUR |
Budget gemäß Freigabe zur Umsetzung | 520.000 | |
Planungs- und sonstige Kosten | | 105.000 |
Baukosten gemäß Kostenberechnung | | 415.000 |
Kostensteigerung | | |
Allgemeine Preissteigerung | | 93.000 |
Mehrmengen und Änderungen aus Umplanungen | | 117.000 |
Gesamtkosten in EUR | 520.000 | 730.000 |
Deckung der Kostensteigerung
Die Deckung der Kostensteigerung erfolgte aus den folgenden Maßnahmen:
552 Skandinavienkai, LED-Beleuchtung mit 145.000 EUR
829 Bahnhof Vorwerker Hafen, Erneuerung Gleis 20 mit 20.000 EUR
815 Unterhaltungssoftware Hafenbahn mit 70.000 EUR
Da die Deckung der Mehrkosten zum Zeitpunkt der Nachtragsverhandlungen erfolgte, um diese beauftragen zu können, ist seinerzeit nach dem Vorsichtsprinzip gehandelt worden und etwas mehr als die zum damaligen Zeitpunkt in Rede stehenden Nachträge geordnet worden, um geringe Abweichungen in der Abrechnung der Nachträge ohne erneute Mittelübertragungen abwickeln zu können. Darum sind insgesamt rund 235.000 EUR zusätzlich geordnet worden, obwohl jetzt, wo die Rechnungen vorliegen, deutlich wird, dass sich die tatsächlichen Mehrkosten auf 210.000 EUR belaufen werden. Und auch nur diese Mehrkosten haben finanzielle Auswirkungen und sind entsprechend in der Anlage 1 – finanzielle Auswirkungen dargestellt.
Im Dezember 2018 hat die LPA einen Mittelabruf an den Fördergeber übersandt. Auf Diesen erfolgte der Hinweis des Fördergebers, dass vor Abrechnung der Maßnahme eine Nachtragsvereinbarung mit dem Fördergeber erfolgen sollte, da die Gesamtkosten gestiegen sind. In diesem Rahmen würde dann ein neuer Gesamtförderbetrag festgesetzt und ausgezahlt.
Aufgrund dieser Aussage sind in 2019 70.000 EUR weitere Fördermittel vorgesehen und in der Anlage 1 dargestellt.
Die haushaltsmäßige Ordnung 2019 wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 (investive Resteübertragung) erfolgen.
Begründungen zur Fortführung der Maßnahme
Die im Zuge der Baumaßnahme festgestellten Änderungen und Mehrmengen und daraus resultierenden Maßnahmen waren zur Herstellung eines sicheren Betriebes der Anlage und zur Einhaltung der Zeiten für die genehmigte Straßensperrung zwingend erforderlich. Die Straße Am Waldsaum stellt die Hauptzuwegung zum Volksfestplatz insbesondere auch für die Feuerwehr dar und durfte nur für einen begrenzten Zeitraum komplett gesperrt werden. Die Baumaßnahme musste daher baulich fertig gestellt werden. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen steht noch aus.
Die Mehrkosten entstanden zum Teil aus den notwendigerweise im Rahmen der Bauausführung geänderten und zusätzlichen Leistungen. Die bisher eingereichten Nachträge sind der Menge und der Höhe nach geprüft und anerkannt.
Vorschlag
Die Baumaßnahme Ersatzneubau BÜ Am Waldsaum wird fortgesetzt und abgeschlossen.
Es ist vorgesehen, nach Beschluss des Hauptausschusses die noch ausstehenden Rechnungen der Maßnahme umgehend zu begleichen und die Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.