Vorlage - VO/2019/06978
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Beschlussvorschlag
Begründung
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 30.8.2018 unter TOP 5.28 folgenden Berichtsauftrag beschlossen:
In der vergangenen Woche hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in Flensburg eine
Hardware-Nachrüstung für schwere Kommunalfahrzeuge über 3,5t angekündigt. Von den
Kosten in Höhe von bis zu geschätzten 20.000 Euro pro Fahrzeug erstattet der Bund 40-60
Prozent.
Der Bürgermeister wird aufgefordert,
1. Bis zur Novembersitzung der Bürgerschaft einen Bericht über die Kosten zu erstellen,
die der Hansestadt und den städtischen Gesellschaften entstehen, wenn die Hardware-
Nachrüstung für kommunale Dieselfahrzeuge ab 3,5t verpflichtend wird.
2. Beim Schleswig-Holsteinischen Städtetag im September darauf hinzuwirken, dass
der Bund eine 100% Kompensation für die den Städten durch die Umrüstung schwerer
Kommunalfahrzeuge entstehenden Kosten zahlt.
Vor dem Einstieg in größere Erhebungen hat die Verwaltung zunächst die weitere Entwicklung auf Bundesebene beobachtet. Die entsprechende Förderrichtlinie war längere Zeit in Arbeit und liegt nunmehr seit November 2018 vor.
Danach beschränken sich die Förderungsmöglichkeiten auf besonders belastete Städte, die auch explizit in der Anlage II zur Förderrichtlinie aufgeführt werden (Ziffer 2 der Richtlinie). Die Hansestadt Lübeck gehört nicht zum Kreis der besonders belasteten Städte, so dass damit eine Förderung ausscheidet.
Vor diesem Hintergrund gibt es auch keine Überlegungen, städtische Dieselfahrzeuge nachzurüsten. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht (Ziffer 1.1 der Richtlinie).
Ein Bericht zu etwaigen Umrüstungskosten sowie eine Initiative in Richtung Städtetag bezüglich einer 100% Kompensation ist damit hinfällig geworden.
Die Förderrichtlinie ist ergänzend zur Information als Anlage beigefügt.
Anlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 098-scheuer-foerderrichtlinie-schwere-kommunalfahrzeuge (1848 KB) |