Vorlage - VO/2019/06949
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Beschlussvorschlag
Beantwortung der Anfrage
Begründung
Frage:
In der derzeit vorgeschlagenen Novellierung des KiTa-Gesetzes Schleswig-Holstein sollen Waldkrippen vom Land nicht mehr finanziert werden.
Welche Haltung nimmt die Hansestadt Lübeck zu dieser Absicht ein, wenn dadurch Lübecker Naturkindergärten (zum Beispiel die „Waldmäuse“) in ihrer Existenz bedroht sind?
Antwort:
Aktuell gibt es in Lübeck zwei Naturkindergärten, die auch Kinder unter drei Jahren betreuen.
Im Landkindergarten / Landwege e. V. am Ringstedtenhof / St. Jürgen werden in einer altersgemischten Gruppe bis zu fünf Kinder unter drei Jahren betreut. Der Träger plant auf Grund seiner Erfahrung mit der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in einer Naturgruppe eine Umstrukturierung. Zukünftig sollen ausschließlich Kinder ab drei Jahren dort betreut werden. Der Träger hat sich mit der Jugendhilfeplanung dahingehend abgestimmt, eine entsprechende Maßnahme wird im Rahmen der Kitabedarfsplanung zur Entscheidung vorbereitet.
In der Waldkita „Die Waldmäuse“ im Schellbruch / St. Gertrud können laut Betriebserlaubnis bis zu fünf Kinder unter drei Jahren in einer altersgemischten Gruppe betreut werden. Aus Sicht der Jugendhilfeplanung kann auch hier eine Umstrukturierung vorgenommen werden. Investitionskostenzuschüsse aus Landesmitteln, die für die Schaffung von U3-Plätzen geflossen sind, müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn ersatzweise Elementarplätze dafür geschaffen werden.
Anlagen