Vorlage - VO/2018/06893
|
Beschlussvorschlag
Mit der Ausschreibung und der Beauftragung des Jahresvertrags für Garten- und Land-schaftsbauarbeiten soll begonnen werden.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch diese Maßnahme nicht berührt werden. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: Pflicht zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, Naturschutzgesetz, Gemeindeordnung |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja (Anlage 1) |
Begründung
„Kleinleistungsverträge“ sind Rahmenvereinbarungen, die einen oder auch mehrere Auftragnehmer für eine bestimmte Zeit verpflichten, definierte Leistungen und Stundenlohnarbeiten auf Abruf (sogenannter Einzelauftrag) zu den im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Die Rahmenvereinbarung Kleinleistungsvertrag wird seit dem Jahr 2005 ausgeschrieben. Erfasst werden dabei alle wesentlichen und turnusmäßig wiederkehrenden landschaftsgärtnerischen Arbeiten sowie Pflegemaßnahmen, im städtischen Grün, auf Friedhöfen, an Schulen, Kindertagesstätten, auf Sportplätzen und an sonstigen städtischen Gebäuden.
Diese werden in einen umfangreichen Leistungskatalog als Leistungstexte beschrieben, entsprechend bepreist und sind Bestandteil der Vertragsgrundlage. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens können die Bieter einen prozentualen Nachlass oder Aufschlag anbieten. Der günstigste Bieter erhält den Zuschlag. Der Vorteil eines Jahreskleinvertrags liegt darin, dass bei einer Vielzahl von gärtnerischen Standardarbeiten bzw. unaufschiebbaren Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zeitnah und ohne Verzögerung, durch Vergleichsangebote und mehrfache Ortstermine, gehandelt werden kann. Dabei sollen die Einzelaufträge eine Auftragssumme von 20.000 € (§ 4 Absatz 4 VOB/A) nicht überschreiten.
Der Auftrag soll in vier Losen - entsprechend den vier Meisterbezirken - vergeben werden.
Es soll eine beschränkte Ausschreibung mit ortsansässigen Firmen erfolgen, weil zum Einen Aufträge i.d.R. kurzfristig, z. B. aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht abgearbeitet werden müssen und zum Anderen Ortskenntnisse notwendig sind, um den Aufwand vor Ort möglichst klein zu halten.
Der Jahreskleinvertrag wird vornehmlich zur Unterstützung der städtischen Kolonnen genutzt. Die Inanspruchnahme der Fremdleistung geschieht einerseits zur Abfederung von Arbeitsspitzen als auch zur Wahrnehmung der Pflege an Außenanlagen von öffentlichen Gebäuden. Die Betrachtung der vorausgegangenen Rahmenvereinbarung hat gezeigt, dass die beauftragten Arbeiten durch die ortsansässigen Firmen i.d.R. ordnungsgemäß erfolgten. Insbesondere hat sich der Einsatz von technischen Spezialgeräten bewährt, die dem Bereich Stadtgrün und Verkehr nicht zur Verfügung stehen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option um Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind beim Produkt
551001 - Öffentlicher Grün- und Landschaftsbau und
553001 Friedhofs- und Bestattungswesen
mit den Produktsachkonten
5211004 Unterhaltung der Grünflächen 130.000 €
5211005 Unterhaltung der Außenanlagen an Schulen 150.000 €
5211006 Unterhaltung der Außenanlagen an Sportstätten 20.000 €
5211007 Unterhaltung der Außenanlagen an KiTa 30.000 €
5211008 Unterhaltung der Außenanlagen an Museen 10.000 €
5211009 Unterhaltung der Außenanlagen an sonst. öffentl. Gebäuden 50.000 €
5211013 Unterhaltung der Außenanlagen für Stiftungen 20.000 €
5221000 Unterhaltung sonst. unbeweglichem Vermögen 60.000 €
5221111 Ersatzbeschaffung Festwert Grünflächen 70.000 €
5221112 Ersatzbeschaffung Festwert Spiel-u. Bolzplätze 40.000 €
5221000 Unterhaltung. sonst. unbeweglichem Vermögen Friedhöfe 10.000 €
für das Haushaltsjahr 2019 enthalten. Die Kosten betragen für alle Lose max. 590.000 € pro Jahr. Die geschätzten Ausgaben pro Jahr stehen hinter den jeweiligen Konten.
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (77 KB) |