Vorlage - VO/2018/06893  

Betreff: Rahmenvereinbarungen Kleinleistungsvertrag Garten- und Landschaftsbauarbeiten Bereich Stadtgrün und Verkehr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Maurer, Michaela
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.02.2019 
11. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
26.02.2019 
11. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

Mit der Ausschreibung und der Beauftragung des Jahresvertrags für Garten- und Land-schaftsbauarbeiten soll begonnen werden.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch diese Maßnahme nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: Pflicht zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, Naturschutzgesetz, Gemeindeordnung  

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

„Kleinleistungsverträge“ sind Rahmenvereinbarungen, die einen oder auch mehrere Auftragnehmer für eine bestimmte Zeit verpflichten, definierte Leistungen und Stundenlohnarbeiten auf Abruf (sogenannter Einzelauftrag) zu den im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen auszuführen.

Die Rahmenvereinbarung Kleinleistungsvertrag wird seit dem Jahr 2005 ausgeschrieben. Erfasst werden dabei alle wesentlichen und turnusmäßig wiederkehrenden landschaftsgärtnerischen Arbeiten sowie Pflegemaßnahmen, im städtischen Grün, auf Friedhöfen, an Schulen, Kindertagesstätten, auf Sportplätzen und an sonstigen städtischen Gebäuden.

 

Diese werden in einen umfangreichen Leistungskatalog als Leistungstexte beschrieben, entsprechend bepreist und sind Bestandteil der Vertragsgrundlage. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens können die Bieter einen prozentualen Nachlass oder Aufschlag anbieten. Der günstigste Bieter erhält den Zuschlag. Der Vorteil eines Jahreskleinvertrags liegt darin, dass bei einer Vielzahl von gärtnerischen Standardarbeiten bzw. unaufschiebbaren Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zeitnah und ohne Verzögerung, durch Vergleichsangebote und mehrfache Ortstermine, gehandelt werden kann. Dabei sollen die Einzelaufträge eine Auftragssumme von 20.000 (§ 4 Absatz 4 VOB/A) nicht überschreiten.

 

Der Auftrag soll in vier Losen - entsprechend den vier Meisterbezirken - vergeben werden.

Es soll eine beschränkte Ausschreibung mit ortsansässigen Firmen erfolgen, weil zum Einen Aufträge i.d.R. kurzfristig, z. B. aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht abgearbeitet werden müssen und zum Anderen Ortskenntnisse notwendig sind, um den Aufwand vor Ort möglichst klein zu halten.

 

Der Jahreskleinvertrag wird vornehmlich zur Unterstützung der städtischen Kolonnen genutzt. Die Inanspruchnahme der Fremdleistung geschieht einerseits zur Abfederung von Arbeitsspitzen als auch zur Wahrnehmung der Pflege an Außenanlagen von öffentlichen Gebäuden. Die Betrachtung der vorausgegangenen Rahmenvereinbarung hat gezeigt, dass die beauftragten Arbeiten durch die ortsansässigen Firmen i.d.R. ordnungsgemäß erfolgten. Insbesondere hat sich der Einsatz von technischen Spezialgeräten bewährt, die dem Bereich Stadtgrün und Verkehr nicht zur Verfügung stehen.

 

Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option um Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind beim Produkt

551001 - Öffentlicher Grün- und Landschaftsbau und

553001 Friedhofs- und Bestattungswesen

mit den Produktsachkonten

 

5211004 Unterhaltung der Grünflächen     130.000 €

5211005  Unterhaltung der Außenanlagen an Schulen                  150.000 €

5211006 Unterhaltung der Außenanlagen an Sportstätten              20.000 €

5211007 Unterhaltung der Außenanlagen an KiTa       30.000 €

5211008 Unterhaltung der Außenanlagen an Museen     10.000 €

5211009 Unterhaltung der Außenanlagen an sonst. öffentl. Gebäuden   50.000 €

5211013  Unterhaltung der Außenanlagen für Stiftungen                 20.000 €

5221000  Unterhaltung sonst. unbeweglichem Vermögen               60.000 €

5221111 Ersatzbeschaffung Festwert Grünflächen                          70.000 €

5221112  Ersatzbeschaffung Festwert Spiel-u. Bolzplätze                40.000 €

5221000  Unterhaltung. sonst. unbeweglichem Vermögen Friedhöfe    10.000 €

 

für das Haushaltsjahr 2019 enthalten. Die Kosten betragen für alle Lose max. 590.000 € pro Jahr. Die geschätzten Ausgaben pro Jahr stehen hinter den jeweiligen Konten.

 


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (77 KB)