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Vorlage - VO/2018/06767  

Betreff: Anfrage von AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) bzgl.: Stromsperren
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
04.12.2018 
4. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag

Mit Beschluss der Bürgerschaft (VO/2014/01357) wurde die Einrichtung einer Clearingstelle zur Beratung für hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck, die mit Zahlungen an ihren Energieversorger (Stromversorger) in Verzug geraten sind, beschlossen.

 

Des weiteren wird aus dem Kreis der sozialen Beratungsstellen immer wieder von Fällen berichtet, bei denen Mieterhaushalte von Energiesperren der Stadtwerke Lübeck betroffen sind, weil ihr Vermieter als Kunde des Versorgers die von seinen Mietern erhaltenen Betriebskostenvorauszahlungen nicht zur Begleichung der monatlichen Abschläge oder Energierechnungen verwendet hat.

 

Die Bildung einer Mieter-Notgemeinschaft mit dem Ziel, die Abwendung einer angedrohten oder die Aufhebung einer bereits vollzogenen Versorgungssperre zu erreichen, scheitert meist daran, dass der Versorger von einer solchen Notgemeinschaft - neben einer Sicherstellung künftiger Abschlagszahlungen auch einen vollständigen Ausgleich der Rückstände verlangt, die der Vermieter den Stadtwerken für die betroffene Verbrauchsstelle schuldet.

 

Vor diesem Hintergrund werden folgende Fragen gestellt:

 

 

1.) Wie hat sich die Anzahl der von Stromsperren betroffenen Haushalte in Lübeck entwickelt (bitte nach Jahren seit 2015)?

 

 

2.) Wie viele Bedarfsgemeinschaften in Lübeck mussten ein Darlehen des Jobcenters zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung aufnehmen (bitte nach Jahren seit 2015 aufschlüsseln)?

 

 

3.) Wie viele Menschen im Rentenalter bzw. Leistungsberechtigte der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung waren gezwungen, Darlehen für Strom aufzunehmen (bitte nach Jahren seit 2015 aufschlüsseln)?

 

 

4.) Liegen dem Bereich Soziale Sicherung als Partner der Kooperationsvereinbarung vom 19.5.2014 Informationen vor über die Anzahl von Mieterhaushalten in den Jahren seit 2015, die als Drittbeteiligte im vorgenannten Sinne von angedrohten oder vollzogenen Energiesperren (Strom, Gas, Wärme, Wasser) betroffen waren?

 

 

5.) Gibt es Bestrebungen, das Thema gemeinsam mit den beiden anderen Kooperationspartnern (Jobcenter, Stadtwerke) zu erörtern, um zu erreichen, dass sich die Stadtwerke auf Basis einer entsprechenden Ergänzung zum Kooperationsvertrag verpflichtet, künftig in der hier geschilderten Fallkonstellation eine Trennung zwischen aufgelaufenem Rückstand und laufenden Abschlägen vorzunehmen?

 


Begründung

Erfolgt mündlich.

 


Anlagen