Vorlage - VO/2018/06760
|
Beschlussvorschlag
Mit der Umsetzung der Baumaßnahme Bezirksbahnhof Vorwerk, Erneuerung der Weiche 27 und DKW 20 wird begonnen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Bereich Haushalt und Steuerung Zustimmung |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: | X | neu |
|
| freiwillig |
|
| vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Beschreibung der Baumaßnahme
Betriebliche Nutzung der Bahnanlagen / Vorgesehene Baumaßnahme
Eisenbahninfrastrukturunternehmerin, Eigentümerin und Betreiberin der Lübecker Hafenbahn ist die Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority (LPA).
Der Bezirksbahnhof Vorwerk ist entscheidend für die eisenbahntechnische Anbindung des multifunktionalen Terminals Vorwerker Hafen, das zurzeit schwerpunktmäßig für den Umschlag und die Lagerung von Forstprodukten (Papier und Brettholz) genutzt und durch umfangreiche Gleisanlagen der Lübecker Hafenbahn schienentechnisch erschlossen wird. Im Vorwerker Hafen werden neben Forstprodukt- vermehrt Massengutumschläge durchgeführt. Beide Umschlagsgüter werden zu einem erheblichen Anteil auf dem Schienenweg transportiert. Die zu erneuernde Weiche 27 und die zu erneuernde Doppelkreuzungsweiche 20 (DKW 20) sind im Bezirksbahnhof Vorwerk betrieblich von hoher Wichtigkeit.
Vom Bezirksbahnhof Vorwerk werden über die Weiche 27 insbesondere die Gleise entlang der Frankfurter Straße und die Kaigleise entlang der Anleger 1 bis 3 des Vorwerker Hafens erreicht.
Die KV-Gleise sowie die Crossdocking-Halle und die Kaigleise am Silokai im Vorwerker Hafen sind über die DKW 20 erreichbar. Außerdem werden über die DKW 20 betrieblich wichtige Umlaufmöglichkeiten innerhalb des Bezirksbahnhofs Vorwerk sichergestellt.
Derzeitiger Zustand der Weiche 27 und der DKW:
Die Weichen wurden 1985 bzw. 1990 im Bezirksbahnhof Vorwerk eingebaut und haben die übliche Liegedauer von 20 Jahren mit 33 Jahren bzw. 28 Jahren deutlich überschritten.
Die Weiche 27 wird aufgrund ihrer zentralen Lage stark genutzt und ist infolgedessen in allen Bauteilen trotz ständiger Instandsetzungsmaßnahmen verschlissen. Insbesondere entscheidende Bauteile der Fahrbahn wie die Zungen, aber auch der Holzschwellensatz weisen erhebliche Mängel auf. Die Mängelbehebung an der Weiche ist nur noch durch einen Ersatzneubau möglich.
Die DKW 20 wird aufgrund ihrer ebenfalls zentralen Lage stark genutzt und ist in allen Bauteilen, trotz ständiger Instandsetzungsmaßnahmen, verschlissen. Auch bei dieser Weiche weisen die entscheidenden Bauteile der Fahrbahn wie die Zungen und Herzstücke, aber auch der Holzschwellensatz erhebliche Mängel auf. Die Mängelbehebung an dieser Weiche ist ebenfalls nur noch durch einen Ersatzneubau möglich.
Vorgesehene Erneuerung
Beide Weichen müssen einschließlich Bettung und Signalen neugebaut werden. Die Er-satzneubauten sind zwingend erforderlich, damit die LPA Ihrer gesetzlichen Instandhal-tungsverpflichtung gemäß § 4 (3) Allgemeines Eisenbahngesetz nachkommt.
Die Baumaßnahme wird nach Beschluss durch den Hauptausschuss öffentlich ausgeschrieben.
Kosten
Im Haushalt 2018 sind für die Maßnahme insgesamt 340.000,00 EUR im investiven Teil des Produkthaushalts unter dem Produktsachkonto 552001 827.7852000 - Wasser und Hafen, Bahnhof Vorwerk, Erneuerung 2 Weichen, Tiefbaumaßnahmen – geordnet, davon 25.000 EUR als HAR aus 2017. Das Projekt erfüllt die Voraussetzungen für eine Förderung mit einer Quote von 50% der förderfähigen Kosten gemäß Schienengüterfernverkehrsnetzförderungs-gesetz (SGFFG) durch das Eisenbahn-Bundesamt. Im Haushalt eingeplant sind 136.000,00 EUR. Der Förderbescheid in Höhe von 167.000,- EUR liegt inzwischen mit Datum 18.10.2018 bei der LPA vor. Damit erfolgt eine Mehreinzahlung in Höhe von 31.000 EUR gegenüber der Planung.
Dringlichkeit
Um die Maßnahme innerhalb des Jahres 2019 umgesetzt und schlussgerechnet zu haben, was Voraussetzung für die Förderung ist, ist eine Beauftragung der Baumaßnahme Anfang Februar 2019 erforderlich. Derzeit beläuft sich die Lieferzeit für die einzubauenden Weichen auf mindestens 8 Monate. Für die Bauausführung einschließlich der Schlussrechnung sind rund 3 Monate anzusetzen.
Daher ist eine Beschlussfassung durch den Hauptausschuss am 11.12.2018 erforderlich.
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Übersichtsplan
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (8 KB) | ||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage 2 - Übersichtsplan (2218 KB) |