Vorlage - VO/2018/06737
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Beschlussvorschlag
Im Stadtteil St. Gertrud, Gemarkung Schlutup, werden die geplanten Erschließungsstraßen im Rahmen des B-Plans 07.44.00 – Am Ährenfeld - gemäß Anlage 1 wie folgt benannt:
Haselmausweg: südliche Erschließungsstraße in Höhe der Wendeanlage Am Ährenfeld
Orchideenweg: nördliche Erschließung als rechtwinklige Stichstraße
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| - |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Der B-Plan 07.44.00 – Am Ährenfeld – ist am 13.08.2018 in Kraft getreten. Er ordnet den ehemaligen Standort der Johannes-Kepler-Schule städtebaulich neu und schafft die pla-nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen.
Die äußere Erschließung des B-Plangebietes mit Anschluss an das überörtliche Verkehrsnetz erfolgt über die Brandenbaumer Landstraße als Landesstraße L182.
Für die innere Erschließung sind zwei südwestlich führende Erschließungsstraßen vorgese-hen, die beide von der Straße Am Ährenfeld abgehen. Als Haupterschließung in Höhe der Wendeanlage Am Ährenfeld dient die Planstraße A. Die Planstraße B zweigt weiter nördlich in Höhe Blütenweg als rechtwinkliger Stich ab.
Durch einen Grünzug wird nur fußläufig eine Verbindung zwischen beiden Planstraßen her-gestellt. Der B-Plan setzt die beiden Planstraßen, für die gemäß Anlage 1 die Straßenbe-nennung erforderlich ist, mit Wendeanlage und als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbe-stimmung/Bereich mit verkehrsberuhigten Maßnahmen“ fest.
In Anlehnung an die vorhandene Motivgruppe der benachbarten Straßen schlägt der Bereich Stadtgrün und Verkehr für die nördliche Erschließungsstraße den Namen Orchideenweg vor.
Für die südliche Erschließungsstraße wurde zur Auswahl einer Benennung ein standorttypi-sches Thema aufgegriffen.
Im Geltungsbereich des B-Planes wurde ein Vorkommen der Haselmaus (europarechtlich streng geschützt und in Schleswig-Holstein stark gefährdet) in dem geschlossenen Gehölz-streifen zwischen ehemaligem Schulgelände und Sportplatz nachgewiesen. Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen wird der Erhalt des Lebensraumes des kleinen Nagers im Neubau-gebiet geschützt, so dass für die Benennung der angrenzenden Erschließungsstraße der Haselmausweg vorgeschlagen wird.
Anlagen
Anlage 1 – Plan zur Benennung: Auszug aus dem B-Plan 07.44.00
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Plan zur Benennung (931 KB) |