Vorlage - VO/2018/06704
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass Gebäude der öffentlichen Hand - wie z.B. Schulen oder Verwaltungen, so ihre Dächer dazu geeignet sind - mit Solar-/Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden. Dies kann entweder durch die direkte Installation durch die Betreiber (direkt finanziert bzw. bezuschusst durch den Staat) oder durch die Vermietung der Dächer an Dritte geschehen (entweder durch bestimmte Mietkosten oder eine Beteiligung der Einrichtung am Gewinn).
Potentielle Investoren für die Errichtung der Photovoltaik-Anlagen finden sich meist.
Begründung
Öffentliche Gebäude sind in der Regel mit großflächigen, geraden Dächern ausgestattet. Dies macht eine Installation von Solar-/Photovoltaik-Anlagen nicht nur deutlich einfacher, sondern birgt durch die große Fläche auch ein riesiges Potential. Bei einer direkten Installation durch die Betreiber kann die jeweilige Einrichtung große Einsparungen in puncto Energie erreichen und dabei außerdem die Umwelt schonen. Die Investition rentiert sich bereits nach wenigen Jahren und birgt ein riesiges Energiesparpotential.
Bei einer Vermietung an Dritte wird wenigstens der Anteil erneuerbarer Energien erhöht und die Einrichtung erlangt eine neue Einnahmequelle.
Die Bereitstellung von Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen ist für die Hansestadt Lübeck eine gute Gelegenheit, zum Klimaschutz beizutragen, ohne selbst investieren zu müssen. Mit dieser Maßnahme bekundet die Kommune ihren energiepolitischen Willen und kann zusätzlich einen Imagegewinn erzielen. Durch die Verpachtung an Bürgersolaranlagen wird die Signalwirkung noch erhöht.
Die Hansestadt Lübeck dokumentiert damit den grundsätzlichen Willen zum Klimaschutz und die Bereitschaft, die Dachnutzung für Photovoltaik-Anlagen in Betracht zu ziehen.
Anlagen
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