Visuelle Assistenzsoftware öffnen. Mit der Tastatur erreichbar über ALT + 1

Vorlage - VO/2018/06679  

Betreff: AM Pluschkell (SPD): Kulturbühne Spiegelzelt
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
05.11.2018 
5. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
19.11.2018 
6. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag

Mit der Kulturbühne gab es in den letzten Jahren ein Angebot in Travemünde, das die Kulturszene vor Ort sehr bereichert hat und bis heute anderweitig kaum zu finden ist. Nachdem die Räume im Hafenbahnhof nicht mehr für Veranstaltungen der Kulturbühne zur Verfügung standen, entwickelte deren Betreiber die Idee, die Kulturveranstaltungen künftig in einem sogenannten „Spiegelzelt“ durchzuführen. Angesichts des Umstands, dass sich in absehbarer Zeit, die Bettenzahl in Travemünde verdoppeln wird, braucht dieser Ort mehr als nur Strand und Gastronomie, um in Wettbewerb der Fremdenverkehrsorte bestehen zu können. Von der Architektursprache passt ein „Spiegelzelt“ hervorragend zur umliegenden Bebauung (Kurhaushotel, Casino/Atlantic, Kaiserallee, Vorderreihe und Kurgartenstraße sind aus der gleichen Epoche) und wäre zugleich ein Gebäude, dass von Ausgestaltung, Nutzung und Lage her etwas Einmaliges in ganz Norddeutschland sein könnte.

 

Aus vorgenannten Gründen habe ich vor einem Jahr die Bauverwaltung gebeten zu berichten, ob aus baurechtlicher Sicht eine Fläche von etwa 1.500 qm der ehemaligen Skaterbahn am Parkplatz Leuchtenfeld, die nicht als Parkplatz genutzt wird, für die Errichtung eines sogenannten „Spiegelzelts“ der Kulturbühne Travemünde in Betracht kommen kann. Am 05.02.2018 wurde meine Anfrage von der Bauverwaltung dahingehend beantwortet, dass im B-Plan 32.01.00 diese Fläche als Parkplatz festgesetzt sei und durch die Errichtung eines Spiegelzelts in der Größe von ca. 30 x 30 m die Grundzüge der Planung berührt würden. Begründet wurde dies mit einer fiktiven Berechnung von theoretisch wegfallenden Parkplätzen auf der ehemaligen Skaterbahn.

 

Dieses vorausgeschickt, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen wäre die Errichtung eines „Spiegelzelts“ - ein quasi provisorisches Gebäude - an der vorgenannten Stelle möglich?

 

  1. Welche zum vorgenannten Standort nahe gelegenen Flächen kämen aus Sicht der Verwaltung für die Errichtung eines „Spiegelzelts“ in Betracht, ohne dass dort gegen B-Plan-Festsetzungen verstoßen würde (z. B. ehemaliger Spielplatz südlich der Straße Am Brügmanngarten, Freifläche südlich des Arosa-Parkplatzes, Freiflächen südlich der Bushaltestelle Strandbahnhof, sonstige Flächen)?

 


Begründung

 

 


Anlagen