Vorlage - VO/2018/06639
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird gebeten, dem Sozialausschuss in der Novembersitzung 2018 folgende Fragen über die Übernahme der Unterkunftskosten für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem SGB II (Arbeitslosgengeld II) sowie des SGB XII (Sozialhilfe) und über den Sozialwohnungsbestand zu beantworten.
1.) Wie ist die derzeitige Lage auf dem Wohnungsmarkt? Ist es realistisch für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, mit den derzeitigen Mietobergrenzen angemessenen Wohnraum in Lübeck zu finden?
2.) Wie viele Bedarfsgemeinschaften gibt es in Lübeck, die Leistungen zur Deckung der Kosten der Unterkunft (KdU) erhielten, deren tatsächliche KdU unter den in der Richtlinie festgelegten Mietobergrenzen lagen – ohne Berücksichtigung der Härtefallregelung? Bitte Ausführungen für die Jahre 2016 bis heute.
3.) Wie viele Bedarfsgemeinschaften gibt es in Lübeck, die Leistungen zur Deckung der Kosten der Unterkunft (KdU) erhielten, deren tatsächliche KdU oberhalb der in der jeweils festgelegten Mietobergrenzen aber innerhalb der Grenzen bei Berücksichtigung der Härtefallregelungen lagen? Bitte Ausführungen für die Jahre 2016 bis heute.
4.) Wie viele Bedarfsgemeinschaften gibt es in Lübeck, die Leistungen zur Deckung der Kosten der Unterkunft (KdU) erhielten, deren tatsächliche KdU oberhalb der in der jeweils festgelegten Mietobergrenzen bei Berücksichtigung der Härtefallregelungen lagen? Bitte Ausführungen für die Jahre 2016 bis heute.
5.) Wie hoch ist die Anzahl der Kürzungen in den Jahren 2016 bis heute durch die jeweiligen Leistungsträger bei der Übernahme der Unterkunfts-, Heiz- und der Warmwasserkosten?
6.) Wie häufig sind seitens der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel (Widerspruch, Klage) gegen die Kürzungen eingelegt worden? Wie häufig hatten diese Erfolg?
7). Wie ist das derzeitige Angebot an Sozialwohnungen in Lübeck? Wie viele Sozialwohnungen gibt es insgesamt in Lübeck? Wie groß sind diese bzw. wie viele Zimmer haben diese? Wie viele sind davon belegt? Wie viele stehen noch zum Bezug frei? Wie viele sind davon barrierefrei?
8.) Wie viele Personen/Haushalte mit Wohnberechtigungsnachweis, die sich um Anmietung einer Sozialwohnung beworben haben, stehen aktuell bei der Stadt auf der Warteliste? Wie lange dauert es durchschnittlich bis eine Person/Haushalte aus der Warteliste erfolgreich in eine Sozialwohnung vermittelt wird? Wie hat sich die Anzahl von Personen/Haushalten auf der Warteliste zur Anzahl des Sozialwohnungsbestandes in den Jahren 2014 bis 2017 entwickelt?
9.) Welche Beratungsangebote gibt es für Personen, die auf dem freien Wohnungsmarkt aufgrund persönlicher Voraussetzungen oder mit besonderen sozialen Schwierigkeiten schwer vermittelbar sind?
Begründung
Anlagen