Vorlage - VO/2018/06552  

Betreff: SPD + Die Grünen: AT zu VO/2018/06302 Kunst am Bau
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Hoppe, Bianca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Entscheidung
12.11.2018 
2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   

Sachverhalt

Begründung

Antrag:

Der Bürgermeister wird gebeten, der Lübecker Bürgerschaft zu berichten, wie der gemeinsame Erlass der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, der Ministerin für Frauen,Bildung, Weiterbildung und Sport, des Ministers für Finanzen und Energie sowie des

Innenministers vom 15. Juni 1994 - X 403 a - 3506.11 -, geändert durch Bekanntmachung vom 10. Januar 2012 (Amtsbl. Schl.-H. S. 49), zur Förderung von Kunst im öffentlichen Raum im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck und ihrer Eigenbetriebe und Gesellschaften sowie bei größeren Bauprojekten, die durch die Hansestadt Lübeck wirtschaftlich gefördert werden, umgesetzt wird.

Des Weiteren wird der Bürgermeister gebeten darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen,

Kunst am Bau auch an nicht-öffentlichen Gebäuden (insbesondere an „prominenten“ Orten)

verbindlich herstellen zu lassen, und welche Einflussmöglichkeiten die Hansestadt Lübeck

hierbei hat bzw. haben könnte.

 

Begründung:

Mit Kunst am Bau wird eine Verpflichtung des Bauherrn verstanden, aus seinem baukulturellen Anspruch heraus einen gewissen Anteil – meist um die 1 % – der Baukosten öffentlicher

Bauten für Kunstwerke zu verwenden. Diese Verpflichtung ist beim Bund und den Ländern in

entsprechenden Regelungen festgeschrieben. Einige Städte wie beispielsweise München

oder Dresden haben diese Verpflichtung auf kommunaler Ebene übernommen.