Vorlage - VO/2018/06552
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Begründung
Antrag:
Der Bürgermeister wird gebeten, der Lübecker Bürgerschaft zu berichten, wie der gemeinsame Erlass der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, der Ministerin für Frauen,Bildung, Weiterbildung und Sport, des Ministers für Finanzen und Energie sowie des
Innenministers vom 15. Juni 1994 - X 403 a - 3506.11 -, geändert durch Bekanntmachung vom 10. Januar 2012 (Amtsbl. Schl.-H. S. 49), zur Förderung von Kunst im öffentlichen Raum im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck und ihrer Eigenbetriebe und Gesellschaften sowie bei größeren Bauprojekten, die durch die Hansestadt Lübeck wirtschaftlich gefördert werden, umgesetzt wird.
Des Weiteren wird der Bürgermeister gebeten darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen,
Kunst am Bau auch an nicht-öffentlichen Gebäuden (insbesondere an „prominenten“ Orten)
verbindlich herstellen zu lassen, und welche Einflussmöglichkeiten die Hansestadt Lübeck
hierbei hat bzw. haben könnte.
Begründung:
Mit Kunst am Bau wird eine Verpflichtung des Bauherrn verstanden, aus seinem baukulturellen Anspruch heraus einen gewissen Anteil – meist um die 1 % – der Baukosten öffentlicher
Bauten für Kunstwerke zu verwenden. Diese Verpflichtung ist beim Bund und den Ländern in
entsprechenden Regelungen festgeschrieben. Einige Städte wie beispielsweise München
oder Dresden haben diese Verpflichtung auf kommunaler Ebene übernommen.