Vorlage - VO/2018/06535
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird gebeten, bei der schleswig-holsteinischen Landesregierung darauf hinzuwirken, dass
- bei der seitens der Landesregierung geplanten Neufassung des schleswig-holsteinischen Vergabegesetzes gewährleistet wird, dass die Hansestadt Lübeck bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen weiterhin die bislang geltenden ökologischen und sozialen Kriterien anwenden kann.
- im Interesse einer einheitlichen und effizienten Beschaffung von Waren und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand alle öffentlichen Beschaffungsstellen in Schleswig-Holstein durch ein verbindliches Gesetz dazu verpflichtet werden, ökologische und soziale Kriterien sowie die Menschenrechte entlang der Lieferkette zu berücksichtigen, dies auch zu kontrollieren und Verstöße dagegen zu sanktionieren.
Der Bürgerschaft ist zur Bürgerschaftssitzung im Januar 2019 zu berichten.
Begründung
Der schleswig-holsteinische Landtag berät derzeit einen Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem das Gegenteil der im Antrag beschriebenen Ziele erreichen werden soll und der deshalb weit hinter den aktuellen gesetzlichen Stand zurückfällt. Es soll keine verbindliche Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Kriterien mehr geben. Auch die Kontrolle der Vergaben würde erheblich erschwert.
Steuergelder können so für Produkte und Leistungen ausgegeben werden, bei denen nicht klar ist, ob Arbeits- und Menschenrechte eingehalten werden oder ob Tariftreue und gute Arbeit eine Rolle spielen. Sogar Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit könnten dann beschafft werden.
Wenn dieser Entwurf so vom Landtag beschlossen wird, bedeutet das eine Missachtung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs), zu denen sich auch die schleswig-holsteinische Landesregierung und die Hansestadt Lübeck bekannt hat. Landesregierung und Parlament würden damit die selbst gesetzten Ziele, hin zu einer nachhaltigen Entwicklung in Schleswig-Holstein, untergraben. Zudem würde die Höhe des zu zahlenden Mindestlohns eingefroren werden.
Solch ein Gesetz nimmt billigend in Kauf, dass mit Steuergeldern ausbeuterische Kinderarbeit, schlechte Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern oder Umweltzerstörung hierzulande und weltweit finanziert werden.
Nachhaltigkeit in der Vergabepraxis darf nicht der Beliebigkeit überlassen werden! In einem neuen Gesetz müssen die entsprechenden Regelungen so gestaltet sein, dass klein- und mittelständische Unternehmen ermutigt werden, ökologisch nachhaltig und sozial verträglich zu produzieren, um sich so rechtzeitig zukunftsfähig zu machen.
Anlagen