Vorlage - VO/2018/06172  

Betreff: Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2018 für das Projekt Untertrave, 2. BA Drehbrückenplatz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
02.07.2018 
1. Sitzung des Bauausschusses - Konstituierende Sitzung unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.07.2018 
2. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2018-2023) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.08.2018 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Im Haushaltsjahr 2018 wird für das Projekt Untertrave, Produktsachkonto 541001.729.7852000 – Gemeindestraßen – Untertrave, 2. BA / Drehbrückenplatz, eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 950.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 gem. § 95 f (1) i.V.m. § 95 d (1) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckung erfolgt aus der Verpflichtungsermächtigung auf dem Produktsachkonto 543001.044.7852000 – Landesstraßen – Neubau Bahnhofsbrücke

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Maßnahme nicht berührt werden.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Für die Herstellung des Projektes Untertrave, 2.BA Drehbrückenplatz erfolgte im Jahr 2017 aufgrund eines Förderantrages eine Bewilligung seitens des Fördergebers in einer gedeckelten Gesamtsumme von insgesamt 3.400.000,00 Euro. Die Gesamtkosten für diesen Abschnitt beliefen sich zu diesem Zeitraum gemäß Förderantrag auf insgesamt 4.380.000,00 Euro.

Somit hätte die Hansestadt einen Eigenanteil in Höhe von 980.000,00 Euro tragen müssen.

 

Im Laufe des Jahres 2017 wurde die Maßnahme begonnen. Der Auftrag für den Straßenbau und die Freiflächen wurde vergeben. Die vergebene Auftragssumme lag im Rahmen der Kostenberechnung.

Die Planungen für den Kiosk und die Wassertreppe wurden weiter ausgearbeitet. Die Wassertreppe wurde Anfang 2018 ausgeschrieben.

Das Submissionsergebnis für die Wassertreppe lag (ohne Baunebenkosten) ca. 60 % über der maßgebenden Kostenberechnung. Aufgrund dieser hohen Differenz wurde die Ausschreibung aufgehoben.

 

Insgesamt ergeben sich nunmehr nach aktuellem Stand Mehrkosten für diesen Abschnitt in Höhe von ca. 950.000,00 Euro.

 

Der Fördergeber hat signalisiert, dass die Erstellung der Wassertreppe nicht zwingend in 2018 abgeschlossen sein muss. Ein entsprechender Antrag zur Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis Mitte 2019 soll daher gestellt werden.

Damit diese Maßnahme noch in 2018 begonnen werden kann, muss nach der Ausschreibung eine frühzeitige Auftragsvergabe noch in 2018 erfolgen.

 

Um den Auftrag zur Erstellung der Wassertreppe noch im Jahr 2018 vergeben zu können, ist daher die außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 950.000,00 Euro zu Lasten 2019 erforderlich. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in dieser Höhe werden dazu im Haushaltsjahr 2019 entsprechend geordnet.

 

Die Deckung für die Verpflichtungsermäßigung  erfolgt aus dem Produktsachkonto 543001.044.7852000 - Neubau Bahnhofsbrücke. Diese Maßnahme wird verschoben und die vorhandene Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2018 wird in Höhe von 950.000,00 Euro nicht mehr benötigt.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ist damit begründet, dass der Fördergeber bei einem frühzeitigen positiven Votum der Hansestadt, das Projekt trotz Mehrkosten weiterzuführen, eher bereit sein wird, einer Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zuzustimmen.

 


Anlagen