Vorlage - VO/2018/06076  

Betreff: LÜBECK überMORGEN: Neuaufstellung Flächennutzungsplan
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
02.07.2018 
1. Sitzung des Bauausschusses - Konstituierende Sitzung unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Der Flächennutzungsplan wird für das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB neu aufgestellt.

 

  1. Der Beschluss über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden beteiligt:

 

1.102 Logistik, Statistik und Wahlen

1.160 Frauenbüro

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.500 Soziale Sicherung

2.830 Kurbetrieb Travemünde

3.370 Feuerwehr

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe Lübeck

3.820 Stadtwald

4.041 Fachbereichsdienste (Jugendhilfepl.)

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.651 Gebäudemanagement

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 Lübeck Port Authority

KWL / Wirtschaftsförderung

Stadtwerke Lübeck GmbH

Ergebnis:

 

zustimmend

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist bei der Erstellung dieser Vorlage nicht erfolgt. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird im Planungsprozess durchgeführt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 

 

(zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Begründung)

 


Begründung

Die Lübecker Bürgerschaft hat im Zuge des Beschlusses zum Konzept „Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: Lübeck 2030“ (VO/2014/01571) eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen. In Folge dessen soll nun der Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan gefasst werden, um das Verfahren zu beginnen.

 

Was ist / was leistet ein Flächennutzungsplan?

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt nach § 5 Absatz 1 BauGB „die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar.“ Er stellt damit die Weichen für die mittel- bis langfristige Flächenentwicklung der gesamten Hansestadt Lübeck, wobei ihm in der Praxis üblicherweise ein Planungshorizont von etwa 15-20 Jahren zugesprochen wird.

 

Als vorbereitende Planungsstufe gibt er in erster Linie den räumlichen Rahmen für die verbindliche Bauleitplanung vor, die in Form von Bebauungsplänen erfolgt. Hierbei ist der Flächennutzungsplan nicht unmittelbar rechtsverbindlich, sondern ist ein Instrument, das vorrangig eine interne Bindungswirkung der Verwaltung ausübt. Die für einen Bauherren verbindlichen Bebauungspläne müssen jedoch aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan steuert allerdings unmittelbar die Zulässigkeit von Vorhaben im (unbebauten) Außenbereich.

 

Warum ist eine Neuaufstellung erforderlich?

 

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wurde 1989 von der Bürgerschaft verabschiedet und 1990 vom Innenministerium in Kiel genehmigt. Zu den wesentlichen Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung, die sich seitdem in fundamentaler Weise geändert haben, gehört neben der deutschen Wiedervereinigung und ihren Folgen unter anderem auch die Veränderung der Arbeitswelt infolge von Digitalisierung und Globalisierung, die Veränderung der städtischen Sozialstruktur durch die Pluralisierung von Lebensentwürfen und die Alterung der Gesellschaft sowie die vielfältigen Herausforderungen des Klimawandels. Nach Jahrzehnten der Stagnation und Einwohnerrückgang ist seit einigen Jahren zudem wieder ein verstärktes wirtschaftliches und demographisches Wachstum in Lübeck zu verzeichnen.

Das Planwerk, das in seinen Grundzügen auf Annahmen der frühen 1980er zurückgreift, stößt bereits seit Jahren an seine Grenzen. Dies äußert sich unter anderem darin, dass zwischenzeitig mehr als 120 Änderungsverfahren durchgeführt wurden, um Teilbereiche an geänderte planerische Rahmenbedingungen anzupassen.

 

Warum ist eine Neuaufstellung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll?

 

Für die Aufstellung des FNP sind verschiedene Vorarbeiten in Form von Daten, Prognosen und Konzepten erforderlich, die eine Hilfestellung für eine Bewertung des voraussichtlichen Flächenbedarfes bieten. Viele dieser Vorarbeiten liegen zum jetzigen Zeitpunkt in angemessener Aktualität und Bearbeitungstiefe vor, so dass eine Neuaufstellung des FNP zum jetzigen Zeitpunkt einen vergleichsweise geringen Aufwand erzeugt:

 

-          Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: „Lübeck 2030“

-          Die laufende Wohnungsmarktbeobachtung (Wohnungsmarktberichte)

-          Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept

-          Der in Aufstellung befindliche Hafenentwicklungsplan

-          Der Schulentwicklungsplan

-          Der gültige Landschaftsplan einschließlich Teillandschaftspläne

-          Das Landschaftsplanerische Entwicklungskonzept „Erholung in Lübeck“

-          Die Klimafunktionskarten

-          Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept

-          (…)

 

Das Land Schleswig-Holstein stellt derzeit den neuen Regionalplan auf. In diesem Verfahren werden zum einen wesentliche übergeordnete Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt, die für den Flächennutzungsplan übernommen werden können. Zum anderen können durch die parallele Bearbeitung der beiden Planwerke die Belange der Hansestadt Lübeck adäquat in den Regionalplan einfließen.

 

Weitere Synergien werden bei weiteren derzeit anstehenden Planverfahren der Hansestadt Lübeck, wie beim Rahmenplan Innenstadt oder dem Verkehrsentwicklungsplan, erwartet, deren Inhalte ebenfalls in den Flächennutzungsplan einfließen können. Bei diesen Planverfahren, die unter der Dachmarke LÜBECK überMORGEN vereinigt sind, sind umfangreiche Beteiligungsschritte geplant. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Zusammenhängen wertvolle Erkenntnisse zur Stadtentwicklung aus Perspektive der Bürgerinnen und Bürger gewonnen werden, die sowohl in der Fachplanung als auch im Flächennutzungsplanverfahren ihren Niederschlag finden werden. Durch eine gemeinsame Öffentlichkeitsbeteiligung unter der Dachmarke LÜBECK überMORGEN können Kosten somit erheblich reduziert werden.

 

Wie aufwändig ist eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes?

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung strebt an, das Verfahren innerhalb einer Wahlperiode der Bürgerschaft von 5 Jahren abzuschließen. Folgender Zeitplan wird angestrebt:

 

Juni 2018  Aufstellungsbeschluss

August 2018  Start der Bestandsaufnahme

Sammlung und Auswertung Grundlagen

Prognose (Bevölkerung und Haushalte, Gewerbeflächen,…)

Dezember 2018 Start Öffentlichkeitsbeteiligung

   10 Stadtteilworkshops

Juni 2019  Abschluss Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung

   Festlegung des inhaltlichen Grundgerüsts, Darstellungskatalog und –schärfe

Oktober 2019  Zielprüfung und räumliche Leitbilder

Juni 2020 Vorentwurf und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

   Klassifizierung von Teilräumen

Prüfgutachten für ausgewählte Standorte

Fertigstellung des Vorentwurfes

   Umweltprüfung

   Lösung Flächenkonflikte

Mai 2021 Fertigstellung Entwurf, Auslegung und Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

   Im Anschluss: Abwägung der Stellungnahmen

Dezember 2022 Feststellungsbeschluss

   Im Anschluss: Prüfung der Unterlagen durch das Innenministerium

   Einarbeitung von inhaltlichen und formellen Korrekturen

Dezember 2023 Genehmigung

Dezember 2023 Bekanntmachung der Genehmigung

 

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt federführend durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Stabsstelle Stadtentwicklung.

 

Die Kosten belaufen sich auf geschätzt 300.000 € direkt für den Flächennutzungsplan. Diese sind für externe Beauftragungen im Rahmen von Gutachten oder für Zuarbeiten für einzelne Bausteine des Verfahrens erforderlich. Hinzu kommt die Fortführung des öffentlichen Beteiligungsprozesses im Rahmen von LÜBECK überMORGEN, der nach der Innenstadt (läuft derzeit) in den einzelnen Stadtteilen fortgeführt werden soll. Bei diesem Prozess ist mit Kosten von ca. 100.000 € zu rechnen – er dient jedoch nicht nur als Grundlage für den Flächennutzungsplan, sondern auch für die weiteren Projekte der Dachmarke, wie z.B. den Verkehrsentwicklungsplan.

 


Anlagen