Die Lübecker Bürgerschaft hat im Zuge des Beschlusses zum Konzept „Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: Lübeck 2030“ (VO/2014/01571) eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen. In Folge dessen soll nun der Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan gefasst werden, um das Verfahren zu beginnen.
Was ist / was leistet ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt nach § 5 Absatz 1 BauGB „die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar.“ Er stellt damit die Weichen für die mittel- bis langfristige Flächenentwicklung der gesamten Hansestadt Lübeck, wobei ihm in der Praxis üblicherweise ein Planungshorizont von etwa 15-20 Jahren zugesprochen wird.
Als vorbereitende Planungsstufe gibt er in erster Linie den räumlichen Rahmen für die verbindliche Bauleitplanung vor, die in Form von Bebauungsplänen erfolgt. Hierbei ist der Flächennutzungsplan nicht unmittelbar rechtsverbindlich, sondern ist ein Instrument, das vorrangig eine interne Bindungswirkung der Verwaltung ausübt. Die für einen Bauherren verbindlichen Bebauungspläne müssen jedoch aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan steuert allerdings unmittelbar die Zulässigkeit von Vorhaben im (unbebauten) Außenbereich.
Warum ist eine Neuaufstellung erforderlich?
Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wurde 1989 von der Bürgerschaft verabschiedet und 1990 vom Innenministerium in Kiel genehmigt. Zu den wesentlichen Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung, die sich seitdem in fundamentaler Weise geändert haben, gehört neben der deutschen Wiedervereinigung und ihren Folgen unter anderem auch die Veränderung der Arbeitswelt infolge von Digitalisierung und Globalisierung, die Veränderung der städtischen Sozialstruktur durch die Pluralisierung von Lebensentwürfen und die Alterung der Gesellschaft sowie die vielfältigen Herausforderungen des Klimawandels. Nach Jahrzehnten der Stagnation und Einwohnerrückgang ist seit einigen Jahren zudem wieder ein verstärktes wirtschaftliches und demographisches Wachstum in Lübeck zu verzeichnen.
Das Planwerk, das in seinen Grundzügen auf Annahmen der frühen 1980er zurückgreift, stößt bereits seit Jahren an seine Grenzen. Dies äußert sich unter anderem darin, dass zwischenzeitig mehr als 120 Änderungsverfahren durchgeführt wurden, um Teilbereiche an geänderte planerische Rahmenbedingungen anzupassen.
Warum ist eine Neuaufstellung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll?
Für die Aufstellung des FNP sind verschiedene Vorarbeiten in Form von Daten, Prognosen und Konzepten erforderlich, die eine Hilfestellung für eine Bewertung des voraussichtlichen Flächenbedarfes bieten. Viele dieser Vorarbeiten liegen zum jetzigen Zeitpunkt in angemessener Aktualität und Bearbeitungstiefe vor, so dass eine Neuaufstellung des FNP zum jetzigen Zeitpunkt einen vergleichsweise geringen Aufwand erzeugt:
- Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: „Lübeck 2030“
- Die laufende Wohnungsmarktbeobachtung (Wohnungsmarktberichte)
- Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept
- Der in Aufstellung befindliche Hafenentwicklungsplan
- Der Schulentwicklungsplan
- Der gültige Landschaftsplan einschließlich Teillandschaftspläne
- Das Landschaftsplanerische Entwicklungskonzept „Erholung in Lübeck“
- Die Klimafunktionskarten
- Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
- (…)
Das Land Schleswig-Holstein stellt derzeit den neuen Regionalplan auf. In diesem Verfahren werden zum einen wesentliche übergeordnete Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt, die für den Flächennutzungsplan übernommen werden können. Zum anderen können durch die parallele Bearbeitung der beiden Planwerke die Belange der Hansestadt Lübeck adäquat in den Regionalplan einfließen.
Weitere Synergien werden bei weiteren derzeit anstehenden Planverfahren der Hansestadt Lübeck, wie beim Rahmenplan Innenstadt oder dem Verkehrsentwicklungsplan, erwartet, deren Inhalte ebenfalls in den Flächennutzungsplan einfließen können. Bei diesen Planverfahren, die unter der Dachmarke LÜBECK überMORGEN vereinigt sind, sind umfangreiche Beteiligungsschritte geplant. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Zusammenhängen wertvolle Erkenntnisse zur Stadtentwicklung aus Perspektive der Bürgerinnen und Bürger gewonnen werden, die sowohl in der Fachplanung als auch im Flächennutzungsplanverfahren ihren Niederschlag finden werden. Durch eine gemeinsame Öffentlichkeitsbeteiligung unter der Dachmarke LÜBECK überMORGEN können Kosten somit erheblich reduziert werden.
Wie aufwändig ist eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes?
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung strebt an, das Verfahren innerhalb einer Wahlperiode der Bürgerschaft von 5 Jahren abzuschließen. Folgender Zeitplan wird angestrebt:
Juni 2018 Aufstellungsbeschluss
August 2018 Start der Bestandsaufnahme
Sammlung und Auswertung Grundlagen
Prognose (Bevölkerung und Haushalte, Gewerbeflächen,…)
Dezember 2018 Start Öffentlichkeitsbeteiligung
10 Stadtteilworkshops
Juni 2019 Abschluss Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung
Festlegung des inhaltlichen Grundgerüsts, Darstellungskatalog und –schärfe
Oktober 2019 Zielprüfung und räumliche Leitbilder
Juni 2020 Vorentwurf und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Klassifizierung von Teilräumen
Prüfgutachten für ausgewählte Standorte
Fertigstellung des Vorentwurfes
Umweltprüfung
Lösung Flächenkonflikte
Mai 2021 Fertigstellung Entwurf, Auslegung und Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Im Anschluss: Abwägung der Stellungnahmen
Dezember 2022 Feststellungsbeschluss
Im Anschluss: Prüfung der Unterlagen durch das Innenministerium
Einarbeitung von inhaltlichen und formellen Korrekturen
Dezember 2023 Genehmigung
Dezember 2023 Bekanntmachung der Genehmigung
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt federführend durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Stabsstelle Stadtentwicklung.
Die Kosten belaufen sich auf geschätzt 300.000 € direkt für den Flächennutzungsplan. Diese sind für externe Beauftragungen im Rahmen von Gutachten oder für Zuarbeiten für einzelne Bausteine des Verfahrens erforderlich. Hinzu kommt die Fortführung des öffentlichen Beteiligungsprozesses im Rahmen von LÜBECK überMORGEN, der nach der Innenstadt (läuft derzeit) in den einzelnen Stadtteilen fortgeführt werden soll. Bei diesem Prozess ist mit Kosten von ca. 100.000 € zu rechnen – er dient jedoch nicht nur als Grundlage für den Flächennutzungsplan, sondern auch für die weiteren Projekte der Dachmarke, wie z.B. den Verkehrsentwicklungsplan.