Vorlage - VO/2018/06034  

Betreff: Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der SPD-Fraktion betr. Zweckentfremdung von Wohnraum (Sitzung der Bürgerschaft am 22.03.2018 - VO/2018/05894)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.08.2018 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.8 mit VO/2018/05894 den nachstehend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig an den Bauausschuss überwiesen:

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

 

Zweckentfremdung von Wohnraum

Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich für das Gebiet der Lübecker Altstadt ein B-Planverfahren einzuleiten mit dem Ziel, dort die Zweckentfremdung von Wohnraum wirkungsvoll zu unterbinden, und hierzu eine Veränderungssperre auszusprechen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister gebeten, für nicht genehmigte Ferienwohnungen in der Altstadt eine Nutzungsuntersagung - spätestens wirksam ab 01.01.2019 – auszusprechen.

 

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.04.2018 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

TOP 5.3.7 Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22.03.2018 (VO/2018/05953)

  Zweckentfremdung von Wohnraum

Herr Quirder begründet den Antrag dahingehend, dass die Nutzung von nicht genehmigten Ferienwohnungen noch weiter in die Höhe schießen könne, bevor die Verwaltung mit einem Konzept tätig werden könnte.

 

Herr Voht sieht diesen Antrag als zu kurz gedacht.

 

Herr Ramcke verweist auf den von der Verwaltung zugesagten Zwischenbericht und möchte wissen, warum diese Forderungen in dem Antrag jetzt schon notwendig sein sollten.

 

Herr Prieur sieht es als schwierig an für die gesamte Altstadtinsel einen B-Plan zu realisieren, zumal hierbei dann diverse Veränderungssperren ausgesprochen werden müssten. Seiner Meinung nach handelt es sich bei der Vermietung nicht ausschließlich um Ferienwohnungen, sondern auch Wohnungen für Monteure, Handwerker, Studenten und Personen, die dort nur Übergangsweise wohnen müssen, bevor sie eine eigene Wohnung erwerben können.

 

Herr Pluschkell merkt an, dass es einen großen Bedarf an Wohnraum in Lübeck gäbe und es auch nicht beabsichtigt sei Ferienwohnungen mit Wohnraum für Studenten zu vermengen. In den Antrag gehe es nur darum erst einmal die Bremse zu ziehen, um die Anzahl der Ferienwohnungen nicht noch weiter zu steigern.

 

Herr Rosenbohm führt aus, dass zuerst einmal das Ergebnis der Verwaltung abgewartet werden solle. Darüber hinaus habe er Bedenken, alles über einen B-Plan zu erfassen, nur um eine Thematik einzudämmen.

 

Frau Glogau erläutert noch einmal die Inhalte des Berichtes der Verwaltung vom Dezember 2017.

 

Frau Friedrichsen sieht einen Stillstand in der Eindämmung von Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel, solange es keinen Bericht der Verwaltung gäbe.

 

Herr Ramcke stellt den Antrag, dass ein Teil des Inhalts des Antrages im Bericht der Verwaltung mit abgearbeitet werde.

Frau Glogau erklärt, dass es bereits auch so im Rahmenplan Innenstadt geplant sei.

Herr Ramcke zieht daraufhin seinen Antrag zurück.

 

Herr Leber sieht die Thematik aus dem Aspekt der Gerechtigkeit als schwierig zu entscheiden an. Er appelliert, auch den Blickwinkel der Touristen nicht unberücksichtigt zu lassen.

 

Herr Quirder bestätigt, dass es sich hierbei um ein sehr schwieriges Unterfangen handelt, verweist aber auch darauf, dass solche Thematiken trotzdem geregelt werden müssen.

Herr Quirder ändert den Antrag dahingehend, dass das Wort „ein“ vor „B-Planverfahren“ gestrichen werde und es sich bei dem Antrag demzufolge um mehrere B-Pläne für die Lübecker Altstadt handele.

 

Herr Lötsch merkt an, dass es ein sehr aufwendiges Verfahren für die Verwaltung sei, diverse B-Pläne hierfür zusätzlich zu erstellen, wenn man den aktuellen Bearbeitungsstand bei B-Plänen betrachte.

 

Der Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag (ohne das Wort „ein“) abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den geänderten Antrag:  5 Stimmen

Gegen den geänderten Antrag: 9 Stimmen

Enthaltungen:    1 Stimme

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag abzulehnen.