Vorlage - VO/2018/06011
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Beschlussvorschlag
1. Das Verfahren wird nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB), sondern im normalen Verfahren durchgeführt.
2. Einplanung einer Spiel- und Erholungsfläche, wie zum Beispiel einem Bolzplatz oder einem Basketballfeld sowie einem gemeinnützigen Teil, wie zum Beispiel einem Jugendtreff oder Stadtteil-Treff in den Bebauungsplan.
3. Zu Punkt 2. ist vor Ausführung dieser darzulegen, welche geeigneten Maßnahmen (gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) es sind, die die Kinder und Jugendlichen an den Inhalten der Planung zu beteiligen.
4. Die Parkplätze am Bahnhaltepunkt oder die Zufahrt zu diesen werden verlegt, so dass die Anfahrt nicht durch das Wohngebiet erfolgt.
5. Es ist darzulegen, wie sich der Einwohnerzuzug auf die Auslastung von örtlicher Grundschule und Kindertagesstätten auswirkt und wie dem Ergebnis begegnet werden wird.
6. Eine verkehrliche Betrachtung des gesamten Stadtteils inklusive des Hochschulstadtteils ist vorab durchzuführen.
7. Sollte das Lärmgutachten ergeben, dass zur Seite der Bundesstraße keine Wohnbebauung erstellt werden kann, sind weitere Lösungen hierfür, als die Errichtung von Gewerbegebäuden zu entwickeln.
Begründung
Anlagen