Vorlage - VO/2018/05926
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Beschlussvorschlag
Mit der Maßnahme Ersatzneubau der Uferbauwerke im Fischereihafen Lübeck-Travemünde wird fortgefahren.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung Zustimmung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja (Anlage1) |
Begründung
1 Allgemeines
Im Rahmen der Umstrukturierung des Fischereihafens in Lübeck-Travemünde ist die Lübeck Port Authority unter anderem zuständig für die Planung und die Durchführung der Maßnahmen Umgestaltung der Hafenzone sowie den Ersatzneubau der Uferbauwerke.
Da die vorhandenen Uferwände in einem baufälligen Zustand sind, müssen sie komplett erneuert werden. Sie müssen aus bautechnischen Gründen vor dem Bau der Verkehrsflächen in der Hafenzone erneuert werden.
Am 26.09.2017 erfolgte zusammen mit dem Beschlüssen zum Gesamtprojekt Umgestaltung des Fischereihafens und zum erforderlichen Grunderwerb auch der Beschluss des Hauptausschusses für die Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Ersatzneubau der Uferbauwerke im Fischereihafen Lübeck-Travemünde (Vorlage Nr. VO/2017/05200) vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zur Vorlage auf Einrichtung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 EUR gemäß § 95 f GO SH i. V. m. §95 d Abs. 1, Satz 2 bis 5 GO SH (VO/2017/05201). Der Beschluss hierfür erfolgte am 28.09.2017.
Gemäß der Vorlage sollten die Uferwände nach Fertigstellung der Entwurfsplanung noch im Jahr 2017 ausgeschrieben und begonnen werden. Zum einen war es aufgrund der Vielzahl der Schnittstellen zu parallel laufenden Planungen und Baumaßnahmen wie z. B. Abbrucharbeiten der alten Gewerbehallen, Entwicklung der Hafenzone und Neubau der Fischerhalle und hierdurch bedingten Zeitverzögerungen nicht möglich, mit den Bauarbeiten für die Uferwände im letzten Jahr zu beginnen. Zum anderen ergab sich während der Entwurfs- und Ausführungsplanung enormer Abstimmungsbedarf zum möglichen Bauablauf, zur Untersuchung und Behandlung der Altlasten sowie zur technischen Gestaltung des Auslaufbauwerkes für die Moorbek und damit zeit- und kostenaufwändige Anforderungen an die Detailplanung.
Die Ausführungsplanung sowie die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Abstimmungen mit dem Zuschussgeber sind jetzt abgeschlossen, so dass die Baumaßnahme jetzt ausgeschrieben werden soll, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.
Entsprechend der Vorlage zur Freigabe des Projektes beliefen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme auf 1.200.000 EUR. Davon standen für das Haushaltsjahr 2017 700.000 EUR auf dem Produktsachkonto 552001 003.7852000 – Wasser und Hafen, Fischereihafen Travemünde, Anlegebrücke, Tiefbaumaßnahmen zur Verfügung. Für 2018 wurden 500.000 EUR angemeldet und von der Bürgerschaft mit dem Haushalt 2018 beschlossen. Zudem bestand die Absicht, nach Abschluss der Entwurfsplanung beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des Landesprogrammes Fischerei und Aquakultur zu stellen. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, war damals unsicher. Daher wurden Einnahmen nicht veranschlagt.
2 Anlass für diese Vorlage
Nach § 1 Nr. 1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20 % oder um mehr als 175.000 EUR netto überschritten werden. Diese Entscheidung ist jetzt erforderlich, da die Kosten nach der jetzt vorgelegten überarbeiteten Kostenberechnung um 600.000 EUR steigen werden.
3 Begründungen zur Höhe der Mehrkosten
Aufgrund der Befassung der Bürgerschaft mit der Vorlage zum Grunderwerb und zum Gesamtprojekt erfolgte die Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme ausnahmsweise in einer sehr frühen Planungsphase. Die Entwurfsplanung war begonnen, aber nicht fertiggestellt. Die Grundlage für die freigegebenen Kosten bildete der Haushaltsansatz 2018, dem eine grobe Kostenschätzung zu Grunde lag. Das aktuelle bepreiste Leistungsverzeichnis für die Erneuerung der Uferwände endet mit Kosten von 1.600.000 EUR. Zudem fallen Planungskosten von insgesamt 200.000 EUR an. Bei Gesamtkosten von jetzt 1.800.000 EUR ergeben sich Mehrkosten von 600.000 EUR.
Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Zusätzliche Altlastenuntersuchungen und fachgutachterliche Begleitung im Rahmen der Baudurchführung:
Im Rahmen der Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung wurden zusätzliche Altlastenuntersuchungen auf dem Grundstück der HL durchgeführt. Insbesondere wurde das Grundwasser für die erforderliche Wasserhaltung genauer untersucht. Im Ergebnis besteht kein Altlastenverdacht. Dennoch ist der Bodenabtrag sowie die Wasserhaltung während der Baumaßnahme von einem Fachgutachter zu begleiten und zu dokumentieren. Insgesamt entstehen hierfür Mehrkosten in Höhe von rund 20.000 EUR.
Im Rahmen der Vorplanung durch das Ingenieurbüro in zu geringem Umfang berücksichtigte Leistungen:
Das neue Auslaufbauwerk der Moorbek erfordert ein aufwändiges Schachtbauwerk mit umfangreicher Wasserhaltung und Mehrkosten von rund 100.000 EUR
Die technische Bearbeitung durch die Baufirma (z. B. Vermessung, Bestandspläne) erfordert zusätzliche 20.000 EUR
Für die Bodenhinterfüllung zwischen alter und neuer Spundwand müssen 35.000 EUR angesetzt werden und die Entsorgung des Bitumens mit der Bodenklasse Z 3 aus dem Aufbau der Straße kostet rund 65.000 EUR
Allgemeine Preissteigerung:
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Erfahrungen mit Submissionsergebnissen aus verschiedenen Ausschreibungen in den letzten Monaten sind die Preise im Zuge der aktuellen Kostenberechnung generell um 15 % angepasst worden. Dadurch ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 180.000 EUR.
Bauen im Bestand/Unvorhergesehenes:
Da es sich um eine Baumaßnahme im Bestand handelt und keine detaillierten Unterlagen über die alten Uferbauwerke oder sonstige Anlagen im Land- und Wasserbereich vorliegen, ist damit zu rechnen, dass während der Baumaßnahme Leistungen ausgeführt werden müssen, die nicht vorhersehbar sind. Diese Kosten waren in der Kostenschätzung nicht ausreichend berücksichtigt und werden jetzt mit 180.000 EUR zusätzlich vorläufig angesetzt.
Somit entstehen wahrscheinlich Mehrkosten von 600.000 EUR.
4 Deckung der Mehrkosten
Am 08.11.2017 wurde ein Förderantrag beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des Landesprogrammes Fischerei und Aquakultur gestellt. Inhalt des Förderantrages ist die Erneuerung der Uferwand sowie die Herstellung der Oberflächenbefestigung im Bereich der Ankerlage der Uferwand. Es wurden 75 % Förderung auf die förderfähigen Kosten von rund 1.400.000 EUR beantragt und inzwischen in Aussicht gestellt. Der Antrag auf Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde am 13.03.2018 gestellt, die Freigabe wird kurzfristig erwartet.
Die Deckung der Mehrauszahlungen von 600.000 EUR erfolgt aus den Einzahlungen aus der bisher nicht veranschlagten Förderung der Maßnahme in Höhe von rund 1.000.000 EUR.
5 Begründungen zur Fortführung der Maßnahme
Der Abriss der Fischerbrücke ist inzwischen erfolgt, die Fischkutter liegen vorübergehend an Ausweichliegeplätzen. Die Uferwände müssen erneuert werden, um den Haupt- und Nebenerwerbsfischern möglichst schnell und ohne große Behinderungen einen zukunftssicheren Liegeplatz an gleicher Stelle wie bisher zur Verfügung zu stellen.
Zudem kann ohne die Erneuerung der Uferwände die Baumaßnahme Hafenzone nicht beginnen. Die Umgestaltung der Hafenzone ist maßgeblich für die gesamte Umstrukturierung des Fischereihafens.
6 Vorschlag
Mit der Baumaßnahme Ersatzneubau der Uferbauwerke wird fortgefahren. Für die HL entsteht keine zusätzliche Belastung im Haushalt.
Alternativen mit geringeren Kosten gibt es nicht, es gibt in dem Neubauabschnitt bereits je nach Anforderung unterschiedliche Wassertiefen und unterschiedliche Liegeplätze für die Berufs- und die Nebenerwerbsfischer.
Anlagen
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1 | öffentlich | Finanzielle Auswirkungen (75 KB) |