Vorlage - VO/2018/05870  

Betreff: AM Oliver Prieur - Anfrage zu Hausmeisterdiensten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Schul- und Sportausschuss zur Anhörung
15.03.2018 
30. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) zurückgestellt   
07.06.2018 
31. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) (offen)   
23.08.2018 
1. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

1. Notdienste der Hausmeister des GMHL

Seit 1.1.2018 hat das GMHL erstmalig einen Notdienst (24 h – 365 Tage) für Schulen und weitere städtische Gebäude eingeführt. Dabei werden jeweils ein Hausmeister in drei Bezirken in den Zeiten Montag bis Freitag von 16.00 bis 8.00 Uhr und an den ganzen Wochenenden in Rufbereitschaft gesetzt.

 

Fragen:

 

  • Gibt es und wenn ja welche gesetzlichen Vorschriften für die Einrichtung solcher Notdienste?
  • Wenn ja, wann sind diese geändert worden, weil die Notrufbereitschaft erst zum 1.1.2018 in Lübeck eingerichtet wurde?
  • Wie viele und welcher Art von Einsätzen von Polizei und Feuerwehr gab es in den Notdienstzeiten in den Jahren 2016 und 2017, die einen Einsatz von einem Hausmeister bedurften?
  • Wie viele Hausmeister leisten diesen Notdienst und wie viele nicht?
  • Ist die Teilnahme an dem Notdienst für die Hausmeister freiwillig oder verpflichtend?
  • Sind die Notrufpläne (Telefonnummern) der Polizei und der Feuerwehr ausreichend bekannt?
  • Welche Einsatzpläne und Ausrüstung gibt es für den notdienstleistenden Hausmeister?
  • Welche zusätzlichen Kosten (Bereitschaftsentlohnung, zusätzliche Arbeitszeit durch Übergaben, Fahrzeuge etc.) entstehen der Hansestadt Lübeck?
  • Sind diese zusätzlichen Kosten im Haushalt 2018 enthalten?
  • Ist dieser Notdienst auch für andere Fälle außer Einbruch und Feuer gedacht?
  • Nach dem neuesten EuGH Urteil sind Rufbereitschaftszeiten Arbeitszeiten. Wie bewertet die GMHL dieses Urteil und welche zusätzlichen Kosten könnten der Hansestadt Lübeck entstehen?
  • Wie wird die Mindestruhezeit von 11 Stunden nach einem Einsatz für den Hausmeister eingehalten?
  • Warum sind nicht alle Schulen bzw. Objekte im Notfallplan?
  • Sind alternative Notdienste z. B. von Drittanbietern geprüft worden?

 

 

2. Schneerräumdienst an Schulen

 

  • Wie ist die Schneeräumung an Schulen bzw. städtischen Gebäuden während und außerhalb der Hausmeisterdienstzeiten geregelt?
  • Wie werden die Hausmeister vom GMHL dafür ausgerüstet?
  • Wenn an Drittanbietern die Aufgaben vergeben worden sind, in welchen Zeiten werden dann die Objekte geräumt?
  • Wie ist der Räumdienst geregelt im Vertretungsfall der Hausmeister (Zwei Objekte zur gleichen Zeit räumen)?
  • Wer ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Räumpflicht verantwortlich und wer haftet bei Schäden, insbesondere, wenn der Drittanbieter nicht räumt?
  • Wie werden die Hausmeister mit Arbeits- und Schutzkleidung für ihre Tätigkeiten ausgestattet?

 

Bitte um schriftliche Beantwortung der Fragen.

 

 


Begründung

 

 

 


Anlagen