Vorlage - VO/2018/05836  

Betreff: AM Matthias Braun (GAL): Dringlichkeitsantrag - Artenvorkommen in dem Gebäude Yorckstraße 23-25 vor Abriss prüfen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Entscheidung
20.02.2018 
40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) zurückgestellt   
20.03.2018 
41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018) abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Der Umweltsenator wird gebeten, vor dem geplanten Abriss der Gebäude Yorckstraße 23-25 von dem Investor zu erwirken, dass dieser die Gebäude auf mögliche Vorkommen geschützter Arten, wie Fledermäuse gutachterlich untersuchen lässt. Die Ausschussmitglieder mögen über das Ergebnis zeitnah informiert werden.

 

  1. Der Umweltausschuss beantragt, dass bei Abrissplanungen von Leerständen zukünftig der Bereich Umwelt- und Naturschutz durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung einzubeziehen ist, ehe Abrissgenehmigungen erteilt werden.

 


Begründung

Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich daraus, dass bereits am kommenden Montag, 26.02.2018  mit den Abrissarbeiten  in der Yorckstraße 23-25 begonnen werden soll.

 

Die Gebäude wurden unseres Wissens bisher nicht von einem unabhängigen Gutachter auf Fledermausvorkommen untersucht. In dem gesamten Gebiet entlang der Wakenitz sind jedoch viele verschiedene Arten Fledermäuse zu beobachten.  In Dachböden und leerstehenden Gebäuden finden sie ihre Winterquartiere. So liegt es nahe, dass auch in dem leerstehenden Gebäude in der Yorckstraße Fledermäuse ihr Quartier haben und überwintern.

Werden Quartiere geschützter Arten zerstört, muss Ersatz geschaffen werden. Wer wissentlich ein (Winter-)Quartier vernichtet und dabei Tiere verletzt oder tötet, begeht eine Straftat. Deshalb fordern wir, dass der Investor  ein unabhängiges Gutachten durch einen anerkannten Fledermausexperten anfertigen lässt – so wie es auch im ehemaligen „Sellschopp Haus“ aufgrund unserer (GAL) Forderung mit Unterstützung des Umweltsenators passiert ist.

 


Anlagen