Vorlage - VO/2018/05677  

Betreff: Ersatzbeschaffung Feuerlöschboot
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Neumann, Bernd
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
20.02.2018 
40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
06.03.2018 
73. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
22.03.2018 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Konzept wasserseitige Gefahrenabwehr

Beschlussvorschlag

Beschlüsse der Bürgerschaft vom 28.09.2017 aufgrund der Antragsvorlagen VO/2017/05354 und VO/2017/05337 unter TOP Ö 5.35.1

 

 


Begründung

In ihrer Sitzung am 28.09.2017 hat die Bürgerschaft aufgrund der Antragsvorlagen VO/2017/05354 und VO/2017/05337 unter TOP Ö 5.35.1 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Hansestadt Lübeck benötigt einen Ersatz für das in die Jahre gekommene Feuerlöschboot „Senator Emil Peters“. Der Weiterbetrieb des 1972 gebauten Bootes ist auf Grund der Reparaturanfälligkeit, des Mangels an Ersatzteilen und er hohen Reparaturkosten nicht wirtschaftlich. Zudem steht das Boot nicht zuverlässig zur Verfügung. So befand es sich z. B. während der letzten Travemünder Woche in der Reparatur.

 

Eine Ersatzbeschaffung soll innerhalb der kommenden drei Jahre erfolgen. Dazu legt der Bürgermeister der Bürgerschaft bis zum Februar 2018 eine entsprechende Planung vor. Die benötigten Mittel werden im städtischen Haushalt bereitgestellt. Die haushaltsrechtliche Ordnung ist herzustellen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Mittel durch Einwerben von Zuschüssen aus Bund, Land, EU und privaten Spendern auf das absolute Mindestmaß zu reduzieren.

Gleichzeitig prüft die Hansestadt, ob die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschaffung mit anderen Kommunen besteht.“

 

 

Im Gutachten zu der Wirtschaftlichkeit und zu den Organisationsstrukturen der Feuerwehren Lübeck und Kiel vom 17.02.2016 der Firma Luelf & Rinke wurde auch die wasserseitige Gefahrenabwehr betrachtet. Neben der Vorhaltung von Schnellrettungsbooten und motorisierten Rettungsbooten wird auch die Notwendigkeit eines Hilfeleistungslöschbootes beschrieben, das gegenüber einem Löschboot auch die Durchführung der technischen Hilfe ermöglicht. Die Feuerwehr Lübeck besitzt derzeit kein Hilfeleistungslöschboot, sondern das Löschboot „Senator Emil Peters“.

 

Aus einsatztaktischer Sicht wurde das Löschboot „Senator Emil Peters“ auf der Grundlage des Gefährdungspotentials der Hafenanlagen und des Schiffbaus der siebziger Jahre entwickelt. Sowohl die Hafenanlagen als auch der Schiffbau haben sich seit dieser Zeit jedoch wesentlich weiterentwickelt. Im Hinblick auf diese Entwicklungen entspricht das Löschboot „Senator Emil Peters“ nicht mehr den Anforderungen, die heute an ein Löschboot gestellt werden müssen. 

 

Die Möglichkeit das alte Löschboot zu modernisieren ist wirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll zu realisieren. So müsste der Bootskörper der „Senator Emil Peters“ in wesentlichen Bereichen wie z.B. Tiefgang verändert werden, damit der einsatztaktische Wert eines Hilfeleistungslöschbootes erreicht wird.

 

Als Alternative zu einem eigenen Löschboot der Feuerwehr wurde auch die gemeinsame Nutzung eines Bootes der Feuerwehr mit anderen Bootseignern geprüft. Diese Prüfung ist im Konzept zur wasserseitigen Gefahrenabwehr (Anlage 1) ausführlich beschrieben. Insgesamt lässt sich hierzu feststellen, dass durch eingeschränkte Möglichkeiten und Lücken in der Verfügbarkeit und in der einsatztaktischen Verwendung keine fachgerechte Alternative zur Vorhaltung eines eigenen Bootes für die Feuerwehr besteht.

 

Aufbauend auf diesen Erkenntnissen hat die Feuerwehr Lösungsansätze analysiert, die bereits im Bundesgebiet Verwendung fanden. Als sinnvollste Lösung wurde ein Hilfeleistungslöschboot des Landes Hessen ermittelt, welches bereits seit einigen Jahren erfolgreich eingesetzt wird. Der Schiffstyp ist zwar kleiner als das derzeit in Lübeck vorgehaltene Löschboot, verfügt aber dennoch über einen deutlich höheren Einsatzwert und ist zudem günstiger hinsichtlich der Betriebs- und Instandhaltungskosten. Folglich bringt die Neubeschaffung eines leistungsfähigeren, schnelleren und moderneren Hilfeleistungslöschbootes neben der Steigerung des Einsatzwertes gleichzeitig eine Kostenersparnis mit sich.

 

Hinsichtlich der gemeinsamen Beschaffung mit anderen Kommunen wurden erste Kontakte mit der Freien und Hansestadt Hamburg aufgenommen. Derzeit werden Möglichkeiten einer Anmietung des in Lübeck benötigten Bootstyps von der Hamburger Hafenbehörde geprüft. Ein erstes Gespräch mit dem Ziel einer möglichen Kooperation hat am 22. Januar 2018 stattgefunden. Es haben sich interessante Aspekte aufgetan, die noch in einem Workshop detailliert zu vertiefen sind. Die Feuerwehr wird je nach Fortschritt der Kooperationsverhandlungen weiter berichten.

 

Die Prüfung einer möglichen gemeinsamen Beschaffung mit anderen Kommunen wird fortgesetzt.

 

Die Anschaffungskosten für ein Hilfeleistungslöschboot haben bei einer Sammelbestellung in den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz von insgesamt vier Booten je Boot in 2016 ca. 1,6 Millionen Euro betragen. Unter Berücksichtigung der jährlichen Preissteigerungsrate und unter dem Aspekt, dass die Feuerwehr Lübeck sich keiner Sammelbestellung anschließen kann, sondern eine Einzelbestellung erfolgt, ist ein Kostenansatz von 1,7 Millionen Euro für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschbootes in 2018/2019 anzusetzen. Basierend auf den Erfahrungswerten der Beschaffungsstellen aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen sind zusätzlich Projektierungs- und Sachverständigenkosten von 100.000.-€ zu erwarten. Somit beträgt der Gesamtansatz 1,8 Millionen Euro.

 

Das Einwerben von Zuschüssen aus Bund, Land und EU wird derzeit geprüft. Durch das Land Schleswig-Holstein findet grundsätzlich eine Förderung des Feuerwehrwesens im Rahmen des § 31 des Finanzausgleichsgesetzes statt. Es handelt sich um Landeszuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte aus dem Aufkommen an der Feuerschutzsteuer. Entsprechend der Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens (§ 31 FAG) – Erlass des Innenministeriums Schl.-H. vom 08.12.2010 – ist die Beschaffung von Wasserfahrzeugen nicht als förderfähige Maßnahme aufgeführt. Bei Konkretisierung der Ersatzbeschaffung des Löschbootes wird eine Prüfung zur Förderung als begründeten Einzelfall durch das Land Schl.-H. eingeleitet. Die Möglichkeit von Zuschüssen privater Spender wird als eine Finanzierungsoption von der Feuerwehr weiterhin Berücksichtigung finden. Die Wahrscheinlichkeit einer Teilfinanzierung durch private Spender wird jedoch als eher gering eingeschätzt, da die Ersatzbeschaffung eines Löschbootes zur Erfüllung der Pflichtaufgabe „abwehrender Brandschutz und Technische Hilfe“ erforderlich ist. Zuschüsse zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben entsprechen in der Regel nicht dem Satzungszweck möglicher privater Förderer. Die Feuerwehr wird erneut berichten, sobald konkrete Prüfungsergebnisse vorliegen.

 

 

 

 

 


Anlagen

Konzept zur wasserseitigen Gefahrenabwehr der Feuerwehr Lübeck

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Konzept wasserseitige Gefahrenabwehr (4414 KB)