Vorlage - VO/2018/05669  

Betreff: WLAN in Lübecks Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Soomann, Katrin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Entscheidung
06.02.2018 
37. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Herrn Dettmer wird gestattet, nach Absprache mit der Hansestadt Lübeck Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete in der HL mit WLAN auszustatten. Die Art und Weise der Ausstattung ist mit der HL abzustimmen. Finanzierung und Betrieb sind Sache von Herrn Dettmer. Eine Kostenbeteiligung der HL erfolgt nicht.

Herr Dettmer ist berechtigt, gegenüber den Nutzern maximal 5,00 EUR pro Monat als Entgelt zu berechnen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 – Recht = rechtlich keine Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Ausgehend vom Beschluss, „…dass der Bürgermeister kurzfristig in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete die Einrichtung von WLAN- Zugängen ermöglichen möge, ergaben sich folgende zu berücksichtigende Eckpunkte:


Im ersten Schritt seien die Gemeinschaftsunterkünfte auszurüsten, die ausdrücklich für Geflüchtete errichtet wurden. Beispielhaft sind hier folgende Unterkünfte zu nennen:

 

-          Travemünde, Ostseestraße

-          Kücknitz, Festwiesenweg

-          Hochschulstadtteil, Bornkamp

-          St. Gertrud, Schlutuper Straße

-          Leganer Weg

-          Wallstraße

-          Fackenburger Allee

-          Fabrikstraße

-          Polarisweg

 

Zu berücksichtigen sei bei der Ausrüstung auch die jeweils geplante Nutzungsdauer der Unterkunft.

Die Einrichtung soll für die Hansestadt Lübeck kostenneutral erfolgen. Für den Fall, dass Kosten anfallen, werde zu Gegenfinanzierungsvorschlägen berichtet.

Die Bewohner sind angemessen anteilsmäßig an den Betriebskosten zu beteiligen. (3,00 € – 5,00 €)…“

 

Die vom Bereich 2.500 beauftragte Fachfirma RW Consult, Herr Wächter, fasst abschließend zusammen, dass es nach den vorliegenden Erkenntnissen für die Realisierung des WLAN in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete 2 Möglichkeiten gibt.

 

 

Möglichkeit 1 – Installation durch Fachfirmen aus Lübeck bzw. Kiel

 

Zwei von fünf angefragten Firmen würden die nötige technische Infrastruktur an den Standorten realisieren. Auf Grund fehlender Messwerte wurden die erforderlichen Komponenten und damit die Kosten von beiden Firmen auf ca. 7.000,00 EUR bis 12.000,00 EUR netto pro Standort beim Kauf bzw. 141,00 EUR bis 240,00 EUR monatlich im Mietmodell über eine Laufzeit von 5 Jahren geschätzt. Eine genaue Kostenbestimmung wäre erst nach Auftragsvergabe im Rahmen von Messungen an allen Standorten möglich.

 

Hinzu kämen weitere Kosten für evtl. nötige Verkabelung der Wohneinheiten sowie monatliche Ausgaben für die Internetzugänge.

Dezidierte Aufwände für Verkabelung und begleitende Arbeiten (Elektroinstallation, Brandschutz etc.) ließen sich erst in einer konkreten Projektphase ermitteln.

 

Die monatlichen Kosten für Internetzugänge lägen bei ca. 40,00 – 60,00 EUR pro Standort, wenn jeweils Breitbandinternet der üblichen Provider verfügbar wäre. Sollte dies nicht der Fall sein, könnten die monatlichen Kosten durch die Notwendigkeit der Schaltung von symmetrischen Internetzugängen oder Richtfunkverbindungen auch deutlich höher ausfallen.

 

Die beiden Fachfirmen würden somit WLAN-Komponenten in Industriequalität einsetzen, die wetterfest sind und mit langjähriger Garantie versehen eine Laufzeit von mind. 5 Jahren haben. Daraus resultiert auch der hohe Anschaffungs- bzw. Mietpreis.

 

Im Rahmen der Möglichkeit 1 wäre kostenfreies WLAN in Gemeinschaftsunterkünften möglich.

Eine Kostenbeteiligung bzw. Abrechnung der Flüchtlinge würde nicht von diesen Betrieben durchgeführt werden. Diese wäre dann ggfs. über die Verwaltung zu erledigen, um die einmaligen und laufenden Kosten zu decken.

Aus Sicht des Bereiches gibt es weder für einmaligen noch für die laufenden Kosten eine deckende Gegenfinanzierung und auch das Personal für die haushalterische Umsetzung der Abrechnung steht nicht zur Verfügung.

 

 

Möglichkeit 2 – Einrichtung und Betrieb durch Herrn Dettmer

 

Herr Dettmer hat sich bereit erklärt, die geforderten WLAN-Zugänge mit Kostenbeteiligung der Flüchtlinge eigenverantwortlich und nachhaltig zu realisieren und zu betreiben.

 

Er würde die insgesamt nötigen Komponenten und Internetzugänge beschaffen bzw. beauftragen und 5,00 EUR pro Monat und verwendetem Gerät fakturieren, so dass die lt. Beschluss der Bürgerschaft geforderte Kostenbeteiligung der Flüchtlinge realisiert wäre. Durch die so entstehenden Einnahmen würde Herr Dettmer seine Kosten für den Betrieb decken wollen.

Eine Kostenbeteiligung durch die Hansestadt Lübeck erfolgt nicht.

 

An Standorten, an denen die WLAN-Versorgung jeder einzelnen Wohneinheit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist, wäre ein zentraler Zugang anzudenken.

 

Herr Dettmer plant den Einsatz von Consumer- bzw. Prosumerprodukten wie z. B. handelsüblicher Fritz!boxen. Ob hier ein unterbrechungsfreier Betrieb gewährleistet werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilbar.

 

Weiterhin muss hier berücksichtigt werden, dass Herr Dettmer in seiner Rolle als Existenzgründer und „Einzelkämpfer“ sowohl finanziell als auch logistisch am Anfang seiner beruflichen Selbständigkeit steht. Es liegen durchaus positive Referenzen vor, die jedoch mit der Lübecker Größenordnung nicht vergleichbar sind. Ob ein dauerhafter Betrieb der Lösung, Abrechnung, Voucherverkauf und Freischaltung der Zugänge für die Geflüchteten in der geforderten Form sichergestellt werden kann, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

 


Anlagen

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