Vorlage - VO/2017/05532  

Betreff: Anfrage des beratenden Ausschussmitgliedes (KEV) Christian Weise zum Ganztag
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
07.12.2017    SITZUNG FÄLLT AUS !!!!!! Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
01.02.2018 
36. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Vorlage 01997 Ganztag an Schule
Anlage 2 Erlass Qualifizierung Fachkräfte in Kitas
Anlage 3 Broschüre BQL

Beschlussvorschlag

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie definiert die Verwaltung die im Konzept „Ganztag in Schule“ unter Punkt 3.1. genannten „päd. Fachkräfte / qualifiziertes Personal“ (siehe Anlage 1, S. 7)?
  2. Handelt es sich hierbei stets um Fachkräfte im Sinne des § 2 Abs. 1, Nr. 1 KiTaVO? (vgl. Landeserlass „Qualifikation von pädagogischen Fachkräften – Anlage 2)?
  3. Zu welchem Zweck bietet die zu 50 % der Hansestadt Lübeck gehörende BQL GmbH die Zertifizierung / Weiterbildungsmaßnahme „Fachkraft für Schulkinderbetreuung“ (siehe Anlage 3) an?

 


Begründung

Das Konzept „Ganztag an Schule“ befindet sich derzeitig im Aufbau und wird an einigen Grundschulen modellhaft erprobt. Ziel des Konzeptes ist die Gewährleistung „einheitlicher Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen für alle Lübecker Schulstandorte“.

Vorausgegangen war jahrelange Kritik an uneinheitlichen Standards bei der Qualifizierung des Personals und der Personalschlüssel und ein signifikanter Qualitätsabfall im Vergleich mit den dem KiTaG unterliegenden Horten. Der im Konzept vorgegebene Personalschlüssel nähert sich daher dem Hortstandard bis zu einem gewissen Maß an. Die Qualifizierung des Personals wird dagegen nicht präzisiert, da die Bezeichnung „Fachkraft“ außerhalb des Geltungsbereiches der KiTaVO nicht geschützt ist. Die genannte Qualifizierungsmaßnahme entspricht bei Zugangsvoraussetzungen (Hauptschulabschluss) und Umfang (120 x 45 Minuten) jedoch nicht einmal der Qualifikation für „weitere Kräfte“ (im Sinne des § 2 Abs. 1, Nr. 2 KiTaVO). Eine dem Fachpersonal in Horten adäquate Qualifikation insbesondere für die Leitung einer Gruppe liegt somit nicht vor. Dies jedoch suggeriert die von der BQL ausgegebene Broschüre.

 


Anlagen

  1. Vorlage 01997 Ganztag an Schule
  2. Erlass Qualifizierung Fachkräfte in Kitas
  3. Broschüre BQL

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Vorlage 01997 Ganztag an Schule (140 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Erlass Qualifizierung Fachkräfte in Kitas (52 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 Broschüre BQL (498 KB)