Vorlage - VO/2017/05449  

Betreff: Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Flächenausbau, 2. BA, am Skandinavienkai (5.691)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Siemensen, Michael
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
20.11.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
28.11.2017 
70. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen.xls
Anlage 2 - Übersichtslageplan
Anlage 3 - Detaillageplan

Beschlussvorschlag

 

Mit der Umsetzung der Maßnahme Flächenausbau, 2. BA, am Skandinavienkai mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 39.200.000 EUR, einer voraussichtlichen Förderung in Höhe von 28.575.000 EUR und einem Eigenanteil der Hansestadt Lübeck in Höhe von 10.625.000 EUR wird begonnen.

 

 

 


Verfahren

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

 

Bereich Haushalt und Steuerung

Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH

beide zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch:

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 


Begründung

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Das von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in den 90er Jahren beschlossene Strukturkonzept Skandinavienkai 2000 sieht den abschnittsweisen Ausbau des Skandinavienkai vor. Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Skandinavienkai in 2 Bauabschnitten (BA) ist aus dem Jahr 2004. Die Umsetzung des 1. BA der Hafenflächenerweiterung erfolgte von 2004 bis 2007: Umgesetzt wurden im 1. BA der Neu- bzw. Umbau der Anleger mit dem entsprechenden Flächenausbau, der Neubau der Südausfahrt und die Gleisverlegung des DB-Gleises nach Travemünde. Parallel wurde nach einem gesonderten Planfeststellungsverfahren der KV-Terminal gebaut und 2003 in Betrieb genommen.

 

Der 2. BA umfasst die Herstellung einer rd. 16,0 ha großen Hafenumschlagfläche inkl. der Entwässerung, der Tragschichten und der Flächenbefestigung. Die Maßnahme soll in drei Teilabschnitten baulich umgesetzt werden. Der erste Teilabschnitt mit der Teilfläche 1 und einer Fläche von ca. 8,6 ha soll als erstes kurzfristig realisiert werden. Direkt nachfolgend werden im zweiten Teilabschnitt die Teilfläche 2 mit rd. 1,4 ha für Trailerstellplätze sowie anschließend im dritten Teilabschnitt die Teilfläche 3 mit 6,0 ha baulich umgesetzt (siehe Anlagen 2 und 3). Auch auf der Teilfläche 3 entsteht eine rd. 1 ha große Fläche für benötigte weitere Trailerstellplätze. Auf den Teilflächen 1 und 3 sollen Logistikhallen für eine gedeckte Lagermöglichkeit (z.B. Forstprodukte) errichtet werden. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung des Standorts Skandinavienkai. Die bauliche Umsetzung der Hallen ist nicht Gegenstand dieser Baumaßnahme.

 

Wesentliche Baumaßnahmen:

 

Bodenabtrag und Verbringung in Ablagerungsfläche  1,4 Mio. m³

Dränage- und Entwässerungsleitungen für 16,0 ha

Frostschutz- und Tragschichten inkl. Geogitter für 14,5 ha

Betonsteinpflaster für10,5 ha

Beleuchtungsanlage inkl. Trafostation für16,0 ha

Herstellung von Böschungen  1,5 ha

 

 

Hafenbetriebliche Notwendigkeit

 

Mit dieser Baumaßnahme sollen zwei strategische Ziele erreicht werden.

Die Ziele sind die Bestandssicherung von vorhandenem Umschlaggeschäft und die Eröffnung von Entwicklungsperspektiven für die Hafenkunden. Aufgrund der aktuellen und prognostizierten Umschlagentwicklung sowie der Veränderung von Ladungsströmen im Seeverkehr auf der Ostsee und der geplanten Bündelung von Verkehren am Skandinavienkai reichen die vorhandenen Umschlagflächen nicht mehr aus und erfordern eine Veränderung der Umschlagstruktur an den Kaikanten. Zur Umsetzung muss die Realisierung des 2. BA zügig erfolgen.

 

Für den Hafenstandort Lübeck ist der Neubau einer Hafenumschlagfläche mit ausreichend großer Hallenkapazität für den gedeckten Umschlag und die gedeckte Lagerung am Skandinavienkai deshalb ein notwendiger Schritt. Nur so ist die Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandorts Lübeck im südlichen Ostseeraum in Konkurrenz zu den hochsubventionierten Wettbewerbshäfen langfristig zu sichern. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Teilschritt, um das Terminal Skandinavienkai als multifunktionale Hafenanlage auszubauen.

Darüber hinaus entstehen im anlegernahen Bereich der Anleger 5 und 5a mit der Teilfläche 2 und einem Teil der Teilfläche 3 ca. 2,4 ha neue Trailerstellflächen mit 240 zusätzlichen Trailerstellplätzen für den Umschlagbetrieb.

 

Mit der Umsetzung des 2. BA wird dem langfristigen Hafenentwicklungskonzept für den Skandinavienkai entsprochen.

 

 

Weitere Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Maßnahme

Zu dem hier dargestellten Konzept und dem erforderlichen Flächenausbau gehören auch der Bau von zwei Logistikhallen und einer Fährhalle als Hafensuprastruktur. Der Bau der ersten Logistikhalle mit einer Größe von 25.000 m² sowie der Fährhalle mit einer Größe von 4.000 m² soll sich direkt an die Realisierung der Teilfläche 1 anschließen bzw. muss baulich z.T. parallel erfolgen. Der Bau der zweiten Logistikhalle mit einer Größe von 15.000 m² soll sich zu einem späteren Zeitpunkt an die Realisierung der Teilfläche 3 anschließen.

 

Es ist vorgesehen, dass die Logistikhallen ebenfalls von der HL gebaut und anschließend auf der Grundlage des bestehenden Nutzungsvertrages an die LHG vermietet werden. Hierfür wird eine gesonderte Vorlage zur Maßnahmenfreigabe Anfang 2018 in das Verfahren gegeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt ab 2018 angemeldet.

 

 

Zeitpunkt der Umsetzung

 

Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Skandinavienkai ist wie oben bereits erwähnt aus dem Jahr 2004. Die Umsetzung des 1. BA der Hafenflächenerweiterung erfolgte von 2004 bis 2007. Die letzte dem Planfeststellungsbeschluss zuzuordnende Baumaßnahme ist der Umbau des Anlegers 7 mit Projektabschluss im Jahr 2014. Im Hinblick auf die Gültigkeit des oben genannten Planfeststellungsbeschlusses sollte mit der Realisierung der noch ausstehenden Bauabschnitte zügig begonnen werden, damit nicht die Genehmigung wegen des langen Nichtgebrauchs ihre Rechtsgültigkeit verliert und ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden müsste.

 

Zur Realisierung der vorliegenden Baumaßnahme ist aufgrund der nunmehr geplanten Hallen genehmigungsrechtlich eine Entfallensentscheidung vom Land Schleswig-Holstein erforderlich, die auch bereits vorliegt. Nach Abschluss der Ausführungsplanung für den Flächenausbau Ende 2017, der europaweiten Ausschreibung und des Vergabeverfahrens soll die Vergabe Anfang Mai 2018 erfolgen. Die HL ist für diese Maßnahme Sektorenauftraggeber und muss den Teilnahmewettbewerb für die Bauleistungen bereits Ende November 2017 starten.

 

In einem ersten Schritt müssen bei der hier geplanten Baumaßnahme 1,4 Mio. m³ bindiges Bodenmaterial, bestehend aus eiszeitlichen Sedimenten, abgegraben und abgefahren werden. Das Bodenmaterial kann aufgrund seiner schlechten bautechnischen Eigenschaften nicht als Baumaterial verwendet werden, deshalb hält die HL für das Bodenmaterial des Skandinavienkai eine entsprechende Verkippmöglichkeit in einer ehemaligen Kiesgrube seit einigen Jahren aufrecht. Auch diese Genehmigung ist befristet und muss jährlich neu beantragt werden.

 

Die geplante Baumaßnahme wird in sechs Vergaben aufgeteilt:

 

Vergaben

Beschreibung

Bauausführung

1

Erdbau, Teilfläche 1 u. 2

05/2018-01/2019

2

Flächenbefestigung, Teilfläche 1 u. 2

08/2018-07/2019

3

E-Versorgung, Teilfläche 1 u, 2

01/2019-09/2019

4

Erdbau, Teilfläche 3

10/2019-06/2020

5

Flächenbefestigung, Teilfläche 3

04/2020-10/2020

6

E-Versorgung, Teilfläche 3

04/2020-10/2020

 

 

 

Kosten

 

Entsprechend der Kostenberechnung vom 19.07.2017 betragen die Baukosten für den 2. BA incl. der Planungshonorare 39.200.000 EUR netto. Die Mittel sind im investiven Teil des Produkthaushalts unter dem Produktsachkonto 552001 531.7852000 - Wasser und Hafen, Flächenausbau 2. BA geordnet bzw. für die Jahre 2018 bis 2020 angemeldet.

 

Im Jahr 2016 wurden bereits 200.000 EUR für die Planung ausgegeben, in 2017 stehen insgesamt 4.400.000 EUR zur Verfügung und sind freigegeben. Für das Jahr 2018 sind weitere 2.200.000 EUR im Haushalt angemeldet. Für die Jahre 2019 und 2020 sind 21.800.000 EUR bzw. 10.600.000 EUR in der mittelfristigen Finanzplanung angemeldet. Um die Aufträge Anfang 2018 vergeben zu können, ist für das Jahr 2018 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 17.000.000 EUR zu Lasten 2019 im Haushalt angemeldet.

 

Die HL hat beim Land Schleswig-Holstein einen Förderantrag im GRW-Förderprogramm für diese Maßnahme eingereicht. Es ist vorabgestimmt, dass eine Gesamt-Förderquote von 75% auf die förderfähigen Kosten erreicht werden soll. Die Förderung würde sich dann auf rd. 28.575.000 EUR belaufen, wobei noch nicht feststeht, in welchen Jahren die Auszahlung erfolgen wird. Die fachtechnische Prüfung läuft derzeit. Eine generelle Förderzusage des zuständigen Ministers wird in den nächsten Wochen erwartet. Der Eigenanteil der HL liegt bei einer 75 % Förderung bei rund 10.625.000 EUR. Im Anmeldung zum Haushalt für die Jahre 2018 bis 2020 wurde eine Förderung von 60 % angesetzt, um bei einer ev. geringeren Förderung  nicht eine Finanzierungslücke zu erhalten. In diesem Fall würde der Eigenanteil der HL bei 16.900.000 EUR liegen.

 

Die LHG befürwortet die Umsetzung des 1. Teilabschnitts. Die Bauaufträge sollen vergeben werden, sobald das Vergabeverfahren beendet ist, die Mittel bereitstehen und die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn des Landes vorliegt. Die Refinanzierung der Maßnahme erfolgt nach dem bestehenden Nutzungsvertrag zwischen HL und LHG. Aus den Einnahmen der HL können Zinsen und Tilgung des von der HL aufzunehmenden Kredites bezahlt werden, sodass die Maßnahme für die HL rentierlich ist.

 

 


Anlagen

 

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 - Übersichtslageplan

Anlage 3 - Detaillageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen.xls (8 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Übersichtslageplan (3335 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Detaillageplan (438 KB)