Vorlage - VO/2017/05434  

Betreff: Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck:
B-Plan 05.42.00 ? Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Gutzeit, Dorothee
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
20.11.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Plan Benennung Juistweg

Beschlussvorschlag

Im Stadtteil St. Lorenz-Nord, Gemarkung Vorwerk, wird die geplante Erschließungsstraße im Rahmen des B-Planes 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße gemäß Anlage 1 wie folgt benannt:

 

Juistweg:für die von der Triftstraße nach Westen abgehende Planstraße A inkl. Wendeanlage

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betrof-fenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Der am 18.10.2017 in Kraft getretende Bebauungsplan B-Plan 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – hat zum Anlass, die westlich der Triftstraße zwischen und hinter den Häusern 15 und 23 gelegene Freifläche städtebaulich zu ordnen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen zu schaffen.

 

Die äußere Erschließung des B-Plangebietes erfolgt über die Triftstraße, die den direkten Anschluss an die Landesstraße 309 (Schwartauer Allee/Schwartauer Landstraße) und somit das überörtliche Verkehrsnetz herstellt.

 

Im Rahmen des B-Planes ist eine von der Triftstraße nach Westen abgehende Planstraße A mit Wendeanlage geplant, die als Zuwegung zu der geplanten Wohnbebauung dienen soll. Diese zukünftig öffentliche Verkehrsfläche ist im B-Plan als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung/Bereich mit verkehrsberuhigten Maßnahmen“ festgesetzt.

Sie soll eigenständig benannt werden, da eine Zuordnung zur Triftstraße wegen der Vielzahl der erforderlichen Hausnummernzusätze nur erschwert möglich ist.

 

Da die Planstraße A im südlichen Umfeld der nach den Nordseeinseln Borkum, Norderney, Scharhörn, Pellworm, Helgoland, Langeneß und Sylt benannten Straßen liegt, bietet es sich an, diese Motivgruppe weiter zu führen.

 

So schlägt der Bereich Stadtgrün und Verkehr vor, der Planstraße A gemäß Anlage 1 den Straßennamen Juistweg1) zu geben.

 

 

1) Erläuterung aus: Wikipedia

Die Nordseeinsel Juist ist eine der ostfriesischen Inseln im niedersächsischen Wattenmeer, sie liegt zwischen Borkum und Norderney. Die Insel hat eine Länge von 17 Kilometern, sie ist damit die längste der ostfriesischen Inseln.

 


Anlagen

Anlage 1 – Plan zur Benennung: Auszug aus dem B-Plan 05.42.00

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Plan Benennung Juistweg (2383 KB)