Vorlage - VO/2017/05243
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Beschlussvorschlag
Im Rahmen des Berichtes VO/2017/05022 wurde der Bauausschuss in Kenntnis gesetzt, dass die „Kooperation an der Fehmarnbeltachse“ sich als „Wirtschaftsband A1“ neu aufstellen wird. In diesem zweiten Bericht wird nun Näheres über die Art der Zusammenarbeit dargestellt. Auf Bitten der Politik wurde auch der Wirtschaftsausschuss einbezogen.
Begründung
Im Zuge des Baus einer festen Fehmarnbeltquerung wurde im Jahr 2010 für die Kreise Her-zogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg und Stormarn sowie die Hansestadt Lübeck ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) erstellt. In diesem REK wurden Chancen und Risiken des Baus der festen Fehmarnbelt-Querung betrachtet mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Chancen einer solchen festen Querung für die gesamte Region nutzbar zu machen.
Zur Umsetzung der im REK definierten Handlungsfelder wurde im Jahr 2011 ein Regional-management „Fehmarnbelt-Querung“ eingesetzt. Zwischenzeitlich haben sich die Rah-menbedingungen für die Kooperation an der Entwicklungsachse A1 verändert (insb. die Förderbedingungen). Daher haben die Kooperationspartner beschlossen, die Kooperation in der bisherigen Form nicht fortzuführen, sondern die Kooperation insgesamt neu aufzustellen und an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Der Fokus des neuen Regionalmanagements wird auf die Gestaltung der gesamten wirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven der Achse sowie der Teilräume gerichtet sein. Die Federführung für das neue Regionalmanagement wird bei der IHK zu Lübeck liegen.
Gemeinsam mit den Gutachtern des Unternehmens „DSN – Connecting Knowledge“ aus Kiel wurden in zwei Workshops die möglichen Schwerpunkte, Ziele und erste Projektideen her-ausgearbeitet. Dabei wurde darauf geachtet, dass mit der neu aufgestellten Kooperation ein Mehrwert für die Region geschaffen wird und eine Positionierung des Kooperationsraums innerhalb der Metropolregion Hamburg erfolgt. Die Arbeitsergebnisse können Sie zusammengefasst dem beigefügten Kurzkonzept entnehmen. Die konkreten Inhalte des Projektes werden von den Gutachtern in einer regionalwirtschaftlichen Analyse (bis Mitte September) zusammengeführt und bis zur finalen Antragstellung Anfang Oktober 2017 mit allen Projekt-partnern weiter abgestimmt. Bis dahin haben alle Beteiligten die Möglichkeit, sich mit Ihren Themen und weiteren Projektideen in die Neuaufstellung des Regionalmanagements einzubringen.
Das Land Schleswig-Holstein hat angekündigt, das Regionalmanagement für die Jahre 2018 bis 2020 mit einer Förderquote von 75% und einem maximalen Förderbetrag von 200.000 Euro zu unterstützen. Darüber hinaus wurde die Bereitschaft signalisiert, den Kooperationsraum ab 2021 mit einem Regionalbudget auszustatten, falls das Regionalmanagement erfolgreich implementiert und weiter fortgeführt wird. Der verbleibende Eigenanteil für das Projekt soll auf die regionalen Projektpartner verteilt werden. Den detaillierten Finanzierungsvorschlag können Sie dem beigefügten Kurzkonzept entnehmen.
Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt, sich an dem Projekt mit dem erforderlichen Anteil von rd. 5.000 € pro Jahr zu beteiligen.
Anlagen
Kurzkonzept Neuausrichtung Wirtschaftsband A1
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1 | öffentlich | Neuausrichtung_Wirtschaftsband_A1-Kurzkonzept_2017-08-21 (752 KB) |