Vorlage - VO/2017/05111
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Einsetzung eines Behindertenbeirates gemäß § 47d der Gemeindeordnung umzusetzen. Die Einsetzung des Behindertenbeirates soll zum 01.01.2018 erfolgen. Die Richtlinien der Hansestadt Lübeck für die Beauftragte / den Beauftragten für Menschen mit Behinderung (Stand 21.05.2015) sind entsprechend anzupassen. Die Anzahl der Mitglieder im zukünftigen Behindertenbeirat soll bei acht Personen bleiben. §15 des Gleichstellungsgesetzes findet Berücksichtigung, der Beirat ist paritätisch zu besetzen
Begründung
Mit dem einstimmigen Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom 30.09.2010 wurden die Richtlinien der Hansestadt Lübeck für die Beauftragte / den Beauftragten für Menschen mit Behinderung und damit die Einsetzung des Behindertenrates beschlossen. Der hier vorliegende Antrag soll den Behindertenrat als Beirat gem. §47d der Gemeindeordnung in der Hansestadt Lübeck institutionalisieren und die formalen Rechte gem. der Gemeindeordnung zugestehen.
In der Projektgruppe behinderter Mitbürger der Hansestadt Lübeck und in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des jetzigen Behindertenrats, wurde wiederholt die Forderung aufgestellt den Behindertenrat auch formal als Behindertenbeirat einzusetzen.
Es ist nicht wirklich nachvollziehbar, wenn ein Behindertenrat in der Hansestadt Lübeck gewollt ist, diesen nicht auch gemäß der Gemeindeordnung einzusetzen. Dieser Antrag ist daher folgerichtig und stellt ein klares politisches Bekenntnis zur wichtigen Interessensvertretung für Menschen mit Behinderung durch die Arbeit des Behindertenrates in der Hansestadt Lübeck dar.
Anlagen