Vorlage - VO/2017/05068
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Beschlussvorschlag
1. Lübeck verzichtet ab sofort auf allen kommunalen Flächen, auf Kultur- sowie Nicht-Kulturland, auf den Einsatz von Pestiziden. Im Einzugsbereich von Gewässern wird ebenfalls auf Pestizideinsatz verzichtet, um einen Eintrag in die Gewässer zu vermeiden. Alternativ kommen nur die im Biolandbau zugelassenen und verwendeten Mittel zum Einsatz.
2. Private Dienstleistungsunternehmen und städtische Unternehmen und Beteiligungen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten oder diese besitzen, werden seitens der Verwaltung vertraglich zum Pestizidverzicht verpflichtet.
3. Die Stadt informiert öffentlich über den Verzicht auf Pestizide und hierzu bestehender Alternativen. Auch Besitzerinnen und Besitzer von Privatgrundstücken und Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sollen zum Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden motiviert werden. Im Generalpachtvertrag der Hansestadt mit den Kleingärtnern wird der Verzicht auf Pestizide zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgeschrieben.
Begründung
Anlagen