Vorlage - VO/2017/05047  

Betreff: BfL: Anleger in Schlutup für Fahrgastschiffe
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der BfL Fraktion Bearbeiter/-in: Stadthaus-Panissie, Astrid
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.06.2017 
31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird um eine Voruntersuchung zur Schaffung einer Anlegebrücke in Lübeck-Schlutup für den Linien- und Zielverkehr der Fahrgastschifffahrt zwischen Lübeck und Travemünde gebeten und zu berichten, welche technischen Erfordernisse und finanziellen Aufwendungen dafür notwendig sind. Der Bericht möge der Bürgerschaft zur Novembersitzung 2017 vorgelegt werden.

 


Begründung

Schlutup hat eine geschichtsträchtige Vergangenheit mit vielen Zeitzeugen vom Mittelalter bis in die jüngere Vergangenheit, wie z.B. Häuser und Anlagen der ehemaligen Fischverarbeitung, Industrieanlagen und einem viel beachteten Grenzmuseum. Hinzu kommt die idyllische Lage mit einem historischen Ortskern. Für den Tourismus in Lübeck und Travemünde wäre die Besichtigung Schlutups eine zusätzliche Attraktion, vor allem, wenn der Ort wasserseitig erreichbar wäre. Die Schlutuper Runde (eine Vereinigung aus ca. 20 Schlutuper Vereinen und Institutionen) möchte gerne den Ort touristisch beleben und strebt nach einer Anlegemöglichkeit für Fahrgastschiffe. Vorgespräche mit der LPA haben zu einer favorisierten Stelle für die Errichtung einer Brücke, bzw. Pontons geführt.

 

Die Begründung der LPA ist nachvollziehbar, dass sich die Hansestadt Lübeck nicht finanziell am Bau beteiligen wird. Erhoffte Synergieeffekte bei der Erneuerung der Fischereihafenbrücke sind nicht gegeben. Der „Gemeinnützige Verein Schlutup“ will sich federführend um eine privat finanzierte Anlegestelle kümmern. Die LPA wird ersucht, Voruntersuchungen zu tätigen, um die erforderlichen Daten und Richtwerte zu erstellen, wie optimaler Standpunkt, notwendige Größe, Platzbedarf im Vorland, geschätzter Kostenrahmen, usw. Dieses sollte für beide Alternativen Brücke oder Ponton erfolgen. Zu prüfen sind auch Synergieeffekte bei der landseitigen Gestaltung für den von der LPA geplanten Yachthafen. Zu prüfen ist auch ob und in welcher Höhe staatliche Fördergelder für das Projekt zu erzielen sind.

 


Anlagen

 

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Unterschrift

Marcel Niewöhner