Vorlage - VO/2017/04992  

Betreff: Fahrradfreundliches Lübeck
Überweisung aus der Bürgerschaft - Sitzung vom 18.05.2017
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VO/2017/04937)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
19.06.2017 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
03.07.2017 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
03.09.2018 
3. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
05.11.2018 
5. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
19.11.2018 
6. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt

Begründung

Zur Entscheidung für die Sitzung des Bauausschusses am 19.06.2017

 

Sitzung der Bürgerschaft am 18. Mai 2017

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.15.1 mit VO/2017/04937 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ einstimmig an den Bauausschuss überwiesen:

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

 

Fahrradfreundliches Lübeck

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Förderung des Radverkehrs in Lübeck folgende Punkte umzusetzen:

  1. Bei der Haushaltsaufstellung wird ab dem Jahr 2018 für fünf Jahre ein fester Betrag von jeweils mindestens 2 Millionen Euro für Investitionen in den Radverkehr eingestellt.
  2. Damit die eingestellten Investitionsmittel auch sachgerecht verwendet werden, wird der Bauverwaltung einer vollen Planstelle (zusätzlich zum Amt des Fahrradbeauftragten) die ausschließliche Aufgabe übertragen, bauliche Radverkehrsmaßnahmen umzusetzen.
  3. Bei allen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen sind die Planungsrichtlinien des Bundes (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA 2010) zwingend zu berücksichtigen. Dies betrifft etwa die Breiten von Radwegen und den verwendeten Belag.
  4. Bei Baustellen und Brückeninstandhaltungsmaßnahmen ist der Fahrradverkehr dem Kfz-Verkehr gleichzustellen. Das heißt: Bei Sperrungen werden Umleitungsempfehlungen ausgeschildert. Wenn der Kfz-Verkehr einen Straßenteil trotz einer Baustelle benutzen darf, muss dies auch dem Radverkehr ermöglicht werden. Hierauf hat die Stadt bei Verträgen mit Bauunternehmen hinzuwirken.
  5. Die Grünphasen für Radfahrer und Kfz-Verkehr sollten in Kreuzungsbereichen zeitlich gleichlaufen. Das bedeutet, dass bei getrennten Radwegen eigene Ampeln für Radfahrer aufgestellt werden.
  6. Zur Sicherung des Radverkehrs auf dem Lindenteller prüft die Stadtverwaltung die Aufbringung einer optischen Markierung, insbesondere eines roten Fahrbahnbelags. Zur Entlastung ist zudem der Bau der Stadtgrabenbrücke zu planen.
  7. Der Bau eines Radschnellwegs von Bad Schwartau über die Innenstadt zur Universität wird geplant und Finanzierungsmittel mit der Haushaltsaufstellung 2018 in die Mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Ein Baustart soll spätestens im Jahr 2019 erfolgen.
  8. Die Fahrradstraße von St.-Annen-Straße bis Burgtor wird vom Autoverkehr befreit (gesichert durch versenkbare Poller) und dortiges Kopfsteinpflaster vollständig abgeschliffen.