Einleitung
Im Bereich Schule und Sport haben sich nach Beschlussfassung über den Haushalt 2017 3 Maßnahmen herauskristallisiert, deren zusätzliche Durchführung im laufenden Kalenderjahr sinnvoll ist. Dabei hat der Bereich die seit diesem Jahr grundsätzlich veränderten Rahmenbedingungen des Bereichs Haushalt und Steuerung zum Kassenwirksamkeitsprinzip zur Kenntnis genommen. Dies bedeutet, dass nur noch solche Beträge in den Investitionsplan eines Jahres eingestellt werden sollen, die auch in dem jeweiligen Planjahr umgesetzt werden können. Zur Sicherung der Maßnahmendurchführung bei mehrjährigen Maßnahmen sollen dann entsprechende Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt werden.
Sportförderung
In den Haushaltsberatungen aber auch immer wieder im Ausschuss für Schule und Sport hat der Bereich Schule und Sport dargestellt, dass die bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um den Förderbedarf der Vereine im investiven Bereich abzudecken. Mit der Bereitstellung des Betrages gelingt es, den bestehenden Rückstau aus Vorjahren aufzulösen. Gleichwohl strebt der Bereich Schule und Sport eine dauerhafte Mittelaufstockung auf 200.000 € je Jahr an und wird dies auch entsprechend zum Haushalt 2018ff anmelden.
Die zur Deckung angebotenen Mittel aus der Fachraumsanierung am Johanneum gefährden die Realisierung dieser Maßnahme nicht. Kassenwirksam sollen und können die hochbaulichen Maßnahmen in 2017 umgesetzt werden. Zur Sicherstellung der Ausstattung in 2018 ist die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung für die Fachraumsanierung erforderlich.
Naturwissenschaftlicher Fachraum Ernestinenschule
Im Haushaltsplan 2017 ist ein Fachraum an der Ernestinenschule enthalten. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass Synergien erreichbar sind, wenn 2 Fachräume gleichzeitig saniert werden. Der Bereich Schule und Sport hat immer wieder in seinen Haushaltsanmeldungen dargelegt, dass ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht.
Um dieses Ziel zu realisieren ist beabsichtigt, die Sanierung der Fachräume so zu planen, dass kassenwirksam die hochbaulich erforderlichen Maßnahmen in 2017 größtenteils umgesetzt werden und die Ausstattung sich im Jahr 2018 anschließt.
Zur Sicherstellung der Ausstattung in 2018 ist die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung für beide naturwissenschaftlichen Fachräume an der Ernestinenschule erforderlich.
Ein attraktives Angebot vorhalten bedeutet auch, Lübecker Eltern davon abzuhalten, ihr Kind außerhalb Lübecks einzuschulen. Dies wiederum erspart Haushaltsmittel für die ansonsten zu zahlenden Schulkostenbeiträge. Darüber hinaus werden die Beeinträchtigungen des schulischen Alltags durch die gleichzeitige Ausführung der Arbeiten minimiert.
Naturwissenschaftlicher Fachraum Julius-Leber-Schule
An der Julius-Leber-Schule ist noch ein Fachraum zu sanieren. Der Bereich Schule und Sport hat immer wieder in seinen Haushaltsanmeldungen dargelegt, dass ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Mit dieser Maßnahme wird der Fachraumsanierungsbedarf an dieser Schule abgeschlossen.
Die zur Deckung angebotenen Mittel aus der Fachraumsanierung am Johanneum gefährden die Realisierung dieser Maßnahme nicht. Kassenwirksam sollen und können die hochbaulichen Maßnahmen in 2017 umgesetzt werden. Zur Sicherstellung der Ausstattung beider Fachräume in 2018 ist die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung erforderlich.
Mit der Bereitstellung der Haushaltsmittel für diese Maßnahme und deren Umsetzung steht an dieser Schule ein attraktives Angebot zur Verfügung.
Ein attraktives Angebot vorhalten bedeutet auch, Lübecker Eltern davon abzuhalten, ihr Kind außerhalb Lübecks einzuschulen. Dies wiederum erspart Haushaltsmittel für die ansonsten zu zahlenden Schulkostenbeiträge..