Vorlage - VO/2017/04923  

Betreff: Änderung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jürgensen, Klaus-Peter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
01.06.2017 
31. Sitzung des Jugendhilfeausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
13.06.2017 
63. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.06.2017 
31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
ÄNDERUNG Elternbeitragssatzung Kindertagespflege ab 01-08-2017
Synopse Elternbeitragssatzung
Finanzielle Auswirkungen
Kostendeckungsgrad
Stellungnahme Frauenbüro

Beschlussvorschlag

Die Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege in Lübeck in der Fassung von Mai 2017 (Anlage 1) wird beschlossen. Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.08.2017 in Kraft.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung - Zustimmung

1.160 – Frauenbüro – nicht zustimmend, Stellungnahme s. Anlage 5

1.300 – Recht – keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

 

Begründung:

 

An Verwaltungssatzungen ist eine Beteiligung von Kindern und

Jugendlichen nicht vorgesehen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig hinsichtlich der Festsetzung von Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 1 SGB VIII

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 2)

 


Begründung

Die von der Hansestadt Lübeck erhobenen Beiträge für die Kindertagesbetreuung sollen die Eltern  unabhängig von der Betreuungsform Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in gleicher Höhe belasten. Mit der Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege erfolgt eine Angleichung an die durch Bürgerschaftsbeschluss vom 24.11.2016 festgesetzten Kita-Entgelte für städt. Kindertageseinrichtungen.

 

Die Förderung von Kindertagespflegepersonen soll eine betreuungsfreie Zeit, angelehnt an den Erholungsurlaub von ArbeitnehmerInnen, umfassen. Daher wurde mit der Neufassung der Richtlinie für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck (Bürgerschaftsbeschluss vom 28.01.2016) die betreuungsfreie Zeit von 24 Werktage auf 30 Werktage kalenderjährlich angehoben. Diese Änderung ist in § 5 Abs. 4 der Elternbeitragssatzung nachzuholen.

 

Der Kostendeckungsgrad im Produkt 361003 – Kindertagespflege – ist in Anlage 4 dargestellt.

 


Anlagen

  1. Änderungssatzung zur Elternbeitragssatzung der Hansestadt Lübeck
  2. Synopse zur Elternbeitragssatzung
  3. Finanzielle Auswirkungen
  4. Kostendeckungsgrad
  5. Stellungnahme des Frauenbüros

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ÄNDERUNG Elternbeitragssatzung Kindertagespflege ab 01-08-2017 (9 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Synopse Elternbeitragssatzung (8 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Finanzielle Auswirkungen (6 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Kostendeckungsgrad (36 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Stellungnahme Frauenbüro (151 KB)