Vorlage - VO/2017/04915  

Betreff: Entschuldungsfonds der Possehl-Stiftung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Gorziza, Karin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
13.06.2017 
63. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 30.000,-- Euro wird angenommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

2.500 Soziale Sicherung - Schuldnerberatung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Ist nicht erfolgt, da der Personenkreis von der Maßnahme nicht unmittelbar betroffen ist.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein, durchlaufende Mittel, die keine Auswirkungen auf den Haushalt haben.

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Im Jahr 2011 wurde durch Initiative der Possehl-Stiftung ein Entschuldungsfonds eingerichtet. Die Schuldnerberatung der Hansestadt Lübeck kann entsprechend des abgestimmten Konzeptes in eigenem Ermessen verfügen. Die Gelder dienen zur Entschuldung der Ratsuchenden. Seither wurden jährlich Aufstockungsanträge in Höhe von 30.000,-- Euro gestellt und von der Possehl-Stiftung bewilligt.

 

 

 

 

 

 

Mit der Spende über 30.000,-- Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 406.125,36 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 30.000,-- Euro zuständig.

 


Anlagen

keine