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Vorlage - VO/2017/04808  

Betreff: SPD: Dringlichkeitsantrag
Zulassungsstelle und Stadtteilbüros: Kurzfristige Termine ermöglichen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert sicherzustellen, dass

 

  • auch weiterhin eine direkte Terminvergabe im Rahmen der Servicezeiten möglich ist,

 

  • der Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter- Personalschlüssel gem. Organisations- und Stellenplan der HL in diesen Bereichen immer zu 100% erfüllt wird. Ggf. ist die Personalbemessung zu überarbeiten und anzupassen.

 

weiterhin bitten wir um Prüfung,

 

  • ab wann eine gegenseitige Vertretungsregelung zw. den einzelnen Servicebüros (Stadtteilbüros und Zulassungsstelle) möglich ist, um "Spitzenzeiten" gegenseitig abfedern zu können.

 


Begründung

Während der Sitzung des Ausschusses Umwelt/Sicherheit und Ordnung am 21. März 2017

wurde dem Ausschuss durch Herrn Senator Hinsen mitgeteilt, dass ab dem 01.05.2017  eine

Terminvereinbarung für die o.a. Servicebüros für Bürger nur noch online oder telefonisch

möglich sein soll.

 

Die Dienstleistung der Verwaltung in der Zulassungsstelle und den Stadtteilbüros entspricht

nicht den Anforderungen einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Unzumutbare Wartezeiten bei

einer Terminvergabe führen zu Spannungen zwischen Bürgern und den Mitarbeitern, welche

unbedingt vermieden werden müssen. Die Verlautbarungen des Senators "Lübecker Bürger

seien verwöhnt und in anderen Städten gebe es auch nur eine Online-Terminvergabe" stellt

keine schlüssige Argumentation dar.

 

Seit Schließung der diversen Stadtteilbüros wurden umfangreiche Anstrengungen

unternommen um mit der nun zentralisierten Zulassungsstelle und den beiden verbliebenen

Stadtteilbüros den Anforderungen der Bürger gerecht zu werden.

 

 

 

Es muss festgestellt werden, dass bisher die prognostizierten Organisationsverbesserungen

nicht gegriffen haben. Selbst die lobenswerten Anstrengungen der Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter konnten nicht zu einer spürbaren Entspannung beitragen bzw. die durchgeführte

Verwaltungsreform rechtfertigen. Wenn bis zu 40% (!) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in

Einzelbereichen fehlen, überrascht es nicht, das keine zügige Terminvereinbarung erfolgen

kann,  dadurch lange Wartezeiten entstehen und die im Dienst befindlichen Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter überproportional belastet werden. Eine erhöhte Fluktuation ist die Folge, die

die Arbeit weiter erschwert.

 


Anlagen