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Vorlage - VO/2017/04713  

Betreff: Änderung der Öffnungszeiten und der Bedingungen zur Öffnung der Eric-Warburg-Brücke (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
20.03.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.03.2017 
60. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bedingungen für die Öffnungszeiten der Eric-Warburg-Brücke werden wie folgt festgelegt:

  • Die Berufsschifffahrt mit Ausnahme der Fahrgastschiffe im Liniendienst hat Vorrang vor dem Straßenverkehr. Sie erhält jederzeit eine Öffnung, wenn sie sich mit einem Vorlauf von zwei Stunden anmeldet.
  • Fahrgastschiffe im Liniendienst, die aufgrund ihrer Bauhöhe eine Öffnung der Eric-Warburg-Brücke erfordern, haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten. Fahrgastschiffe, die bereits einen Liniendienst anbieten, haben Bestandsschutz.
  • Schiffe, die nicht gewerblich betrieben werden, wie z.B. die Traditionssegler des Museumshafens zu Lübeck e.V., das Feuerschiff oder Lisa von Lübeck haben sich an die festgelegten Öffnungszeiten für die Freizeitschifffahrt zu halten.
  • Für die Freizeitschifffahrt werden Optionen für folgende Öffnungen angeboten.

-           In den Sommermonate (vom 01.04. – 31.10.) bestehen vier Optionen je Tag:
morgens, mittags, nachmittags und abends,

-           In den Wintermonate (vom 01.11. – 31.03.) bestehen zwei Optionen je Tag:
morgens und nachmittags nach telefonischer Anmeldung zwei Stunden vor der gewünschten Öffnung beim Brückenwärter.

-           Die genauen Zeiten werden vom Baulastträger in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Wasser- und Schifffahrtsamt und dem Hafenamt festgelegt und über das Wasser- und Schifffahrtsamt der Schifffahrt mitgeteilt.

  • Besondere maritime Veranstaltungen, wie z.B. ein Koggentreffen, können einen Sonderstatus erlangen. Hierfür sind gesonderte Öffnungen bei dem Baulastträger zu beantragen und unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde genehmigen zu lassen.

 

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

Ergebnis:

 

Bereich 1.300 - Recht

Bereich 5.660.1-3 - Straßenverkehrsbehörde

Bereich 5.691.4 - Hafenamt

Wasser- und Schifffahrtsamt

Zustimmung, keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Für Kinder und Jugendliche ist das Verfahren nicht von Relevanz.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

X

Freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Seit dem Frühjahr 2008 ist die Eric-Warburg-Brücke dem öffentlichen Verkehr übergeben und befindet sich im ständigen Betrieb. Hierzu wurden mit Beschlüssen der Bürgerschaft vom 29.03.2007 und 25.06.2009 Regelungen der Öffnungszeiten verabschiedet.

Aufgrund erheblich gestiegener Schifffahrtsbewegungen auf der Trave, verursacht durch ein Fahrgastschiff, das seit Mai 2015 einen regelmäßigen Liniendienst zwischen Travemünde und Lübeck anbietet, stieg die Anzahl der täglichen Öffnungen in den Sommermonaten von durchschnittlich 3,3 auf 6,4 Öffnungen je Tag. Da der Straßenverkehr auf dem Nordtangentenzug auf ca. 30.000 Fahrzeuge am Tag angewachsen ist, hat jede Öffnung, vor allem in den Spitzenstunden zwischen 7:00 – 8:00 Uhr (2477 Kfz) bzw. 15:00 – 16:00 Uhr (2262 Kfz) erhebliche Auswirkungen, die sich in Staus bis zur Lohmühle zeigen.

Somit zeigt sich ein Bedarf für die Neuregelung der Bedingungen zum Öffnen der Eric-Warburg-Brücke, vor allem hinsichtlich regelmäßiger und häufiger Anforderungen aufgrund von Schifffahrten im Liniendienst.

 

 

Diese Vorlage enthält zwei Änderungen gegenüber dem bestehenden Bürgerschaftsbeschluss vom 25.06.2009:

  • Fahrgastschiffe im Liniendienst (mit entsprechender Bauhöhe), die zwar zu den Berufsschiffen zu zählen sind, die aber aufgrund ihres regelmäßigen Fahrplans zu erheblich häufigeren Öffnungen der Eric-Warburg-Brücke führen, werden dazu verpflichtet, sich an die Regelöffnungszeiten zu halten. Dieser Beschluss ist aufgrund der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck und der Hansestadt Lübeck vom 05./17.12.2008 möglich, hier heißt es unter § 8 Abs. 1:

 

„Den Belangen der Schifffahrt wird durch Brückenöffnungen angemessen Rechnung getragen. Die Durchfahrt richtet sich nach den Vorschriften der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) in der jeweils gültigen Fassung. Die Öffnung der Brücke erfolgt auf Anforderung.

Der Hansestadt Lübeck bleibt vorbehalten, unter Berücksichtigung der Belange der Schifffahrt feste Öffnungszeiten für die Nordtangentenbrücke im Einvernehmen mit der WSV festzulegen. Sollten sich die Belange der Schifffahrt ändern, ist die WSV berechtigt, eine Anpassung der Öffnungszeiten zu erwirken.“

 

Als neu zu definierende Belange sind eindeutig die Veränderungen und Zunahmen der Fahrgastschifffahrt zu nennen. Denn obwohl diese zur Berufsschifffahrt zählen, wird hier durch den regelmäßigen Fahrgastschifffahrtsverkehr ein neuer Regelungstatbestand geschaffen, der diese Ausnahme zulässt.

Schiffe mit einer geringeren Bauhöhe, die unterhalb der Brücke in der Haupt- oder Nebenschifffahrtsöffnung passieren können, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Des Weiteren haben Schiffe, die bereits einen Liniendienst auf dieser Strecke anbieten, Bestandsschutz. Dieser bezieht sich aber nur auf das konkrete Schiff und den bestehenden Fahrplan. Bestandsschutz genießt derzeit die „MS Hanse“ der Böttcherreederei, von dort wurde der Hansestadt Lübeck eine Änderung der Bauhöhe zugesagt, so dass zu erwarten ist, dass das Schiff zukünftig bis zu bestimmten Hochwasserständen weitgehend unter der geschlossenen Brücke passieren kann.

Die Formulierung des Beschlusses ist trotzdem erforderlich, um künftig mögliche weitere Schifffahrtslinien zu lenken.

 

  • Aufgrund der stetigen Veränderung der Belange der Schifffahrt besteht ein erhöhtes Interesse, zeitnah durch den „kurzen Abstimmungsweg“ zwischen der Hansestadt Lübeck und dem WSA auf diese einzuwirken. Deswegen werden keine Öffnungszeiten mehr in einem Bürgerschaftsbeschluss festgelegt. Dadurch ist die Verwaltung in der Lage, leichter Anpassungen an neue Gegebenheiten durchzuführen. Eine einseitige Bevorteilung ist dadurch nicht möglich, da sowohl Straßenverkehrsbehörde als auch das Wasser- und Schifffahrtsamt und die Hafenbehörde zu beteiligen sind.

Es ist geplant, ggf. die festen Öffnungszeiten am Mittag und am Nachmittag um eine halbe Stunde an den Fahrplan der „MS Hanse“ anzupassen (von derzeit 9:30, 12:00, 17:30 und 19:30 auf 9:30, 12:30, 17:00 und 19:30 Uhr).

 

Die anderen Regeln (Berufsschifffahrt und Traditionssegler) werden nicht geändert, sie haben sich in der Vergangenheit bewährt.

 

 


Anlagen

Keine.