Vorlage - VO/2017/04709  

Betreff: Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung -Leitlinien für die Diskussion in den Regionalkonferenzen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Borchardt, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Kenntnisnahme
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
16.03.2017 
23. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013-2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 30.06.2016 sind die Verwaltungsvorschläge zur Schulentwicklung, vor Beginn der Regionalkonferenzen dem Schul- und Sportausschuss zu berichten.

 

 


Begründung

Die Bürgerschaft hat am 30.06.2016 beschlossen, dass das neue Gutachten zur Schulentwicklungsplanung in den Sozialräumen der Hansestadt Lübeck vorgestellt wird. Der auf dieser Grundlage erarbeitete Verwaltungsvorschlag - damit auch die folgenden Leitlinien - sind dem Schul- und Sportausschuss vor Beginn der Regionalkonferenzen vorzulegen.

Zu den Regionalkonferenzen werden die jeweils betroffenen Schulleitungen, Elternbeiräte, Schülervertretungen und die Schulaufsichten eingeladen. Dort wird zunächst die gesamtstädtische Situation und dann die des jeweiligen Sozialraumes vorgestellt, bevor eine gemeinsame Diskussion erfolgen soll.

Der Gutachter hat zwischenzeitlich seine Daten noch einmal aktualisiert und ebenso den aktuellen Städtebau mit den mittel- bis langfristig geplanten neuen Wohneinheiten eingearbeitet. Er prognostiziert zusätzlich zu den bereits absehbar steigenden Bevölkerungs- und Geburtenzahlen für die Zukunft eine weitaus deutlicher steigende Bevölkerungsentwicklung, sodass Maßnahmen zur bedarfsgerechten Schulentwicklung notwendig werden.

In der Senatssitzung am 11.01.2017 hat der Gutachter seine Präsentation mit folgenden Kernpunkten zusammengefasst:

 

  1. Überprüfung der Grundschulsituation

 

Der Gutachter empfiehlt als Kernaufgabe der Stadt die Schaffung von 1 bis eher 2 neuen Grundschulen aufgrund der steigenden SchülerInnen-Zahlen und der Schaffung neuer Wohneinheiten.

 

 

  1. Anpassungsmaßnahmen bei den Förderzentren Lernen

 

Der Gutachter empfiehlt, dass die beiden Förderzentren Lernen stadtmittig zusammenwachsen sollten, zu einem Förderzentrum.

 

Dies stellt eine Möglichkeit dar, die derzeit weder von den Schulen noch der Schulaufsicht mitgetragen wird, mit der Begründung, dass ein einziges Förderzentrum nicht die große Anzahl an integrativ beschulten (Förder-)SchülerInnen organisatorisch bewältigen kann, zumal bei einer organisatorischen Verbindung auch noch Funktionsstellen wegfallen würden.

In der Landeshauptstadt Kiel bestehen bei noch weniger integrativ beschulten SchülerInnen mit Förderbedarf insgesamt 3 Förderzentren, von denen aber nur noch eines einige wenige SchülerInnen vor Ort hat.

In Lübeck werden die SchülerInnen-Zahlen mit Förderbedarf, die vor Ort /dauerhaft gesondert beschult werden ebenso weiter abnehmen, sodass ein Vorhalten mehrerer Gebäude mit gleichen Funktions- wie Klassen- und Fachräumen nach Einschätzung der Fachverwaltung unwirtschaftlich wird. Daher kann auch über ein Zusammenwachsen beider Förderzentren an einem Standort nachgedacht werden, ohne die Schulen miteinander organisatorisch zu einem Förderzentrum verschmelzen zu lassen.

Hier wäre ein stadtmittiger Standort von Vorteil. Zwischenzeitlich stehen hier allerdings keine Schulräume mehr zur Verfügung, sodass derzeit ein Zusammenlegen an einem Standort nur im Gebäude der Astrid-Lindgren-Schule in Moisling möglich wäre. Der Raum würde auch dort ausreichen, allerdings kann die Empfehlung des Gutachters, „stadtmittig“ dieses Zusammenwachsen zu ermöglichen, nicht mehr erfüllt werden.

 

Ergänzend weist der Gutachter darauf hin, dass im Städtevergleich Lübeck eine auffällige Abweichung bei der Anzahl von Kindern mit anerkanntem Förderbedarf aufweist; so wird z.B. in Kiel weniger als der Hälfte der Kinder ein Förderbedarf attestiert wird. Diese vergleichsweise hohe Zahl des in Lübeck gutachterlich festgestellten Förderbedarfs führt zu vermehrten Integrationsklassen mit kleineren SchülerInnen-Zahlen. Daraus resultiert an einer Vielzahl von Schulen ein erhöhter Raumbedarf und dadurch fehlen häufig Räume für den Ganztag. Hier ist gemeinsam mit der Lübecker Schulaufsicht die Gutachtenpraxis in der Hansestadt Lübeck zu prüfen. Als ein Grund wurde von den Schulräten bereits genannt, dass die Stadt Kiel im Gegensatz zu Lübeck keine Gutachten im emotionalen/sozialen Bereich, also bei Verhaltensauffälligkeiten, erstellen.

 

 

  1. Stadtmittiger Schulraum sollte nicht aufgegeben werden.

 

Diese Kernaussage resultiert aus den unter Ziffer 2 ausgeführten Empfehlung. Die in Ziffer 2 dargestellte Umsetzungsvariante (Schwartauer Allee 44) hätte stark nachgefragte Innenstadt-Schulplätze für die SEK I der Emanuel-Geibel-Schule schaffen können, sodass diese Schule 3,5 bis 4-zügig hätte werden und zudem auch DaZ-Klassen hätte aufnehmen können. Auch mit einem Auszug der Berend-Schröder-Schule aus der Innenstadt, dann aber an den Rand von Lübeck, nach Moisling, wäre dieses möglich. Inwiefern eine solche Lösung umsetzbar ist, bleibt abzuwarten.

 

 

  1. Besteht die Notwendigkeit weiterer Gymnasien?

 

Der Gutachter sieht alle Gymnasien in der HL als stabil, auch das Trave-Gymnasium. Aufgrund der Steigerung der SchülerInnen-Zahlen an den Gymnasien trotz Umwandlung von G9 zu G8 und in Anbetracht der insgesamt steigenden SchülerInnen-Zahlen empfiehlt er die Schaffung eines 8., längerfristig eines 9. Gymnasiums. Hier wird insbesondere mit den Gymnasien diskutiert werden müssen, auch darüber, wie evtl. an den bestehenden Gymnasien weitere Kapazitäten geschaffen werden könnten.

 

 

  1. Besteht die Notwendigkeit einer weiteren SEK II an einer
    Gemeinschaftsschule?

 

Laut Aussage des Gutachters erhöht sich der Anmeldedruck auf die Gemeinschaftsschulen mit einer SEK II. Sowohl im Anmeldeverfahren in die SEK I als auch in die SEK II können nicht alle angemeldeten SchülerInnen aufgenommen werden. Hier ist zu prüfen, ob der tatsächlichen Nachfrage der SchülerInnen, die als Erstwunsch eine Gemeinschaftsschule mit Sek II wollen auch mit einem garantierten Platz an den Beruflichen Gymnasien entsprochen werden kann. Es ist beabsichtigt eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit den beruflichen Gymnasien zu schaffen. (Beachte Punkt 7).

 

 

 

 

  1. Prüfung der Situation der Gemeinschaftsschulen ohne SEK II

 

Einzelne Schulen ohne SEK II haben Probleme, in der Anmeldephase ausreichend SchülerInnen zu erhalten. Die Idee, für diese Gemeinschaftsschulen eine gemeinsame Oberstufe zu schaffen, stellte sich durch das Votum des Ministeriums als unrealistisch heraus. Hier ist zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diese Schulen attraktiver zu machen. Auch hier könnte evtl. die in Ziffer 7 dargestellte Maßnahme profilbildend wirken und zukunftsfähig sein.

 

 

  1. Bisher unverbindliche Kooperationen der Gemeinschaftsschulen mit den beruflichen Gymnasien rechtverbindlich gestalten?

 

Angesichts des Risikos, dass aufgrund einer Rechtsverbindlichkeit und einer steigenden Beliebtheit der drei beruflichen Gymnasien  in der Folge eine Zubauverpflichtung von Räumen entsteht, wurden rechtsverbindliche Kooperationen bislang nicht zugelassen.

Nunmehr ist beabsichtigt, durch rechtsverbindliche Kooperationen den Anmeldedruck von den Gemeinschaftsschulen mit SEK II abzumildern.

Der Sorge der beruflichen Gymnasien, ihre Existenz sei gefährdet, wenn weitere gymnasiale Oberstufen an Gemeinschaftsschulen gebildet werden, kann so entgegengewirkt werden.

 

 

  1. DaZ-Situation in der Hansestadt Lübeck

 

In der Hansestadt Lübeck werden derzeit ca. 650 Daz-SchülerInnen im Grundschulbereich und der SEK II in 46 Klassen unterrichtet. Die Klassen finden sich weit verteilt auf möglichst viele Schulen wieder, um eine hohe Konzentration zu vermeiden, dadurch werden die Chancen für die Möglichkeit einer Integration erhöht.

Inwieweit sich daraus weiterer Handlungsbedarf ergibt, ist zu prüfen.

 

 

Aus diesen Kernaussagen  des Gutachters zu den aktuellen Herausforderungen der weiteren Schulentwicklung in Lübeck sind nach fachlicher Einschätzung des Schulträgers - und unter Beachtung der letzten politischen Beschlüsse in diesem Zusammenhang (z.B. Verkauf Gebäude Schwartauer Allee) - folgende „Leitlinien“, für  eine Diskussion der weiteren Schulentwicklungsplanung in den Regionalkonferenzen zu formulieren:

-          Die Grundschulversorgung ist insbesondere vor dem Hintergrund der beschlossenen Baugebiete in den Stadtteilen kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfalls bedarfsgerecht zu ergänzen.

 

-          Kontinuierliche Auswertung der Angebotsauslastung in der

Sekundarstufe I infolge der anwachsenden SchülerInnen-Zahlen im Grundschulbereich

 

-          Ausschöpfung weiterer Anpassungsmaßnahmen bei den Förderzentren Lernen gemeinsam mit der Schulaufsicht und dem Land – sowohl bei den Verfahrensweisen zur Feststellung des Förderbedarf als auch im Hinblick auf eine mögliche Zusammenlegung beider Zentren an einen Standort

 

-          Abschluss von rechtsverbindlichen Kooperationen zwischen den 3 beruflichen Gymnasien und den Gemeinschaftsschulen ohne SEK II zur verlässlichen und profilbildenden Angebotserweiterung im SEK II – Bereich

 

-          Kontinuierliche Überprüfung der Auslastung und des bedarfsgerechten Platzangebots an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen

 

 


Anlagen

Keine