Vorlage - VO/2017/04693
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Beschlussvorschlag
- Wie ist die derzeitige Stellenbesetzung im Team Entgeltertmäßigung Kindertagesbetreuung?
- Wie viele Anträge auf Beitragsermäßigung wurden im Jahr 2016/2017 gestellt?
- Wie lang sind die Wartezeiten in der Spitze und durchschnittlich bis ein Antrag bearbeitet wird?
- Welche Möglichkeiten haben betroffene AntragstellerInnnen die Wartezeiten finanziell zu überbrücken, wenn sie Anspruch auf Entgeltermäßigung haben, jedoch die Beiträge pünktlich (in voller Höhe) leisten müssen?
Begründung
Zu 1.
Im Team Entgeltermäßigung sind alle Stellen besetzt, die Stellenbesetzung stellt sich wie folgt dar:
1 Teamleitung und Bearbeitung Geschwisterermäßigung41 Std. WAZ
Sachbearbeitung Ermäßigung Kita (Kronsforder Allee 2-6)
1 SachbearbeiterIn28 Std. WAZ
1 SachbearbeiterIn25 Std. WAZ
1 SachbearbeiterIn39 Std. WAZ ( davon 10 Std. Tagespflegeerm.)
1 SachbearbeiterIn23,5 Std. WAZ
1 SachbearbeiterIn39 Std. WAZ
Sachbearbeitung Ermäßigung Tagespflege (Dr.-Julius-Leber-Str.)
1 SachbearbeiterIn25 Std. WAZ
1 SachbearbeiterIn20 Std. WAZ
Zu 2.
Es wurden 3.641 Ermäßigungsanträge für Kindertageseinrichtungen gestellt und
452 Ermäßigungsanträge für die Kindertagespflege.
Zu 3.
Unter der Voraussetzung, dass die Eltern alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag einreichen, liegt die Bearbeitungsdauer bei etwa 2 Wochen. Spitzenzeiten treten regelmäßig vor Beginn eines Kita-Jahres auf, dann kann die Bearbeitungsdauer bis zu 6 Wochen betragen..
Aufgrund von längeren Krankheitsausfällen einiger MA und eines Beschäftigungsverbotes mit anschließendem Muterschutz und Elternzeit sowie einer damit verbundenen Stellenausschreibung, kam es in 2016 ab Mai/Juni zu einer längeren Bearbeitungszeit als oben angegeben.
In der Tagespflege führte dies zu größeren Rückständen (bis zu 16 Wochen Wartezeit). Um diese schnellstmöglich abzuarbeiten, wurde eine Kollegin in der Tagespflege mit einem zusätzlichen Stundenanteil zur Unterstützung abgestellt. Die Rückstände konnten bereits auf derzeit 11 Wochen Wartezeit verkürzt werden, das Ziel ist eine vollständige Abarbeitung der Rückstände bis Ende April 2017.
Zu 4.
AntragstellerInnen sollten ihre Anträge so frühzeitig stellen, dass keine Wartezeiten zu überbrücken sind. Die AntragstellerInnen werden regelmäßig darauf hingewiesen, die Anträge so früh wie möglich zu stellen.
Einen Anspruch auf eine vollständige Ermäßigung haben grundsätzlich LeistungsempfängerInnen nach dem ALG II, dem Asylbewerberleistungs¬gesetz und Grundsicherungsleistungen. In allen anderen Fällen erfolgt eine “centgenaue“ Berechnung und es kann im Vorwege nicht grundsätzlich gesagt werden, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Möglichkeiten, die Wartezeit finanziell zu überbrücken, können nur in einem Gespräch mit der Kita geklärt werden.
Anlagen
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