Vorlage - VO/2017/04665
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Begründung
Am 6.2.2017 stellte die GAL in einer Presseerklärung ihren Vorschlag zur Verlängerung der demnächst auslaufenden Erbbaurechte vor. Der Erbbauzins soll 1€/m² betragen. Im Gegenzug, um spekulative Gewinne der ErbpächterInnen zu verhindern, sollen sie ihr Erbbaurecht nicht verkaufen, aber jederzeit an die Hansestadt Lübeck zurückgeben können.
Am Donnerstag, 9.2.17, einen Tag nach dem Antragsschluss für die Bürgerschaftssitzung am 23.2.17, wurde die geplante Einschränkung der Veräußerlichkeit des Erbbaurechts von einem MdBü und dem Bereich Liegenschaften als rechtlich nicht möglich eingestuft. Aufgrund unserer Durchsicht des Gesetzes, einiger Kommentare und eines BGH-Urteils – vor Herausgabe der Presseerklärung – und einer ersten Rechtsauskunft des Rechtsamtes halten wir an unserer Auffassung fest. Da das „Verkaufsverbot“ in unserem Vorschlag substantiell ist, beantragen wir die o.g. Prüfung.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem dargestellten Zeitverlauf.
Die Presseerklärung liegt bei.
Anlagen
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1 | öffentlich | Erbbau Lübeck (48 KB) |