Vorlage - VO/2017/04665  

Betreff: Dringlichkeitsantrag der Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Prüfauftrag zum Erbbaurecht
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.02.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
30.03.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
18.05.2017 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Erbbau Lübeck

Begründung

Am 6.2.2017 stellte die GAL in einer Presseerklärung ihren Vorschlag zur Verlängerung der demnächst auslaufenden Erbbaurechte vor. Der Erbbauzins soll 1€/m² betragen. Im Gegenzug, um spekulative Gewinne der ErbpächterInnen zu verhindern, sollen sie ihr Erbbaurecht nicht verkaufen, aber jederzeit an die Hansestadt Lübeck zurückgeben können. 

Am Donnerstag, 9.2.17, einen Tag nach dem Antragsschluss für die Bürgerschaftssitzung am 23.2.17, wurde die geplante Einschränkung der Veräußerlichkeit des Erbbaurechts von einem MdBü und dem Bereich Liegenschaften als rechtlich nicht möglich eingestuft. Aufgrund unserer Durchsicht des Gesetzes, einiger Kommentare und eines BGH-Urteils – vor Herausgabe der Presseerklärung – und einer ersten  Rechtsauskunft des Rechtsamtes halten wir an unserer Auffassung fest. Da das „Verkaufsverbot“  in unserem Vorschlag substantiell ist, beantragen wir die o.g. Prüfung.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem dargestellten Zeitverlauf.

 

Die Presseerklärung liegt bei.

 


Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Erbbau Lübeck (48 KB)