Vorlage - VO/2017/04572  

Betreff: Durchführung eines Planungswettbewerbs zum Umbau des Buddenbrookhauses sowie Beantragung von Fördermitteln aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in:Dr. Heuer, Caren
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
06.03.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
13.03.2017 
31. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
13.03.2017 
21. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (offen)   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.03.2017 
60. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1.Das in der Anlage angeführte Projekt, der Planungswettbewerb zum Umbau des Buddenbrookhauses, wird von der Bürgerschaft beschlossen.

 

2.Die Bürgerschaft befürwortet die Beantragung von Fördermitteln für den Umbau des Buddenbrookhauses aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Die Kosten für die Planungsleistungen von geschätzt 920 TEURO werden von der Hansestadt Lübeck bis zur GRW-Förderung vorfinanziert. Der kommunale Pflichtanteil wird auf max. 100 TEURO begrenzt und in den Haushalt 2018 eingestellt.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

5.651 Gebäudemanagement

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Weder der Planungswettbewerb noch der Antrag auf Fördermittel berührt die Belange von Kindern und Jugendlichen unmittelbar. Aber schon seit 2015 beteiligt die Kulturstiftung Jugendliche direkt an der Konzeption des neuen Buddenbrookhauses: Das museumspädagogische Programm „Literatur als Ereignis“ integriert SchülerInnen in den kuratorischen Prozess an einer neuen Dauerausstellung. Bis zur Neueröffnung des Hauses zeigen die SchülerInnen ihre Arbeiten in jährlich wechselnden Sonderausstellungen. Eine Zusammenarbeit mit Architekten und Ausstellungsgestaltern ist ausdrücklich gewünscht und integraler Bestandteil des Projekts, das die Commerzbank-Stiftung als Best-Practice-Projekt fördert.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Begründung)

 


Begründung

 

Das NEUE Buddenbrookhaus: Umbau, Erweiterung, Neukonzeption

 

Bereits im Jahr 2011 hat der Bund den Umbau des Buddenbrookhauses  als notwendige Maßnahme erkannt, um das Buddenbrookhaus auch mittelfristig weiterhin erfolgreich betreiben zu können, und entsprechend – finanziert allein durch Bundesmittel - den Ankauf des Nachbargrundstücks und damit die Erweiterung des Museums um die Mengstraße 6 mit der Ankaufssumme von 300 TEURO ermöglicht. Darüber hat die Bürgerschaft am 26.05.2011 beschlossen.

 

Seit Annahme der Schenkung 2011 wurde zum  Umbau des Buddenbrookhauses im Stiftungsrat der Kulturstiftung an vierzehn Terminen über den Projektstand berichtet, auch im Kulturausschuss ist der Umbau des Buddenbrookhauses seit 2011 regelmäßig Gegenstand von Besprechungen.

Am 21.05.2015 hat die Bürgerschaft beschlossen, den Umbau des Buddenbrookhauses mit bis zu 1.6 Mio EUR als 10% kommunalen Eigenanteil an den Projektkosten zu finanzieren. Diese Summe wird nicht vor 2019 anfallen und wird auf drei Haushaltsjahre zu verteilen sein.

 

In den Jahren von 2011 – 2017 hat die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck eine Summe von rund1.266.000,00 EUR bei Bund, Land, bei Stiftungen, namentlich der Commerzbank-Stiftung, der Kulturstiftung der Länder, der Jürgen Wessel-Stiftung, der Possehl-Stiftung, der Reinhold Jarchow-Stiftung, der Bluhme-Jebsen-Stiftung und der VolkswagenStiftung, für die Koordination und wissenschaftliche Vorbereitung des Projekts sowie für Exponatanschaffungen eingeworben. Auf diese Weise konnte das kuratorische Konzept für die neue Dauerausstellung auf Tagungen, in Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats und mittels Honorarverträgen mit unterschiedlichen ExpertInnen (GermanistInnen, HistorikerInnen, KuratorInnen etc.) entwickelt und diskutiert werden. Sog. Laborausstellungen wurden und werden genutzt, um ausgewählte Aspekte der neuen Dauerausstellung zu erproben; in Evaluationen wurden die Wünsche der BesucherInnen an Das NEUE Buddenbrookhaus erhoben und ausgewertet. Auch baufachliche Untersuchungen zur Statik, zur Fassade und zur Gründung sind erfolgt, zwei Gutachten haben die Realisierbarkeit des Projekts überprüft und dessen Kosten ermittelt respektive hinterfragt.

 

Auf dieser Basis möge die Bürgerschaft die hiermit eingebrachte Vorlage beschließen.

 

Zu 1.

Durchführung eines Planungswettbewerbs zum Umbau des Buddenbrookhauses

Das GMHL übernimmt die Projektsteuerung des Planungswettbewerbs in der Rolle des Bauherrn.

 

Die pragmatische Umsetzbarkeit des Umbauprojektes hat die Kulturstiftung 2014 geprüft: Entstanden im kontinuierlichen Austausch mit dem Gebäudemanagement, der Denkmalpflege, der Stadtplanung und der städtischen Welterbebeauftragten kommt die Machbarkeitsstudie von 2014 zu dem Schluss, dass allen Erfordernissen, die von den Beteiligten vorgetragen wurden, am Standort in Einklang gebracht werden können (vgl. Heyroth&Kürbitz: Das neue Buddenbrookhaus, 2014).

 

Die Kosten des gesamten Bauvorhabens Das NEUE Buddenbrookhaus wurden in doppelter und unabhängiger Kostenprüfung auf bis zu 18 Mio EUR geschätzt. Damit liegt das Projekt weit über den Schwellenwerten einer freihändigen Vergabe, die Ausschreibung der Planungsleistungen und des Baus in einem europaweiten Auslobungsverfahrens ist vergaberechtlich unumgänglich und vom Zuwendungsgeber gefördert.

 

Auch inhaltlich ist der Planungswettbewerb erforderlich, um eine bestmögliche Idee zur Umsetzung von standortlosem Raumprogramm und Ausstellungsdrehbuch unter den Vorgaben von Denkmalpflege, Stadtplanung und GMHL zu erlangen. Es ist beabsichtigt, die Ausstellungsgestaltung zusammen mit der Architektur auszuschreiben, um ein Museum zu errichten, in dem sich Ausstellung und Hochbau in einem idealen Wechselverhältnis zueinander befinden und der Raum zum optimalen Träger der Inhalte sowie der Szenographie wird.

Der Planungswettbewerb wird maßgeblich von der Hansestadt Lübeck gelenkt: Zum einen begleiten ExpertInnen des Denkmalschutzes, der Museen und des Hochbaus etc. das Verfahren in Workshops, zum anderen wird die Jury mit Vertretern aus Politik (Stiftungsrat, Bauausschuss, Kulturausschuss) und Verwaltung besetzt, so dass die Entscheidung über Bau des NEUEN Buddenbrookhauses der Hansestadt Lübeck obliegt.

 

Die Kosten des Wettbewerbs wurden vom Hamburger Büro Luchterhandt, einem externen, auf die Verfahrensbetreuung von Bauprojekten spezialisiertem Büro, auf 300.000 EUR geschätzt.

Diese Kosten sind durch eine Förderung aus dem „Investitionsprogramm Kulturelles Erbe“ des Landes Schleswig-Holstein und einer anteiligen Eigenfinanzierung der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck gedeckt.

 

Im September 2016 haben sich Vertreter der LÜBECKER MUSEEN, des Gebäudemanagements der Hansestadt Lübeck, des Gebäudemanagements Schleswig-Holstein und eines auf Wettbewerbsverfahren spezialisierten Architekturbüros für die sog. „Leistungsphase 0“ entschieden. Eine in dieser Leistungsphase erbrachte Beratungsleistung soll die Wettbewerbsausschreibung vorbereiten und so optimieren, dass das eigentliche Wettbewerbsverfahren verschlankt wird und zähe Verhandlungsverfahren unterbleiben können.

 

Zu 2.

Beantragung von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

 

Die Förderrichtlinie der GRW

2016 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein die Förderfähigkeit des Projekts Das NEUE Buddenbrookhaus aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) bescheinigt. Bei der GRW handelt es sich um einen zentralen Baustein im Landesprogramm Wirtschaft (LPW).

Um das Buddenbrookhaus mit GRW-Mitteln fördern zu können, hat das Land die entsprechende „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung investiver touristischer Maßnahmen“ um kulturelle Einrichtungen mit touristischem Bezug erweitert.

 

Als ersten, im Rahmen der Richtlinie notwendigen Schritt, die Förderfähigkeit des Projekts zu bestätigen, hat die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck eine weitere Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben: Eine entsprechende Studie, untersuchte die Wirtschaftlichkeit und kulturtouristische Bedeutung des Projekts und liegt derzeit dem Fördermittelgeber zur Sichtung vor. 70% der Kosten für die Studie wurden von der Investitionsbank Schleswig-Holstein, die das Projekt für das Wirtschaftsministerium abwickelt, übernommen, der Rest von der Kulturstiftung finanziert.

 

Im Rahmen einer GRW-Finanzierung sind folgende Kosten des Projekts Das NEUE Buddenbrookhaus förderfähig:

 

Kosten der Baureifmachung

Bauausgaben

Baunebenkosten (z.B. Honorare für Architekten, Ingenieure usw., Baubetreuung, Baubegleitung etc.)

Planungsleistungen

Projektnebenkosten, wie z.B. Projektmanagementkosten

 

Von den förderfähigen Kosten werden bei einer Förderung aus der GRW bis zu 60% übernommen: Die Regelförderquote erhöht sich um 10%, wenn das geförderte Projekt Teil einer regionalen Entwicklungsstrategie ist.

Auf dieser Grundlage strebt die Hansestadt Lübeck mit ihrer Antragstellung eine Förderquote von 70% der förderfähigen Kosten an. Nach der Förderrichtlinie hat der Träger eines Projektes einen angemessenen Eigenanteil zu tragen. Die Mindesthöhe des kommunalen Eigenanteils ist zugleich eine maximale und beträgt 10 %. Die verbleibenden 20% wirbt die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck selbstständig ein.

Selbst wenn wider der Erwartung die Förderquote ‚nur‘ 60% betragen sollte, verbliebe der kommunale Eigenanteil bei 10%. In diesem Fall würde sich allein die von der Kulturstiftung einzuwerbende Summe auf 30% der Kosten erhöhen.

Der kommunale Anteil bezieht sich nicht auf die Gesamtkosten des Projektes, sondern auf die förderfähigen Kosten. Von den auf 18 Mio EUR geschätzten Gesamtkosten des Projekts sind 16 Mio EUR aus der GRW förderfähig. Das heißt: Bei förderfähigen Kosten von bis zu 16 Mio EUR könnte der kommunale Eigenanteil bis zu 1.6 Mio EUR betragen. Zur Übernahme dieses kommunalen Eigenanteils hat sich die Hansestadt Lübeck mit dem Bürgerschaftsbeschluss vom 21.05.2015 bekannt. Der kommunale Eigenanteil wird vermutlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 anfallen.

Die Lücke von 2 Mio EUR zwischen den förderfähigen Kosten und den Gesamtprojektkosten füllt die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck durch Drittmittel.

d.h.:

Gesamtprojektkosten18 Mio EUR

GRW-Förderfähige Kosten16 Mio EUR

Max. kommunaler Eigenanteil1.6 Mio EUR

GRW11.2 Mio EUR

Kulturstiftung Hansestadt Lübeck5.2 Mio EUR (Drittmittel)

 

GRW-Antragstellung

Ein Antrag auf Förderung der GRW kann nur auf der Grundlage eines hochbaulichen Entwurf und damit eines Architektenwettbewerb gestellt werden. D.h. dass eine Projektförderung aus der GRW an einen bestimmten Entwurf gebunden ist, der seinerseits in einem Planungswettbewerb ermittelt worden ist.

Diese Voraussetzung besteht, um die Kosten des Projekts verbindlich ermitteln und angeben zu können. Für eine erfolgreiche Antragstellung muss der Förderantrag auf der Basis eines konkreten hochbaulichen Entwurfs gestellt werden.

Der architektonische Entwurf muss für die Antragstellung in einer bestimmten Form, genauer nach Leistungsphase 3, Ebene 3 in DIN 276, vorliegen, damit die Kosten des zu fördernden Projekts  belastbar ermittelt werden können. Diese Vorgabe gilt für die Architektur, die Ausstellung, die Gebäudetechnik und die Statik gleichermaßen, erfordert also umfassende Planungsleistungen im Vorfeld der Antragstellung.

 

Kosten/Finanzielle Auswirkungen

Für eine GRW-Förderung müssen Planungsleistungen auf der Grundlage eines bst. hochbaulichen Entwurfs, vorgelegt durch Architekten, Gestalter, Tragwerksplaner und Gebäudetechniker, erbracht werden. Auf diesen Planungsleistungen, die ihrerseits Kosten aufwerfen, basiert der eigentliche GRW-Antrag. Das GMHL schätzt die Planungskosten für die EW-Bau auf gesamt 920 TEURO

> Diese Summe ist vorzufinanzieren und wird abzüglich des kommunalen Eigenanteils von 10% rückwirkend erstattet.

> Finanzierung: 70% GRW (rückwirkend) = 644.00,00 EUR

20 % Kulturstiftung = 184.000,00 EUR (Drittmittel)

10% Hansestadt Lübeck = 92.000,00 EUR

 

Nach geltendem Haushaltsrecht reduziert sich der kommunale Eigenanteil, wenn die Fördersumme geringer ausfällt, da er sich auf die bewilligten Kosten bezieht.

 


Anlagen