Vorlage - VO/2017/04531
|
Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 35.000,00 € zur Förderung der Publikation
„Denkmaltopographie Hansestadt Lübeck – Altstadt“ wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: §76 Abs. 4 GO |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
Begründung
In den zurückliegenden 4 Jahren hat die Abt. Denkmalpflege, Bereich Archäologie und
Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck, mit Hilfe von zwei ausgewiesenen Fachleuten, Dr.
Lutz Wilde und Dr. Margit Christensen, ein umfassendes Publikationsprojekt realisiert. Ergebnis dieser Arbeiten ist das nun vorliegende Manuskript für die
„Denkmaltopographie Hansestadt Lübeck, Altstadt“
Gefördert wurde dieses Projekt durch die Possehl-Stiftung. Arbeitsgrundlage für die Erstellung dieser ersten Lübecker Denkmaltopographie ist u. a. das umfangreiche Material des
zwischen 1993 und 2009 geschaffenen „Denkmalplans der Lübecker Altstadt“, zu dessen
Entstehen die Possehl-Stiftung seinerzeit ebenfalls durch finanzielle Unterstützung beigetragen hat. Anfänglich war für das Projekt einen Zeitraum von drei Jahren veranschlagt, der
aufgrund der in den zurückliegenden Jahren stark angewachsenen Erkenntnisse und Befunde um ein Jahr verlängert wurde.
Die „Denkmaltopographie Hansestadt Lübeck“ wird Teil einer bereits bundesweit mit über
160 Bände vorliegenden Reihe, die in nahezu allen Ländern seit Beschluß der Kultusministerkonferenz 1978 realisiert werden (in Schleswig-Holstein z. Zt. 4 Bände: Kiel, Flensburg,
Neumünster, Rendsburg)
Für die Drucklegung dieses Werkes benötigt die Abt. Denkmalpflege erneut die Unterstützung der Possehl-Stiftung.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von §
76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die
Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 35.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im
Jahr 2016 einen Gesamtwert von 3.405.790,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 35.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
- Spendenzusage Possehl
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | 2016-09-12_Spendenzusage_Possehl_Topographie (78 KB) |