Vorlage - VO/2017/04503  

Betreff: Wahl des Gemeindewahlausschuss zur Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Dabelstein, Lutz
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In den Gemeindewahlausschuss zur Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters werden als Beisitzer sowie als Beisitzerin gewählt:

                       BeisitzerInnen            Stellv. BeisitzerInnen   

 

SPD - FraktionWassermann, UrsulaJohanns, Frank              Adlerstraße 39B                            Albert-Schweitzer-Straße 21                            23554 Lübeck                                          23566 Lübeck

 

CDU - FraktionWegner, Hauke                    Bröcker, Marco

                                                Charlottenstraße 24            Kantstraße 5

                                                23560 Lübeck                      23566 Lübeck

                                                                                         

                                                Lötsch, Christopfer               Schaefer-Güngör, Susanne

                                                Bardowieker Weg 70            Goldberg 21

                                                23568 Lübeck                       23562 Lübeck          

BÜNDNIS 90/ Akyurt, MichelleKleyer, Andre´

DIE GRÜNENDr.-Julius-Leber-Straße 15   Gerade Querstraße 10

23552 Lübeck23552 Lübeck

 

BfL Bürger für LübeckNiewöhner, MarcellusLangbehn, Bastian

Kronsforder Allee 35BClemensstraße 8

23560 Lübeck23552 Lübeck

 

FDP- FraktionKolterjahn, TimonRathcke, Thomas

Gurickestraße 36Steinrader Mühlenweg 8A23566 Lübeck                                          23566 Lübeck

 

grün+alternativ+links GALSchulz, Jens UweMentz, KatjaFalkenstraße 34                            Percevalstraße 21

23552 Lübeck23552 Lübeck

 

Freie Wähler die Linke       Lüttke, Ragnar Harald          Voht, Gregor   Wahmstraße 19-21                             Holstenstraße 8

                                                 23552 Lübeck                       23552 Lübeck  

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis: entfällt

 

Entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  Gemeindeordnung Schleswig Holstein i.V.m. Gemeinde- u. Kreiswahlgesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja

 


Begründung

Die Amtszeit des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck endet am 30.04.2018.

Zur Vorbereitung der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.

Nach § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) bilden der Wahlleiter als Vorsitzender und acht Beisitzerinnen und Beisitzer den Wahlausschuss.

Der Gemeindewahlausschuss setzt sich zusammen aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und acht BeisitzerInnen. Diese sowie deren StellvertreterInnen werden von der Gemeindevertretung aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt.

Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden (§12 Abs. 3 GKWG).

Die Kommentierung führt hierzu aus, das auch den kleineren örtlich aktiven Parteien und Wählergruppen (auch wenn sie nicht in die Vertretung gewählt worden sind) die Möglichkeit gegeben werden, Personenvorschläge zu unterbreiten.

Im Zweifelsfall sollte die Berücksichtigung aller Parteien und Wählergruppen im Wahlausschuss gegenüber der Abbildung der Stärkeverhältnisse der Parteien und Wählergruppen zueinander, welches sich ansonsten in der Zahl der Beisitzer ausdrücken könnte, der Vorzug gegeben werden.

Um den Anforderungen des GKWG gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, alle Bürgerschaftsfraktionen wie oben angeführt im GWA zu beteiligen.

Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Gemeindewahlleiter, wenn er nicht selbst Wahlbewerber ist.


Anlagen